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4.1 Allgemeines

Was ist eine elektronische Signatur?

Eine elektronische Signatur gibt einer Person die Möglichkeit, ihre Identität mit einer bestimmten Information (z.B. einer Nachricht oder einer Willenserklärung) zu verbinden.
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Was ist eine qualifizierte (vorher sichere) elektronische Signatur?

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist die elektronische Form der eigenhändigen, willentlichen Unterschrift einer natürlichen Person, die mit Signaturkarten (Chipkarten) erzeugt werden kann.
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgesetzt und muss daher laut Signaturgesetz (SigG) besondere Bedingungen hinsichtlich Erstellung und Überprüfbarkeit erfüllen.
Mit der letzten Novellierung des Signaturgesetzes wurde der Begriff „sichere Signatur“ durch „qualifizierte Signatur“ ersetzt und damit dem europäischen Sprachgebrauch angepasst.
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Was ist eine Signaturkarte?

Eine Signaturkarte ist eine Chipkarte (z. B. e-card oder Bankomatkarte), auf der sich Signaturerstellungsdaten (Signaturschlüssel) befinden, mit denen elektronisch unterschreiben und verschlüsselt werden kann.
Die Signaturfunktion für die Bürgerkarte ist auf der e-card nur vorbereitet und muss durch einen ZDA (Zertifizierungsdiensteanbieter) erst aktiviert werden, um diese für den Karteninhaber nutzbar zu machen.
Im Zuge der Registrierung (=Aktivierung der Karte) wird ein Zertifikat des Karteninhabers erzeugt und Personendaten für elektronische Verwaltungswege (E-Government) in der Karte sicher verwahrt.
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Was ist der Unterschied zwischen Bürgerkarte und Signaturkarte? Was ist die Personenbindung?

Die Bürgerkarte ist eine Signaturkarte, die zusätzlich eine Personenbindung gespeichert hat: Diese Personenbindung ist eine Bestätigung der zuständigen Behörde (Stammzahlenregisterbehörde nach dem E-Government-Gesetz), dass Sie eindeutig identifiziert werden konnten. Diese Bestätigung wird im Rahmen der Registrierung durch den ZDA (Zertifizierungsdiensteanbieter) elektronisch eingeholt, Sie müssen sich darum nicht weiter kümmern.
Ein Beispiel: Es gibt viele Menschen mit den Namen bzw. Namensvarianten „Maria-Anna (Marianne, Mariana etc.) Gruber“ oder „Hans (Johann, Johannes) Moser“, auch Menschen dieser Namen mit gleichen Geburtsdaten. Auf der Grundlage von Namen und Geburtsdatum allein könnte es daher zu Verwechslungen kommen.
Erst durch die Personenbindung wird eine eindeutige Identifikation möglich, indem auf weitere Unterscheidungsmerkmale zurückgegriffen wird (die Eintragung im Melderegister oder im Ergänzungsregister). Das ist bei elektronischen Amtswegen, Datenabfragen usw. wichtig, weil Ihre Identität dort nicht an Hand eines Lichtbildausweises oder einer eigenhändigen Unterschrift geprüft werden kann. Deswegen sind elektronische Amtswege und verlässliche Datenabfragen derzeit nur mit Bürgerkarten möglich.
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Was ist ein Zertifikat?

Ein Zertifikat ist die von einer vertrauenswürdigen Stelle elektronisch signierte Bindung eines öffentlichen Schlüssels an eine bestimmte Person. Im Zusammenhang mit einer elektronischen Signatur wird ein Zertifikat verwendet, um ein elektronisch signiertes Datum einer bestimmten Person zuordnen zu können.
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Was ist ein Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA)?

Zertifizierungsdiensteanbieter stellen die Infrastruktur für elektronische Signaturen zur Verfügung, überprüfen die Identität der KarteninhaberInnen, statten sie mit dem zur Erzeugung der Signatur notwendigen Zertifikat aus und verwalten auch die zur Prüfung der Signatur erforderlichen Zertifikate in von ihnen geführten einsehbaren Verzeichnissen. Weiters hat der Zertifizierungsdiensteanbieter die KarteninhaberInnen zu unterrichten, welche technischen Komponenten und Verfahren für das verwendete Signaturverfahren geeignet sind. Schließlich ist der Anbieter mit der Belehrung der KarteninhaberInnen betraut und für die Durchführung des Widerrufs bei Kartenverlust oder ähnlichen Situationen zuständig.
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Was ist die Bürgerkarte?

