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4.3 e-card Bürgerkarte „neu“ (qualifiziertes Zertifikat)

Was unterscheidet die bisherige Bürgerkartenfunktion auf der e-card im Vergleich zur neuen (seit 2008 verfügbaren)?

Bisher konnte auf der e-card die sogenannte Verwaltungssignatur aufgebracht werden. Um weiterhin die Bürgerkartenfunktion auf der e-card ausgeben zu können und damit die e-card für die Kommunikation mit Behörden verwendbar zu halten, hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger  ab 2008 den Umstieg auf sogenannte qualifizierte Zertifikate beschlossen. Damit ist eine möglichst einheitliche Technik sichergestellt, um die Basis dafür zu legen, dass Bürgerkarten auf einfache Weise in möglichst vielen Zusammenhängen des öffentlichen Lebens verwendbar bleiben. Weiters werden einheitliche Rahmenbedingungen für die Verwendung der Bürgerkartentechnologie geschaffen, die allen Teilnehmern am Wirtschaftsleben zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck hat der Hauptverband nun eine Kooperationsvereinbarung mit der Republik Österreich abgeschlossen, die auf Basis einer gemeinsamen Finanzierung die Verwendung qualifizierter Zertifikate auf der e-card ab 2008 sicherstellen soll.
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Welche Vorteile hat nun der Bürger von qualifizierten Zertifikaten?

Qualifizierte Zertifikate sind – im Gegensatz zu Verwaltungssignatur-Zertifikaten – in ihrer Qualität europäisch genormt und werden daher in ganz Europa anerkannt. Mit der qualifizierten Signatur kann nun auch in anderen Bereichen für Anwendungen mit der Bürgerkarte gesorgt werden, z.B. E-Banking, Teilnahme an elektronischen Ausschreibungen, es können aber auch die etablierten Anwendungen weiter ausgebaut werden.
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Was ändert sich am Ausstellungsprozess?

Es gibt nun folgende Möglichkeiten der Aktivierung:
  1. Aktivierung im Web-Prozess via RSA-Brief:
    in diesem Prozess können Sie die Aktivierung bequem von zuhause durchführen. Sie brauchen dazu einen PC mit Kartenleser und einer Bürgerkartenumgebung. Im Zuge der Aktivierung wird Ihnen ein RSa-Brief mit einem Aktivierungscode zugeschickt. Damit können Sie die Aktivierung dann abschließen.
  2. Aktivierung im Web-Prozess via FinanzOnline:
    Dieser Prozess kann nach Einstieg mit Ihren Zugangsdaten im Portal von FinanzOnline erfolgen. Nach erfolgtem Einstieg einfach auf „e-card jetzt aktivieren“ klicken und den Anweisungen am Bildschirm folgen. Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen, siehe www.buergerkarte.at/de/voraussetzungen/index.html
  3. Aktivierung in einer Registrierungsstelle:
    In den Außenstellen der Sozialversicherungsträger wurden Registrierungsstellen eingerichtet, die diese Aktivierung für Sie durchführen. Dafür brauchen Sie nur Ihre e-card und einen Ausweis (internationaler Reisepass, österreichischer Personalausweis oder österreichischer Führerschein) mitzunehmen.
  4. Übertrag der Bürgerkartenfunktion:
    Wenn Sie auf Ihrer e-card die Bürgerkartenfunktion freigeschalten hatten und aufgrund des Ablaufs des Gültigkeitsdatums der EKVK (e-card Rückseite) eine neue Karte erhalten haben, kann diese nicht automatisch auf die neue e-card übernommen werden. In diesem Fall kann eine Aktivierung der neuen e-card rasch und einfach mit Hilfe der alten Karte erfolgen, siehe https://www.a-trust.at/e-card/selfdata.aspx

Nähere Informationen und Hilfestellungen zu den einzelnen Aktivierungsmöglichkeiten finden Sie auch unter http://wiki.a-trust.at

Die aktuelle Version der Bürgerkartenumgebung finden Sie gratis unter http://www.buergerkarte.at/bku/

Die Umstellung auf qualifizierte Zertifikate wurde gleichzeitig auch dazu genutzt, den Ausgabeprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen, aber dennoch sicher zu gestalten.

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Was kostet die Ausstellung einer Bürgerkarte auf der e-card nun?

