Was ist eine elektronische Signatur? Was ist eine qualifizierte (vorher sichere) elektronische Signatur? Was ist eine Signaturkarte? Was ist der Unterschied zwischen Bürgerkarte und Signaturkarte? Was ist die Personenbindung? Was ist ein Zertifikat? Was ist ein Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA)? Was ist die Bürgerkarte? Welche Funktionen hat die Bürgerkarte? Wie profitiere ich von der Bürgerkarte? Kann man die Ordinationskarte ebenfalls als Bürgerkarte aktivieren? Welche technischen Voraussetzungen benötigt man für die Funktion der Bürgerkarte? Kann ich meine Bankomatkarte oder Kreditkarte als Bürgerkarte verwenden? Muss man österreichischer Staatsbürger sein, um eine Bürgerkarte zu erhalten? Kann man mehrere Bürgerkarten haben? Hat eine Bürgerkarte ein Ablaufdatum? Ab welchem Alter bekommt man eine e-card Bürgerkarte? Kann ich eine Bürgerkarte auch als Krankenscheinersatz (e-card) verwenden? Ist die Bürgerkarte fälschungssicher? Welche Signaturen gibt es auf der e-card bzw. Ordinationskarte und wie unterscheiden sich diese?
Was ist eine elektronische Signatur?
Was ist eine qualifizierte (vorher sichere) elektronische Signatur?
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgesetzt und muss daher laut Signaturgesetz (SigG) besondere Bedingungen hinsichtlich Erstellung und Überprüfbarkeit erfüllen.
Mit der letzten Novellierung des Signaturgesetzes wurde der Begriff „sichere Signatur“ durch „qualifizierte Signatur“ ersetzt und damit dem europäischen Sprachgebrauch angepasst.
Was ist eine Signaturkarte?
Die Signaturfunktion für die Bürgerkarte ist auf der e-card nur vorbereitet und muss durch einen ZDA (Zertifizierungsdiensteanbieter) erst aktiviert werden, um diese für den Karteninhaber nutzbar zu machen.
Im Zuge der Registrierung (=Aktivierung der Karte) wird ein Zertifikat des Karteninhabers erzeugt und Personendaten für elektronische Verwaltungswege (E-Government) in der Karte sicher verwahrt.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgerkarte und Signaturkarte? Was ist die Personenbindung?
Ein Beispiel: Es gibt viele Menschen mit den Namen bzw. Namensvarianten „Maria-Anna (Marianne, Mariana etc.) Gruber“ oder „Hans (Johann, Johannes) Moser“, auch Menschen dieser Namen mit gleichen Geburtsdaten. Auf der Grundlage von Namen und Geburtsdatum allein könnte es daher zu Verwechslungen kommen.
Erst durch die Personenbindung wird eine eindeutige Identifikation möglich, indem auf weitere Unterscheidungsmerkmale zurückgegriffen wird (die Eintragung im Melderegister oder im Ergänzungsregister). Das ist bei elektronischen Amtswegen, Datenabfragen usw. wichtig, weil Ihre Identität dort nicht an Hand eines Lichtbildausweises oder einer eigenhändigen Unterschrift geprüft werden kann. Deswegen sind elektronische Amtswege und verlässliche Datenabfragen derzeit nur mit Bürgerkarten möglich.
Was ist ein Zertifikat?
Was ist ein Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA)?
Was ist die Bürgerkarte?
Welche Funktionen hat die Bürgerkarte?
Die eindeutige Identifikation der Bürgerinnen und Bürger, die über eine auf der Bürgerkarte gespeicherte Personenbindung erfolgt und die hochwertige Authentifikation durch die sichere elektronische Signatur. Diese erfüllt die Schriftform und ersetzt die eigenhändige Unterschrift.
Wie profitiere ich von der Bürgerkarte?
Kann man die Ordinationskarte ebenfalls als Bürgerkarte aktivieren?
Welche technischen Voraussetzungen benötigt man für die Funktion der Bürgerkarte?
Die aktuelle Version der Bürgerkartenumgebung finden Sie gratis unter www.buergerkarte.at/bku/
In Computerfachgeschäften oder online unter www.buergerkarte.at/de/voraussetzungen/kartenleser.html können Sie einen geeigneten Kartenleser erwerben.
Kann ich meine Bankomatkarte oder Kreditkarte als Bürgerkarte verwenden?
Muss man österreichischer Staatsbürger sein, um eine Bürgerkarte zu erhalten?
Kann man mehrere Bürgerkarten haben?
Sie können je nach Verfügbarkeit mit jeder Ihrer Karten Ihre Amtswege online erledigen
Hat eine Bürgerkarte ein Ablaufdatum?