Die österreichische Bürgerkarte ist ein Konzept, welches es ermöglicht elektronische Verwaltungsverfahren und Amtswege für Bürgerinnen und Bürger sicher zu gestalten. Dadurch werden bestimmte elektronische Verfahren überhaupt erst ermöglicht.
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Welche Funktionen hat die Bürgerkarte?

Die zwei wesentlichen Funktionen der Bürgerkarte sind: 
Die eindeutige Identifikation der Bürgerinnen und Bürger, die über eine auf der Bürgerkarte gespeicherte Personenbindung erfolgt und die hochwertige Authentifikation durch die sichere elektronische Signatur. Diese erfüllt die Schriftform und ersetzt die eigenhändige Unterschrift.
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Wie profitiere ich von der Bürgerkarte?

Mit der Bürgerkarte erledigen Sie Ihre Kommunikation mit Behörden und Unternehmen sicher, rasch und bequem. Das bedeutet für Sie mehr Komfort, mehr Sicherheit und mehr Tempo: Amtswege bequem von zuhause aus erledigen, auch abends und am Wochenende.
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Kann man die Ordinationskarte ebenfalls als Bürgerkarte aktivieren?

Die Bürgerkartenfunktion ist auch auf der Ordinationskarte vorbereitet. Es gibt im Moment aber keinen Zertifizierungsdiensteanbieter, der die Aktivierung dieser Funktion auf der Ordinationskarte anbietet.
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Welche technischen Voraussetzungen benötigt man für die Funktion der Bürgerkarte?

Zusätzlich zur Bürgerkarte und einem PC mit Internetzugang benötigt man  auch ein Kartenlesegerät und eine Software, die dann über das Kartenlesegerät mit Ihrer e-card kommuniziert, um dort eine elektronische Signatur berechnen zu lassen – die Bürgerkartenumgebung.
Die aktuelle Version der Bürgerkartenumgebung finden Sie gratis unter www.buergerkarte.at/bku/
In Computerfachgeschäften oder online unter www.buergerkarte.at/de/voraussetzungen/kartenleser.html können Sie einen geeigneten Kartenleser erwerben.

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Kann ich meine Bankomatkarte oder Kreditkarte als Bürgerkarte verwenden?

Die aktuelle Generation von Bankomatkarten ist wie die e-card für die Bürgerkartenfunktion vorbereitet. Diese Funktion wird durch einen geeigneten Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) aktiviert. Für die Bankomatkarte und seit Anfang 2008 auch für die e-card ist dieser ZDA A-Trust.
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Muss man österreichischer Staatsbürger sein, um eine Bürgerkarte zu erhalten?

Nein. Notwendig ist nur, dass Sie in einem Register eingetragen sind, aus dem die Personenbindung hergestellt wird: Das ist üblicherweise das zentrale Melderegister. Wenn Sie nicht gemeldet sind (AuslandsösterreicherInnen, GrenzgängerInnen), ist eine Eintragung in das Ergänzungsregister nach dem E-Government-Gesetz vorgesehen
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Kann man mehrere Bürgerkarten haben?

Ja. Da die Bürgerkartenfunktion eine Zusatzfunktion für entsprechend ausgestattete Chipkarten ist, können Sie diese Funktion je nach Ihren Vorstellungen auf jeder geeigneten Chipkarte aufbringen lassen (z. B. auch auf Bankomatkarten, Studentenkarten usw.), genauso, wie Sie mehrere verschiedene Lichtbildausweise besitzen können (aber nicht müssen).
Sie können je nach Verfügbarkeit mit jeder Ihrer Karten Ihre Amtswege online erledigen
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Hat eine Bürgerkarte ein Ablaufdatum?

Die Zertifikate haben ein Ablaufdatum. Qualifizierte Zertifikate dürfen nur eine maximale Gültigkeit von 5 Jahren haben.
Die Verwaltungssignatur-Zertifikate auf der e-card (Ausgabe bis Ende 2007) haben eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Die Gültigkeit der qualifizierten Zertifikate auf der e-card (Ausgabe seit Anfang 2008) berechnet sich folgendermaßen:
Wenn Sie auf der e-card Rückseite (Europäische Krankenversicherungskarte) ein Ablaufdatum eingetragen haben, dann wird das Ablaufdatum der Zertifikate auf dieses Datum plus 3 Monate gesetzt, weil die e-card vor Ablauf automatisch durch eine neue Karte ersetzt wird. Innerhalb dieser 3 Monate können Sie einfach mit der alten Karte die Bürgerkartenfunktion der neuen Karte aktivieren (ohne Besuch einer Registrierungsstelle oder Anforderung eines RSa-Briefs).
Wenn Sie kein Ablaufdatum auf der e-card Rückseite eingetragen haben oder die Gültigkeit noch länger als 5 Jahre ist, ist die maximale Laufzeit des Zertifikates 5 Jahre.
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Ab welchem Alter bekommt man eine e-card Bürgerkarte?

