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Ich wurde beim Arzt oder von der Sozialversicherung informiert, dass ich ein Foto bringen muss. Was bedeutet das?

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Seit 1. Jänner 2020 muss auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht sein. Ist KEIN Foto verfügbar und trifft KEINE Ausnahme zu, kann keine e-card ausgestellt werden!

Ab der ersten Aufforderung durch die Sozialversicherung oder einen Arzt beginnt die Übergangsfrist von 150 Tagen zu laufen. Innerhalb dieser Frist können Sie mit Ihrer alten e-card oder mit Ihrer Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis zum Arzt gehen.

Bringen Sie Ihr Foto so bald wie möglich zur zuständigen Stelle

Sie müssen persönlich kommen und benötigen:

  • ein Foto, das den Passbildkriterien entspricht
  • Ihre aktuelle e-card oder Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer
  • Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, benötigen Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis im Original und Ihren amtlichen Lichtbildausweis im Original.
  • Wenn Sie KEINE österreichische Staatsbürgerschaft haben, benötigen Sie Ihr gültiges Reisedokument im Original (z.B. Reisepass, Personalausweis etc.). 


Wenn Sie innerhalb der Übergangsfrist kein Foto bringen, wird eine eventuell vorhandene alte e-card gesperrt!

Sie haben die Möglichkeit, von Ihrem Krankenversicherungsträger einen zeitlich befristeten elektronischen Ersatzbeleg für Arztbesuche nach Ablauf der Übergangsfrist ausstellen zu lassen. Die Kontaktdaten aller Krankenversicherungen finden Sie hier.

ACHTUNG: Die Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke ist mit einer gesperrten e-card nicht möglich. Sie benötigen dafür einen e-Rezept Ausdruck oder die 12-stellige e-Rezept ID. Wenn Sie zur Rezeptausstellung in der Ordination anwesend sind, erbitten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e-Rezeptes. Sind Sie nicht vor Ort, lassen Sie sich z.B. telefonisch die 12-stellige e-Rezept ID durchgeben.