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Weitere Fragen zur e-card mit Foto

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Welches Foto kommt auf die e-card?

Die Fotos der Karteninhaberinnen und Karteninhaber werden der Sozialversicherung von folgenden behördlichen Registern zur Verfügung gestellt:

  1. Identitätsdokumentenregister
    Hier sind alle Fotos von österreichischen Reisepässen, österreichischen Personalausweisen und ID Austria gespeichert.   
  2. Führerscheinregister
    Hier sind alle Fotos von österreichischen Scheckkartenführerscheinen gespeichert.
  3. Fremdenregister
    Fotos aus Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte, Fremdenpass, Konventionsreisepass, Identitätskarte für Fremde, Duldungskarte, Verfahrenskarte (grüne Karte), Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte), Karte für Asylberechtigte oder Karte für subsidiär Schutzberechtigte (graue Karte) werden ebenfalls für die e-card zur Verfügung gestellt. 

Das Foto wird auf die e-card übernommen - in der gesetzlich geregelten Reihenfolge:

  1. Österreichischer Reisepass, Personalausweis oder ID Austria
  2. Österreichischer Scheckkartenführerschein
  3. Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte, Fremdenpass, Konventionsreisepass bzw. Identitätskarte für Fremde, Duldungskarte, Verfahrenskarte (grüne Karte), Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte), Karte für Asylberechtigte oder Karte für subsidiär Schutzberechtigte (graue Karte).

Im Begleitbrief zur neuen e-card ist angeführt, aus welchem Register (Identitätsdokumentenregister, Führerschein- oder Fremdenregister) das verwendete Foto stammt und zu welchem Datum das Ausweisdokument (z.B. Reisepass) ausgestellt wurde. Zwischen der Ausstellung eines Dokumentes und der Möglichkeit, das Foto für die Produktion einer e-card zu nutzen, vergehen 7 bis 10 Werktage (bei Dokumenten des Fremdenregisters bis zu 30 Werktage).

Warum werden die bestehenden Fotos aus den behördlichen Registern benutzt? Das Foto wurde doch nur z.B. für den Pass abgegeben und nicht für die e-card!

Der Weg zum Foto auf der e-card soll für Versicherte, Sozialversicherung, Behörden und Gesundheitsdienstanbieter möglichst einfach und kostengünstig sein. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, dass die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt werden. Das erspart 85% der Karteninhaberinnen und Karteninhaber den Behördenweg und die Kosten für die Anfertigung eines aktuellen Passfotos. Auch für den Staat entstehen dadurch geringere Aufwände und Kosten, weil die Vorteile aus bereits vorhandenen Verfahren genutzt werden können.

Müssen auch Kinder ein Foto auf ihrer e-card haben?

Nein. Für alle Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, wird wie bisher eine e-card ohne Foto ausgestellt, auch wenn ein Foto in den Registern der Behörden vorhanden sein sollte. Es ist auch nicht möglich, für Personen, die jünger als 13 Jahre und 10 Monate sind, freiwillig ein Foto für die e-card abzugeben.

Wenn die e-card eines Kindes rund um seinen 14. Geburtstag abläuft, wird ebenso wie bei Erwachsenen kurz vor Ablauf automatisch ein Ausstellungsauftrag für eine neue e-card gestartet. Ist zu diesem Zeitpunkt ein Foto z.B. aus einem gültigen Reisepass oder Personalausweis verfügbar, wird dieses automatisch auf die e-card übernommen.

Wenn das Kind keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis und auch kein Dokument des Fremdenregisters besitzt, kann ab 2 Monate vor dem 14. Geburtstag ein Foto für die e-card bei einer zuständigen Registrierungsstelle abgegeben werden. Bei Minderjährigen ist die Anwesenheit des gesetzlichen Vertreters bei der Fotoregistrierung grundsätzlich nicht erforderlich. Nur wenn die Registrierungsstelle Zweifel an der Identität hat (wenn z.B. kein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden kann), muss ein Identitätszeuge (in der Regel ein Elternteil) beigezogen werden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Foto bringen.

