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Ich bin Dienstgeber. Was ist für mich bzw. meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter relevant?

Seit 1. Jänner 2020 muss auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht sein.

Über 85% aller in Österreich Versicherten haben einen österreichischen Reisepass, Personalausweis, ID Austria, Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters (z.B. Aufenthaltstitel). Das Foto aus diesen Dokumenten wird automatisch für die e-card zur Verfügung gestellt. Diese Versicherten müssen daher nichts tun und bekommen ihre neue e-card, bevor die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der aktuellen e-card abläuft.

Versicherte ohne Foto aus einem der o.a. Dokumente müssen ein Foto bringen – wenn keine Ausnahme zutrifft (siehe Punkt 1.). 

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1. Wer muss etwas tun?

Üblicherweise wird eine neue e-card automatisch zugeschickt, kurz bevor die Europäische Krankenversicherungskarte abläuft. Das Ablaufdatum befindet sich auf der blauen Rückseite der e‑card unten rechts.

Versicherte müssen nichts tun, wenn

  • zu diesem Zeitpunkt ein Foto von ihnen verfügbar ist (aus einem österreichischen Reisepass, Personalausweis, ID Austria, Scheckkartenführerschein einem Dokument des Fremdenregisters oder wenn in den letzten sieben Jahren ein Foto für die e-card registriert wurde)
  • oder für sie eine gesetzliche Ausnahme zutrifft. (Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw.in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, sind von der Verpflichtung ausgenommen, ein Foto für die e-card zu bringen.) 

Ist von einer Person KEIN Foto verfügbar und trifft KEINE Ausnahme zu, kann keine neue e-card ausgestellt werden! Diese Versicherten müssen ein Foto für ihre e-card registrieren lassen.

2. Wann ist der beste Zeitpunkt, um ein Foto zu bringen?

Der beste Zeitpunkt für eine Registrierung des Fotos hängt vom Ablaufdatum auf der blauen Rückseite der e-card ab:

e-card mit einem Ablaufdatum

Diese Versicherten sollten 3 bis 4 Monate vor Ablauf ihrer e-card die Fotoregistrierung bei einer für sie zuständigen Registrierungsstelle durchführen (Details zur Fotoregistrierung siehe Punkt 5). So kann die neue e-card mit Foto ausgestellt werden, bevor die aktuelle Karte abläuft. Wenn sie bis zum Ablaufdatum kein Foto gebracht haben und daher keine e-card produziert werden konnte, werden die versicherten Personen beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch informiert, dass sie ein Foto bringen müssen. Achtung: Im Ausland kann die e-card nicht mehr verwendet werden, sobald das Ablaufdatum überschritten ist!

e-card ohne Ablaufdatum (Aufdruck *****)

Versicherte müssen nichts tun, bis sie bei einem Kontakt mit der Sozialversicherung oder einem Arztbesuch informiert werden, dass sie ein Foto bringen müssen (Details zur Fotoregistrierung siehe Punkt 5.). 

e-card verloren, gestohlen oder defekt

Versicherte, die ihre e-card bei der e-card Serviceline (050124 3311) oder beim Krankenversicherungsträger als verloren, gestohlen oder defekt melden und sperren lassen, werden direkt in diesem Gespräch informiert, falls sie ein Foto bringen müssen (Details zur Fotoregistrierung siehe Punkt 5.). 

3. Was passiert, wenn kein Foto gebracht wird?

Ab der ersten Information, dass ein Foto gebracht werden muss (bei einem Arztbesuch oder Kontakt des Versicherten mit der Sozialversicherung), beginnt die gesetzliche Übergangsfrist von 150 Tagen. Innerhalb dieser Frist können Versicherte mit ihrer alten e-card oder mit ihrer Sozialversicherungsnummer und einem Ausweis zum Arzt gehen. Danach ist der Arztbesuch nur noch mit einem zeitlich befristeten elektronischen Ersatzbeleg möglich, den die Versicherten sich bei ihrem Krankenversicherungsträger ausstellen lassen können. Das ist solange notwendig, bis ein Foto der versicherten Person für die e-card verfügbar ist.

4. Was gilt für Personen, die erstmals in Österreich versichert sind?

Bitte nennen Sie Ihren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern umgehend deren neue österreichische Sozialversicherungsnummer, die Sie nach erfolgter Anmeldung der Web-Applikation WEBEKU entnehmen können. Mit dieser Sozialversicherungsnummer kann dann die Fotoregistrierung erfolgen (siehe Punkt 5.) Die e-card wird dann automatisch ausgestellt, sobald ein Foto vorliegt. Wichtig: Mit der Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis können Versicherte in Österreich zum Arzt gehen, auch wenn sie noch keine e-card haben.

Auch bei Erstanmeldungen gilt Punkt 3.

Haben Sie bei der Anmeldung für die versicherte Person eine Postadresse außerhalb Österreichs angegeben, müssen diese Versicherten darüber hinaus mit dem Krankenversicherungsträger Kontakt aufnehmen, damit die e-card mit Foto auch außerhalb Österreichs zugestellt wird.

5. Wie und wo kann die Fotoregistrierung erfolgen?

Alle Registrierungsstellen finden Sie hier

Versicherte müssen persönlich kommen und benötigen:

  • ein Foto, das den Passbildkriterien entspricht
  • ihre aktuelle e-card oder ihre österreichische Sozialversicherungsnummer
  • wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben:
    • ihren Staatsbürgerschaftsnachweis im Original und
    • ihren amtlichen Lichtbildausweis im Original.
    • Besitzen sie keinen Ausweis, muss eine andere Person sie begleiten und ihre Identität bestätigen. Achtung: Diese Person muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen!
  • wenn sie KEINE österreichische Staatsbürgerschaft haben:
    • ihr Reisedokument im Original (z.B. Reisepass, Personalausweis etc.)


Mit dem Foto-Sofort-Check können Versicherte überprüfen, ob aktuell ein Foto für die e-card verfügbar ist.

Alle Informationen zur e-card finden Sie hier auch in zahlreichen Sprachen.