ABSTRACT
Hintergrund
Der Grundstein für das Versorgungsmodell der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) wurde im Jahr 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz gelegt. Die Behandlung der PatientInnen durch die HausärztInnen erfolgt in der HzV nach freiwilliger, vertraglicher Vereinbarung, außerhalb des kollektivvertraglichen Systems und verfolgt das Ziel einer effizienten und effektiven Betreuung der PatientInnen.
Fragestellung/Methode
Ziel dieser Kurzrecherche ist die Erörterung relevanter Eckpunkte zur HzV mit besonderer Berücksichtigung der Regelungen in Baden-Württemberg. Mithilfe einer Literaturrecherche konnten relevante Daten im Hinblick auf die Rahmenbedingungen und den Inhalt der HzV Verträge in Baden-Württemberg eruiert werden.
Ergebnisse
Die Mindestanforderungen, welche die HausärztInnen erfüllen müssen, werden bundesweit in § 73b SGB V definiert. Die Teilnahmevoraussetzungen werden jedoch individuell pro Krankenkasse mit den VertragspartnerInnen vereinbart. In diesem Zusammenhang nehmen die Baden-Württemberger Regelungen eine Vorreiterrolle für die Selektivverträge ein. Um am Modell teilnehmen zu können, müssen die HausärztInnen neben den gesetzlichen Mindestanforderungen, wie beispielsweise die Einhaltung der Fortbildungspflicht, auch Anforderungen wie Kassenzulassung, Praxisausstattung, bestimmte medizinische Qualifikationen und die Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen erfüllen. Die LeistungserbringerInnen werden gesondert unter anderem in Form von Pauschalen, Zuschlägen und Einzelleistungen vergütet. Eine wissenschaftliche Evaluation des Modells bestätigt positive Effekte, beispielsweise im Hinblick auf die Reduktion der unkoordinierten Inanspruchnahme von FachärztInnen.
Fazit
Nachdem anfängliche Hindernisse wie beispielsweise die Akzeptanz innerhalb der Zielgruppe oder Softwareprobleme überwunden wurden, belegen die Evaluationsergebnisse positive Effekte, welche durch die Umsetzung des Versorgungsmodells erzielt werden.