So funktioniert e-Rezept in der Ordination
Sobald Ihr Software-Hersteller e-Rezept bei Ihnen implementiert hat, können Sie direkt mit Ihrer gewohnten Arzt-Software arbeiten. Sämtliche e-Rezept Funktionalitäten können Sie auch über das e-card System mit der e‑card Web-Oberfläche nutzen.
Hier finden Sie mehr Information zur Nutzung der e-card Web-Oberfläche: e-card Web-Oberfläche
Schritt 1:
e-Rezept erstellen
- Das e-Rezept wird erstellt und im Hintergrund im e-card System gespeichert.
- Bei Nutzung einer Arzt-Software erfolgt eine automatische Übernahme der Verordnungsdaten in die e-Medikation. Bei Bedarf können weitere Informationen ergänzt bzw. einzelne Verordnungen entfernt werden (bei einem situativen Opt-Out).
- Bei Nutzung der e-card Web-Oberfläche zur Ausstellung von e-Rezepten müssen Sie die Daten manuell in der e-Medikation eintragen.
Kassenrezepte, Suchtgiftrezepte (ausgenommen Substitutionstherapie) und Privatrezepte können als e-Rezepte ausgestellt werden. Auch Wahlärztinnen und Wahlärzte können e-Rezepte ausstellen, sofern sie über einen Rezepturrechtsvertrag und einen e-card Anschluss verfügen.
Mit einer gültigen e-Berechtigung können Sie auch dann einen Bewilligungsvorrat abbuchen (also ein e-Rezept zu einer bereits chefärztlich bewilligten Langzeitverordnung erstellen), wenn die e-card in der Ordination nicht ausgelesen werden kann und innerhalb der letzten 90 Tage auch keine Konsultation gebucht wurde. Das ist vor allem bei Telekonsultationen von Vorteil sowie für Wahlärztinnen und Wahlärzte, da sie keine Konsultation buchen können, die ihnen automatischen Zugriff auf Langzeitverordnungen verschaffen würde.
Substitutionsmittelverordnungen werden weiterhin mit den bestehenden Formularen ausgestellt, auf denen wie bisher die Suchtgift-Vignette angebracht wird.
Schritt 2:
e-Rezept Ausdruck übergeben
- Auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten muss ein e-Rezept Ausdruck erstellt und übergeben werden.
Das e-Rezept hat den Status „offen“ im System und kann in einer Apotheke eingelöst werden.
e-Rezept Ausdruck
Auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten müssen Sie immer einen Ausdruck des e-Rezeptes erstellen und übergeben. e‑Rezepte können mit herkömmlichen Standarddruckern auf A4 oder A5 ausgedruckt werden.
Folgende Daten werden aufgedruckt:
- Patientin bzw. Patient
- Verordnung
- Ausstellungsdatum
- Ärztin bzw. Arzt
- e-Rezept Code als Schlüssel zum e-Rezept und zur Verordnung in e-Medikation
- e-Rezept ID
Rezeptierung wie gewohnt
Bei einer ordnungsgemäßen Integration des e‑Rezept Services in Ihre Arzt-Software ändert sich im Rezeptierungsprozess nichts. Die Rezeptdaten werden, wie gewohnt, einmal eingegeben und im Hintergrund sowohl im e‑card System als auch in ELGA gespeichert (sofern kein Opt-Out der Patientin bzw. des Patienten vorliegt und Ihre Arzt-Software ELGA-Funktionalitäten unterstützt).
Bei Nutzung der e‑card Web-Oberfläche zur Ausstellung von e‑Rezepten müssen Sie die Daten manuell in der e‑Medikation eintragen.
WICHTIG: Mittel zur Applikation, wie beispielsweise Infusionsbesteck, bitte zwingend als eigene Verordnungsposition im e‑Rezept angeben, damit die Abgabe in der Apotheke ordnungsgemäß erfolgen kann.
Der Prozess erfolgt vollkommen elektronisch. e‑Rezept Ausdrucke müssen nur noch auf Wunsch der Patientin oder des Patienten übergeben werden. Zur Einlösung eines e‑Rezeptes in der Apotheke benötigen Patientinnen bzw. Patienten entweder ihre e‑card, den e‑Rezept Code am Handy, die e‑Rezept ID oder den e‑Rezept Ausdruck, auf dem rechts oben der e‑Rezept Code und die e-Rezept ID aufgedruckt sind.
Patientinnen und Patienten können einer bestimmten Apotheke mit der e‑Berechtigung den Zugriff auf die Liste ihrer offenen e‑Rezepte und auf ihre ELGA erlauben. Eine andere Person kann dann in dieser Apotheke mit der Sozialversicherungsnummer der Patientin bzw. des Patienten die Heilmittel abholen.
Nutzen von e‑Rezept für Ärztinnen und Ärzte
- Durch den e‑Rezept Code, der sowohl die e‑Rezept ID als auch die eMed ID enthält, ist Fälschungssicherheit gegeben. Jedes e‑Rezept (Kassenrezept) kann nur ein einziges Mal eingelöst werden. Bei der Ausstellung von Privatrezepten als e‑Rezept können Sie die Anzahl der möglichen Einlösungen und die Gültigkeit (maximal 12 Monate) festlegen. Manche Heilmittel sind wie gehabt von der wiederholten Abgabe ausgeschlossen. Prüfen Sie bei der Ausstellung von Privatrezepten via e‑Rezept, dass der elektronische Rezeptdatensatz zu jeder Verordnung den richtigen Wert für Mehrfachangaben anzeigt. Die erste Einlösung muss wie gewohnt innerhalb eines Monats nach Ausstellung erfolgen. Jede Einlösung wird elektronisch vermerkt und es ist daher keine Mehrfach-Einlösung über die von Ihnen festgelegte Anzahl hinaus möglich.
- e‑Rezept bietet langfristig die Möglichkeit, kontaktlos Rezepte zu verschreiben, sofern eine Diagnose mit Teleordinationsmitteln möglich ist. Mit einer gültigen e‑Berechtigung können Sie auch dann einen Bewilligungsvorrat abbuchen (also ein e‑Rezept zu einer bereits chefärztlich bewilligten Langzeitverordnung erstellen), wenn die e‑card in der Ordination nicht ausgelesen werden kann und innerhalb der letzten 90 Tage auch keine Konsultation gebucht wurde. Das ist vor allem bei Telekonsultationen von Vorteil sowie für Wahlärztinnen und Wahlärzte, da sie keine Konsultation buchen können, die ihnen automatischen Zugriff auf Langzeitverordnungen verschaffen würde.
- Der e‑Rezept Ausdruck wird nur mehr bei Bedarf bzw. auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten ausgedruckt.
- Für die Erstellung der e‑Rezept Ausdrucke können Standarddrucker verwendet werden.
- Die Arztunterschrift wird durch eine elektronische Signatur der Ärztin bzw. des Arztes ersetzt.
KEINE Speicherung auf der e‑card
Die e‑card ist der Schlüssel zum e‑card System. Auf der e‑card selbst werden keine e‑Rezepte und auch keine Daten über Medikamente gespeichert. e‑Rezepte werden zentral im e‑card System gespeichert.
Support
Bei Fragen zu e‑Rezept bzw. im Falle von technischen Problemen steht Ihnen die e‑card Serviceline telefonisch unter 050 124 33 22 zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrer Arzt-Software wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Software-Hersteller.
Für Patientinnen und Patienten steht die e‑card Serviceline österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 33 11 für allgemeine Fragen zur Verfügung.
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