Müssen auch Senioren oder pflegebedürftige Personen ein Foto auf ihrer e-card haben?

Personen, die im Jahr der Ausstellung der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw. in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, sind per Verordnung von der Verpflichtung ausgenommen, ein Foto abzugeben.

  • Liegt bereits ein Foto aus Reisepass, Personalausweis, ID Austria, Scheckkartenführerschein oder dem Fremdenregister vor, wird dieses automatisch auf die e-card übernommen.
  • Liegt kein Foto vor, wird eine e-card ohne Foto ausgestellt.
  • Personen, die von der Fotopflicht ausgenommen sind, können freiwillig ein Foto für die e-card zur jeweils zuständigen Registrierungsstelle bringen. Am besten 3 bis 4 Monate bevor die alte Karte abläuft. Das Ablaufdatum finden Sie unten rechts auf der blauen Rückseite Ihrer e-card. Alle Registrierungsstellen finden Sie hier.

Mein Passfoto / Führerscheinfoto gefällt mir nicht. Kann ich ein anderes Foto auf meiner e-card haben?

Nein. Die Reihenfolge, welches Bild verwendet wird, ist gesetzlich vorgegeben:

  • Wenn Sie einen gültigen oder höchstens 6 Jahre abgelaufenen österreichischen Reisepass oder österreichischen Personalausweis besitzen, wird dieses Passfoto auf Ihrer neuen e-card aufgebracht. Wenn Sie sowohl einen österreichischen Reisepass als auch einen österreichischen Personalausweis besitzen, wird das aktuellere der beiden Bilder für die e-card verwendet.
  • Besitzen Sie keinen gültigen österreichischen Reisepass, österreichischen Personalausweis oder ID Austria, aber einen gültigen österreichischen Scheckkartenführerschein, wird das Führerscheinfoto auf Ihrer neuen e-card aufgebracht.
  • Wenn Sie keinen dieser Ausweise besitzen, aber ein Foto aus dem Fremdenregister verfügbar ist (aus Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte, Fremdenpass, Konventionsreisepass, Identitätskarte für Fremde, Duldungskarte, Verfahrenskarte (grüne Karte), Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte), Karte für Asylberechtigte oder Karte für subsidiär Schutzberechtigte (graue Karte)), so wird dieses Foto für die neue e-card verwendet. 

Welches Foto wird verwendet, wenn in diesen Registern keines vorhanden ist?

In diesem Fall müssen Sie, falls keine Ausnahme zutrifft, ein Foto zur Verfügung stellen, das den Passbildkriterien entspricht. Alle Details dazu finden Sie hier.

Werde ich angeschrieben, wenn ich ein Foto bringen soll?

Nein. Wenn keine neue e-card produziert werden konnte, weil kein Foto verfügbar ist, werden Sie beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch informiert, dass Sie ein Foto bringen müssen.

Wie und auf welchem Weg kann ich ein Foto für meine e‑card zur Verfügung stellen?

Alle Details dazu finden Sie im Bereich Foto bringen.

Kann ich einfach irgendein Foto von mir abgeben?

Nein. Das Gesetz gibt vor, dass die Fotos für die e-card die Kriterien für ein Passbild erfüllen müssen.

Kann ich ein Foto hochladen? Bei meiner Jahreskarte und meinem Sportverein geht das ja auch.

Nein. Weil das Foto zur zweifelsfreien Identifizierung von Personen dienen soll, muss vorher sichergestellt werden, dass das Foto und die jeweilige Person übereinstimmen. Darum müssen Sie das Foto persönlich bei der zuständigen Registrierungsstelle abgeben und dabei Ihre e-card oder Sozialversicherungsnummer mithaben. 

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis im Original vorzeigen. Haben Sie keinen Ausweis, müssen Sie mit einem Identitätszeugen erscheinen. Dieser muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und Ihre Identität bestätigen.

Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie Ihr gültiges Reisedokument im Original vorzeigen.

Muss ich die Kosten für das Passfoto übernehmen?