Die Verwaltungssignatur-Zertifikate auf der e-card (Ausgabe bis Ende 2007) haben eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Die Gültigkeit der qualifizierten Zertifikate auf der e-card (Ausgabe seit Anfang 2008) berechnet sich folgendermaßen:
Wenn Sie auf der e-card Rückseite (Europäische Krankenversicherungskarte) ein Ablaufdatum eingetragen haben, dann wird das Ablaufdatum der Zertifikate auf dieses Datum plus 3 Monate gesetzt, weil die e-card vor Ablauf automatisch durch eine neue Karte ersetzt wird. Innerhalb dieser 3 Monate können Sie einfach mit der alten Karte die Bürgerkartenfunktion der neuen Karte aktivieren (ohne Besuch einer Registrierungsstelle oder Anforderung eines RSa-Briefs).
Wenn Sie kein Ablaufdatum auf der e-card Rückseite eingetragen haben oder die Gültigkeit noch länger als 5 Jahre ist, ist die maximale Laufzeit des Zertifikates 5 Jahre.
Ab welchem Alter bekommt man eine e-card Bürgerkarte?
Die Bürgerkarte mit Verwaltungssignatur-Zertifikaten auf der e-card (Ausgabe bis Ende 2007) wurde ab einem Alter von 14 Jahren ausgegeben.
Die Bürgerkarte mit qualifizierten Zertifikaten auf der e-card (Ausgabe seit Anfang 2008) kann man ebenfalls ab einem Alter von 14 Jahren bekommen. Erst ab diesem Alter ist eine Person (zumindest eingeschränkt) rechtlich geschäftsfähig. Für Minderjährige ist ein Eintrag des Geburtsdatums im Zertifikat verpflichtend. Bei Erwachsen werden ist es nicht notwendig ein neues Zertifikat auszustellen, da die Anwendungen das eingetragene Geburtsdatum prüfen und erkennen, ob die volle Rechtsfähigkeit gewährleistet ist.
Ab welchem Alter die e-card als Bürgerkarte daher genutzt werden kann, hängt davon ab, welche Anwendung verwendet werden soll und welche Altersgrenzen die jeweilige Anwendung vorsieht. Die Rechte der Eltern und die Regeln über die Geschäfte von Kindern werden durch die Nutzung einer Bürgerkarte nicht verändert.
Kann ich eine Bürgerkarte auch als Krankenscheinersatz (e-card) verwenden?
Wenn Sie allerdings die e-card als Krankenscheinersatz verwenden, wird nicht die Bürgerkartenfunktion verwendet, sondern die darauf gespeicherten SV-Daten selbst.
Ist die Bürgerkarte fälschungssicher?
Welche Signaturen gibt es auf der e-card bzw. Ordinationskarte und wie unterscheiden sich diese?
Die SV-Signatur wird für Sozialversicherungs-interne Anwendungen eingesetzt. Insbesondere dient sie der Absicherung der Transaktionen in den Anwendungen des e-card Systems (wie z.B. "Krankenscheinersatz"). Mit ihr wird gegenüber dem Zentralsystem die Authentizität der Karte nachgewiesen und sie schützt die in der Anwendung "Krankenscheinersatz" ausgetauschten Informationen vor Manipulation und Fälschung.
Die Vertragspartner-Signatur
Die Vertragspartner Signatur dient der Authentisierung bzw. Anmeldung des Vertragspartners am e-card System. Daneben ist sie zur Absicherung der Kommunikation zwischen Vertragspartnern und Sozialversicherungsträgern oder den Vertragspartnern untereinander vorgesehen. Die Vertragspartner-Signatur kann auch für Verschlüsselung eingesetzt werden.
Die Verwaltungssignatur / Sichere Signatur
Die Verwaltungssignatur bzw. sichere (neu qualifizierte) Signatur der e-card ist für die sichere Teilnahme an elektronischen Geschäftsvorfällen des österreichischen E-Goverment Bereichs und insbesondere für die im Portal der Sozialversicherung (www.sozialversicherung.at) angebotenen Dienstleistungen vorgesehen.
Diese Anwendung ist bei Auslieferung der e-card nur vorbereitet und kann durch einen geeigneten Zertifizierungsdiensteanbieter aktiviert werden.
Die Gewöhnliche Signatur
Die gewöhnliche Signatur ist für alle anderen elektronischen Geschäftsfälle mit niedrigem bis mittlerem Sicherheitsbedarf vorgesehen. Der private Schlüssel kann dabei sowohl zur Erstellung digitaler Signaturen als auch zur Authentisierung, Schlüsselvereinbarung und Datenverschlüsselung genutzt werden.
Diese Anwendung ist bei Auslieferung der e-card nur vorbereitet und kann durch einen geeigneten Zertifizierungsdiensteanbieter aktiviert werden.
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