Grundsätzlich kann man eine Bürgerkarte wie einen Pass ab jedem Alter haben. Allerdings hängt das auch vom Zertifizierungsdiensteanbieter und seiner Zertifizierungsrichtlinie ab.
Die Bürgerkarte mit Verwaltungssignatur-Zertifikaten auf der e-card (Ausgabe bis Ende 2007) wurde ab einem Alter von 14 Jahren ausgegeben.
Die Bürgerkarte mit qualifizierten Zertifikaten auf der e-card (Ausgabe seit Anfang 2008) kann man ebenfalls ab einem Alter von 14 Jahren bekommen. Erst ab diesem Alter ist eine Person (zumindest eingeschränkt) rechtlich geschäftsfähig. Für Minderjährige ist ein Eintrag des Geburtsdatums im Zertifikat verpflichtend. Bei Erwachsen werden ist es nicht notwendig ein neues Zertifikat auszustellen, da die Anwendungen das eingetragene Geburtsdatum prüfen und erkennen, ob die volle Rechtsfähigkeit gewährleistet ist.
Ab welchem Alter die e-card als Bürgerkarte daher genutzt werden kann, hängt davon ab, welche Anwendung verwendet werden soll und welche Altersgrenzen die jeweilige Anwendung vorsieht. Die Rechte der Eltern und die Regeln über die Geschäfte von Kindern werden durch die Nutzung einer Bürgerkarte nicht verändert.
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Kann ich eine Bürgerkarte auch als Krankenscheinersatz (e-card) verwenden?

Sie können auch andere Bürgerkarten auf Basis von a.sign premium anstelle der e-card in der Arztpraxis als Krankenscheinersatz verwenden. Wichtig dabei ist, dass der PIN für das Auslesen der Personenbindung auf den Default-PIN (4x Null – 0000) gesetzt ist.
Wenn Sie allerdings die e-card als Krankenscheinersatz verwenden, wird nicht die Bürgerkartenfunktion verwendet, sondern die darauf gespeicherten SV-Daten selbst.
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Ist die Bürgerkarte fälschungssicher?

Aufgrund der eingesetzten Technologien sind Fälschungen praktisch auszuschließen. Eine Bürgerkarte ist für die Abwicklung von behördlichen Verfahren nach dem E-Government-Gesetz sicher.
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Welche Signaturen gibt es auf der e-card bzw. Ordinationskarte und wie unterscheiden sich diese?

Die SV- Signatur
Die SV-Signatur wird für Sozialversicherungs-interne Anwendungen eingesetzt. Insbesondere dient sie der Absicherung der Transaktionen in den Anwendungen des e-card Systems (wie z.B. "Krankenscheinersatz"). Mit ihr  wird gegenüber dem Zentralsystem die Authentizität der Karte nachgewiesen und sie schützt die in der Anwendung "Krankenscheinersatz" ausgetauschten Informationen vor Manipulation und Fälschung.

Die Vertragspartner-Signatur

Die Vertragspartner Signatur dient der Authentisierung bzw. Anmeldung des Vertragspartners am e-card System. Daneben ist sie zur Absicherung der Kommunikation zwischen Vertragspartnern und Sozialversicherungsträgern oder den Vertragspartnern untereinander vorgesehen. Die Vertragspartner-Signatur kann auch für Verschlüsselung eingesetzt werden.
 
Die Verwaltungssignatur / Sichere Signatur
Die Verwaltungssignatur bzw. sichere (neu qualifizierte) Signatur der e-card ist für die sichere Teilnahme an elektronischen Geschäftsvorfällen des österreichischen E-Goverment Bereichs und insbesondere für die im Portal der Sozialversicherung (www.sozialversicherung.at) angebotenen Dienstleistungen vorgesehen.
Diese Anwendung ist bei Auslieferung der e-card nur vorbereitet und kann durch einen geeigneten Zertifizierungsdiensteanbieter aktiviert werden.
 
Die Gewöhnliche Signatur
Die gewöhnliche Signatur ist für alle anderen elektronischen Geschäftsfälle mit niedrigem bis mittlerem Sicherheitsbedarf vorgesehen. Der private Schlüssel kann dabei sowohl zur Erstellung digitaler Signaturen als auch zur Authentisierung, Schlüsselvereinbarung und Datenverschlüsselung genutzt werden.
Diese Anwendung ist bei Auslieferung der e-card nur vorbereitet und kann durch einen geeigneten Zertifizierungsdiensteanbieter aktiviert werden.
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