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4.2 e-card Bürgerkarte „alt“ (Verwaltungssignatur)

Was ist eine Verwaltungssignatur?

Um zu einer schnelleren Verbreitung elektronischer Signaturen zu kommen, wurde zur qualifizierten Signatur eine alternative Lösung geschaffen: die Verwaltungssignatur. Sie ist im Rahmen der Bürgerkartenfunktion der qualifizierten elektronischen Signatur für alle bis Ende 2007 ausgestellten Verwaltungssignatur-Zertifikate gleichgestellt.
Bis Ende 2007 bereits ausgestellte Verwaltungssignaturzertifikate behalten daher auch weiterhin ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des Zertifikates bzw. bis zur Sperre der Karte und müssen nicht ausgetauscht werden.
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Was ist der Unterschied zwischen qualifizierter Signatur und Verwaltungssignatur?

Die bei der Verwaltungssignatur eingesetzten Verfahren und Algorithmen sind von gleicher technischer Qualität wie bei der qualifizierten Signatur.
Lediglich bei den organisatorischen Rahmenbedingungen wurden für die Verwaltungssignatur einige Erleichterungen so definiert, dass die Sicherheit des Systems als solches trotzdem nicht gefährdet wird.
Qualifizierte Signaturen sind – im Gegensatz zu Verwaltungssignaturen – in ihrer Qualität europäisch genormt und werden daher in ganz Europa anerkannt. Mit der qualifizierten Signatur kann nun auch in anderen Bereichen für Anwendungen mit der Bürgerkarte gesorgt werden, z.B. E-Banking, Teilnahme an elektronischen Ausschreibungen, es können aber auch die etablierten Anwendungen weiter ausgebaut werden.
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Für welche Anwendungen ist die e-card Verwaltungssignatur zugelassen?

Die e-card Verwaltungssignatur ist nach wie vor für alle Anwendungen im E-Government Bereich der qualifizierten elektronischen Signatur gleichgestellt.
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Ist ein bereits ausgestelltes Verwaltungssignaturzertifikat ab 2008 ungültig?

Alle bis Ende 2007 ausgestellten Verwaltungssignaturzertifikate sind bis zum Ablauf des Zertifikates bzw. bis zur Sperre der Karte weiterhin gültig und sind im Rahmen des E-Government auch weiterhin qualifizierten Zertifikaten gleichgestellt.
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Wie lange gilt ein Verwaltungssignatur-Zertifikat auf der e-card?

Die Verwaltungssignatur-Zertifikate sind immer auf 5 Jahre Gültigkeit ausgestellt. Wenn die Karte getauscht wird, werden diese Zertifikate natürlich automatisch mitgesperrt.
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Wie erfolgt die Umstellung von Verwaltungssignatur auf qualifizierte (früher sichere) Signatur?

Wenn Sie auf Ihrer Karte schon die Bürgerkartenfunktion mit einem Verwaltungssignatur-Zertifikat aktiviert haben, können Sie auf dieser Karte keine qualifizierten Zertifikate mehr aufbringen lassen. Das Signaturgesetz lässt das nicht zu.  Bitte fordern Sie daher bei der e-card Serviceline unter 050 124 33 11 eine neue Karte an.
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Wie kann ich meine Verwaltungssignatur-Zertifikate sperren lassen?

Die Zertifikate werden automatisch bei einer Kartensperre mitgesperrt. Eine sofortige Kartensperre wird z.B. ausgelöst, wenn Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte bei der e-card Serviceline unter 050 124 33 11 melden. Wenn Sie eine Tauschkarte bekommen, weil die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Kartenrückseite abgelaufen ist oder sich Ihre Namensschreibweise geändert hat, wird ein paar Tage nach dem Versand der neuen Karte die alte gesperrt.
Eine Möglichkeit, die Zertifikate ohne die Karte zu sperren ist für Verwaltungssignatur-Zertifikate nicht vorgesehen.
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