Für die e-card wird ein Service-Entgelt eingehoben, die Verwendung als Bürgerkarte ist darin bereits eingeschlossen.

Die aktuelle Version der Bürgerkartenumgebung finden Sie gratis unter http://www.buergerkarte.at/bku/

Kartenleser können in Computerfachgeschäften oder online (siehe http://www.buergerkarte.at/de/voraussetzungen/kartenleser.html) erworben werden.

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Welche Anwendungen stehen zur Verfügung?

Die österreichische Sozialversicherung hat auf dem Gebiet der e-Services eine Vorreiterrolle inne und bietet auf ihrer Website www.sozialversicherung.at unter dem Menüpunkt „Service“ bereits eine Reihe von Anwendungen an, wie z.B. Sozialversicherungsdatenauszug, Grunddaten der sozialen Krankenversicherung, Antrag auf Kinderbetreuungsgeld, einheitliches Pensionskonto,Rezeptgebührenkonto und weitere.
Das Finanzministerium bietet z.B. mit FinanzOnline ein innovatives und kundenorientiertes Portal für Finanzangelegenheiten an (Arbeitnehmerveranlagung, Einkommenssteuererklärung). Einige Geldinstitute bieten auch online-Banking mittels Bürgerkarte an.
Weitere Anwendungen des öffentlichen Bereichs finden Sie unter www.help.gv.at

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Wie lange gilt ein qualifiziertes Zertifikat auf der e-card?

Wenn Sie auf der e-card Rückseite (Europäische Krankenversicherungskarte) ein Ablaufdatum eingetragen haben, wird das Ablaufdatum der Zertifikate auf dieses Datum plus 3 Monate gesetzt, weil die e-card vor Ablauf automatisch durch eine neue Karte ersetzt wird. Innerhalb dieser 3 Monate können Sie einfach mit der alten Karte die Bürgerkartenfunktion der neuen Karte aktivieren (ohne Besuch einer Registrierungsstelle oder Anforderung eines RSa-Briefes)
Wenn Sie kein Ablaufdatum auf der e-card Rückseite eingetragen haben oder die Gültigkeit länger als 5 Jahre beträgt, ist die maximale Laufzeit des Zertifikates 5 Jahre.
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Ist der Hauptverband weiterhin Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA)?

Mit dem Beginn der Ausgabe von qualifizierten Zertifikaten auf der e-card hat der Hauptverband  die Neuausgabe von Verwaltungssignatur-Zertifikaten eingestellt.
Der Zertifizierungsdiensteanbieter für die qualifizierten Zertifikate auf der e-card ist A-Trust. Die Sozialversicherungsträger stellen weiterhin Registrierungsstellen für die Aktivierung der Bürgerkartenfunktion auf der e-card zur Verfügung.
Einen Link zur aktuellen Liste der Registrierungsstellen finden Sie hier:
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Was ist zu tun, wenn man die Karte verloren hat?

Bei Verlust müssen die Zertifikate bei jenem Anbieter, der sie auf die Chipkarte aufgebracht hat (Zertifizierungsdiensteanbieter — ZDA), widerrufen werden. Ein Finder kann die Bürgerkartenfunktion ohne PIN-Code nicht verwenden. Notieren Sie den PIN-Code daher nie auf der Karte selbst.
Wenn Ihre e-card abhanden kommt, veranlassen sie die Sperre der Karte bei der e-card Serviceline unter 050 124 33 11 . Diese Sperre wird an den richtigen Zertifizierungsdiensteanbieter weitergeleitet.
Haben Sie die Bürgerkartenfunktion 2008 oder später aktivieren lassen, sollten Sie bei Verlust bzw. Diebstahl der Bürgerkarte die Zertifikate bei Ihrem Zertifikatsdiensteanbieter (A-Trust) umgehend sperren lassen. Die Telefonnummer des Widerrufsdiensts von A-Trust lautet
+43 (1) 715 20 60 
Dieser Widerrufsdienst ist rund um die Uhr verfügbar.
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Kann ich auch mit meiner Bankomatkarte zu einer Registrierungsstelle der Sozialversicherung gehen und die Bürgerkartenfunktion freischalten lassen?

Das ist im Moment nicht vorgesehen.
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Kann ich meine e-card auch in anderen Registrierungsstellen von A-Trust freischalten lassen?