Ja, die Kosten für das benötigte Passfoto sind laut Gesetz von der Karteninhaberin bzw. dem Karteninhaber selbst zu tragen. 

Warum bekomme ich die Kosten für das Foto nicht von der Sozialversicherung ersetzt? Ich zahle ja sowieso schon e-card Service-Entgelt.

Genauso wie bei der Ausstellung eines Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins sind die Kosten für die Erstellung eines geeigneten Passfotos durch die Karteninhaberin bzw. den Karteninhaber zu tragen.

Das e-card Service-Entgelt ist keine Kartengebühr und ändert sich durch die gesetzliche Fotopflicht nicht. Die Einnahmen aus dem e-card-Serviceentgelt werden zur Gänze für Leistungen im Bereich der Krankenversicherung verwendet. 

Wird das Foto auf der e-card bunt oder schwarz/weiß aufgebracht?

Damit das Foto auf der e-card nicht verfälscht werden kann, muss dieses durch Lasergravur aufgebracht werden. Bei diesem Verfahren werden die Fotos in schwarz/weiß aufgelasert, so wie z.B. auch beim Personalausweis oder Führerschein. Für die Identifikation des Karteninhabers bzw. der Karteninhaberin ist es nicht wichtig, ob das Foto schwarz/weiß oder bunt ist.

Farblasergravur ist ein sehr kostspieliges Verfahren, das noch nicht weit verbreitet ist und spezielle Materialien bei der Herstellung der Karte voraussetzt. Eine fälschungssichere Aufbringung der Lichtbilder in Farbe würde die Kartenkosten vervielfachen, ohne einen Mehrwert für die Identitätsfeststellung zu bringen.

Warum sieht das Bild auf meinem Reisepass/Personalausweis/Scheckkartenführerschein anders aus als auf meiner neuen e-card? Es ist doch das selbe Foto?

Das Foto auf der e-card dient in erster Linie zur Identifikation des Versicherten. Aus diesem Grund werden die Fotos vor der Personalisierung der e-card so optimiert, dass die für die Identifikation wesentlichen Bereiche des Fotos besser erkennbar sind. Ein Beispiel hierfür ist die Erhöhung des schwarz-weiß-Kontrastes.

Die Fotos werden genauso wie bei Personalausweis und Scheckkartenführerschein mit hoher Auflösung aufgelasert. Der Unterschied ergibt sich durch das Material der Karte: Der Scheckkartenführerschein wird z.B. aus Polycarbonat hergestellt, die e-card aus PET. Dies hat mehrere Gründe:

  1. Haltbarkeit: Die e-card benötigt einen implantierten Chip und verfügt über eine Prägung in Blindenschrift. Diese beiden Aspekte würden bei Verwendung von Polycarbonat zu Sollbruchstellen führen, d.h. die Karte könnte zerbrechen. Das für die e-card benutzte PET-Material garantiert die benötigte Lebensdauer trotz starker Benutzung.
  2. Umweltfreundlichkeit: Da rund 10 Millionen Karten in einem Zeitraum von 5 Jahren produziert werden, wird besonderer Wert auf ein umweltschonendes Kartenkörpermaterial gelegt. PET kann als einziges Kartenkörpermaterial nahezu rückstandslos recycelt werden.
  3. Preis: Die e-card ist im Gegensatz zu amtlichen Lichtbildausweisen für den Versicherten kostenlos. 
  4. Die durch das wesentlich günstigere Material eingesparten Geldmittel werden in Leistungen im Bereich der Krankenversicherung investiert.

Kann ich die neue e-card als Ausweis verwenden?

Genauso wie der Scheckkartenführerschein ist die e-card mit Foto kein amtlicher Lichtbildausweis. Ob eine e-card (mit oder ohne Foto) in einem konkreten Fall als Ausweis verwendet werden kann, liegt allein in der Entscheidung der betroffenen Stelle bzw. der kontrollierenden Person. Die Sozialversicherung hat darauf keinen Einfluss. Die Verwendung als Ausweis wird davon abhängen, wie wichtig die jeweilige Angelegenheit ist – es gibt Stellen, die schon bisher e-cards auch ohne Foto als Altersnachweis oder Identitätsbeleg akzeptiert haben.

