Seit 1.1.2020 dürfen neue e-cards nur mit einem Foto der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers ausgestellt werden, wenn keine gesetzliche Ausnahme zutrifft.
Es kann keine neue e-card ausgestellt werden, solange kein Foto verfügbar ist. Sie müssen ein Foto bringen.
Auch mit einer gesperrten e-card können Sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie versichert sind: Sie haben die Möglichkeit, von Ihrem Krankenversicherungsträger einen zeitlich befristeten elektronischen Ersatzbeleg für Arztbesuche ausstellen zu lassen. Das ist solange notwendig, bis ein Foto von Ihnen für die e-card verfügbar ist. Die Kontaktdaten aller Krankenversicherungen finden Sie hier.
ACHTUNG: Die Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke ist mit einer gesperrten e-card nicht möglich. Sie benötigen dafür einen e-Rezept Ausdruck oder die 12-stellige e-Rezept ID. Wenn Sie zur Rezeptausstellung in der Ordination anwesend sind, erbitten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e-Rezeptes. Sind Sie nicht vor Ort, lassen Sie sich z.B. telefonisch die 12-stellige e-Rezept ID durchgeben.