Wird bei vorübergehender Berufsunfähigkeit (Invalidität) statt einer befristeten Berufsunfähigkeitspension (Invaliditätspension) ausbezahlt. Bei Anspruch auf medizinische Maßnahmen der Rehabilitation und Vorliegen von vorübergehender Berufsunfähigkeit (Invalidität) von mindestens sechs Monaten.