Im Bereich der Sozialversicherung kann die e-card als Identitätsnachweis verwendet werden.

Ich möchte keine NFC-Funktion auf meiner e-card. Kann ich diese deaktivieren lassen? 

Nein. Eine Deaktivierung dieser Funktion ist nicht möglich. Alle neuen e-cards sind mit NFC-Funktion ausgestattet. NFC steht für Near Field Communication.

Anders als bei Bankkarten kann eine NFC-fähige e-card nur durch spezielle Lesegeräte auch kontaktlos, also ohne Steckvorgang, ausgelesen werden. Diese Lesegeräte müssen im hochsicheren e-card System berechtigt sein. Die Verwender der Lesegeräte müssen sich mit einer Berechtigungskarte authentifizieren (z.B. eine Ärztin bzw. ein Arzt oder eine Apotheke). Die Kommunikation zwischen der e-card und dem Lesegerät wird zusätzlich verschlüsselt. Damit ist eine „zufällige“ Verwendung durch Unberechtigte und ein Auslesen von Daten durch Dritte nicht möglich.

Was mache ich mit meiner alten e-card?

Bei der e-card wird besonderer Wert auf ein umweltschonendes Kartenkörpermaterial gelegt. PET kann als einziges Kartenkörpermaterial nahezu rückstandslos recycelt werden.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung fallen Chipkarten seit 2020 unter die Elektrogeräteabgabeverordnung. Bei der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ auf der Rückseite der e-card handelt es sich um die Kennzeichnung des Kartenherstellers entsprechend der Elektrogeräteabgabeverordnung.

Das bedeutet, dass für diese Chipkarten geeignete Übernahmestellen zur fachgerechten Entsorgung eingerichtet wurden. Sie haben die Möglichkeit, ungültige bzw. defekte Karten bei einer kommunalen Sammelstelle (Altstoffsammelzentrum, Mistplatz, Recycling-Hof, usw.) fachgerecht entsorgen zu lassen.

EAG Sammelstellen 

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Passt das alles zur DSGVO?

Ja. Die DSGVO regelt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Daten. Diese Voraussetzungen sind bei der e-card mit Foto sowohl auf rechtlicher als auch auf technischer Seite gegeben. Das Foto wird, wie im Gesetz vorgesehen, verschlüsselt vom Register an die Sozialversicherung und ebenso verschlüsselt von der Sozialversicherung an den Kartenproduzenten übermittelt.

Das verschlüsselte Foto wird beim Kartenproduzenten nur solange gespeichert, bis die Produktion und Auslieferung der fertigen Karte bestätigt ist, und anschließend unwiederbringlich gelöscht.

Der gesamte Prozess wird vom Dachverband der Sozialversicherungsträger durch seine Tochtergesellschaft SVC durchgeführt, die nach dem IT-Sicherheitsstandard ISO 27001 zertifiziert ist und in bewährter Weise das e-card System betreibt.

Ich habe heute neue Passfotos machen lassen und einen neuen österreichischen Reisepass/Personalausweis beantragt. Soll ich gleich auch ein Foto für die e-card abgeben?

Nein, das ist nicht notwendig und ändert nichts! Auch wenn Sie zur gleichen Zeit unterschiedliche Fotos für den Reisepass/Personalausweis und die e-card abgeben, wird trotzdem das Foto aus dem Reisepass oder Personalausweis für die neue e-card benutzt. Das ist gesetzlich so geregelt.

Eine Fotoregistrierung löst auch keine vorzeitige Ausstellung einer neuen e-card aus.

Sie erhalten Ihre neue e-card

  • kurz bevor das Ablaufdatum auf der Rückseite Ihrer aktuellen e-card erreicht ist,
  • mit dem Foto aus Ihrem österreichischen Reisepass oder Personalausweis.