Es müssen nicht ausschließlich Außenstellen der Sozialversicherung Registrierungsstellen für die Aktivierung der Bürgerkartenfunktion auf der e-card sein. Einen Link zur aktuellen Liste der Registrierungsstellen finden Sie hier.
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Muss bei Vorsprache in der Registrierungsstelle ein Termin vereinbart werden?

Nein, die Registrierungsstellen der Sozialversicherung können im Regelfall ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden. Wir empfehlen aber, insbesondere in kleinen Geschäftsstellen zuvor telefonisch abzuklären, ob der Zertifizierungsdienst zur gewünschten Zeit auch tatsächlich verfügbar ist.
Die Bedingungen für Registrierungsstellen außerhalb der Sozialversicherung entnehmen Sie bitte der aktuellen Liste an Registrierungsstellen.
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Muss ich eine bestimmte Registrierungsstelle aufsuchen?

Sie müssen nicht zu Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger gehen, sondern können irgendeine Registrierungsstelle für e-cards aufsuchen.
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Muss ich überhaupt eine Registrierungsstelle aufsuchen?

Nein, Sie können die Registrierung auch über Internet vornehmen. In diesem Fall erhalten Sie zum Zwecke des Nachweises Ihrer Identität einen RSa-Brief mit einem Aktivierungscode oder identifizieren sich mittels Einstiegs auf dem Portal von FinanzOnline.
Um diesen Web-Prozess durchführen zu können, brauchen Sie eine Bürgerkartenumgebung, einen Kartenleser und einen PC mit Internet-Zugang.
Die aktuelle Version der Bürgerkartenumgebung finden Sie gratis unter http://www.buergerkarte.at/bku/
Kartenleser können in Computerfachgeschäften oder online (siehe http://www.buergerkarte.at/de/voraussetzungen/kartenleser.html) erworben werden.

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Was ist zu tun, wenn die Daten der e-card nicht mit jenen des zentralen Melderegisters übereinstimmen?

Es ist allenfalls unter Vorlage geeigneter Urkunden (z.B. Geburtsurkunde) eine Korrektur der Daten beim zuständigen Sozialversicherungsträger oder bei der Meldebehörde zu veranlassen. Möglicherweise führt die Korrektur der Daten auch zu einer Neuausstellung der e-card.
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Was ist zu tun, wenn eine Person im zentralen Melderegister nicht verzeichnet ist?

Ist die Person meldepflichtig, ist bei der Meldebehörde eine Anmeldung vorzunehmen. Ist die Person nicht meldepflichtig (z.B. Wohnsitz im Ausland), ist bei der Stammzahlenregisterbehörde die Aufnahme in das Ergänzungsregister zu beantragen.
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Kann man das qualifizierte Zertifikat auf der e-card dann auch zum Signieren und Verschlüsseln von E-Mails verwenden?

Wenn auf der e-card die Bürgerkarte aktiviert wird, werden immer ein qualifiziertes Zertifikat (a.sign premium) und ein gewöhnliches Zertifikat (a.sign token) aufgebracht. Das qualifizierte Zertifikat ist von Gesetz her auf das Signieren beschränkt. Ein Verschlüsseln ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Das gewöhnliche Zertifikat lässt Signieren und Verschlüsseln zu. Ob dieses Verschlüsseln vom E-Mail Client unterstützt wird (bzw. das Prüfen einer Verschlüsselung) hängt vom E-Mail Client ab.
Mit Einführung der neuen e-card Generation (erkennbar an der Blindenschrift-Prägung auf der Kartenvorderseite) ist eine Verschlüsselung und Signatur von E-Mails möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Zertifizierungsanbieter.
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Wie kann ich meine Zertifikate sperren lassen?

Wenn die Karte gesperrt wird, wird das auch dem Zertifizierungsdiensteanbieter (A-Trust) gemeldet. Dieser kann aufgrund dieser Sperre eine Zertifikatssperre durchführen. Es wird aber trotzdem empfohlen, bei Verlust bzw. Diebstahl der Bürgerkarte die Zertifikate bei Ihrem Zertifikatsdiensteanbieter (A-Trust) umgehend sperren zu lassen.
Wenn Sie die Zertifikate sperren wollen, ohne die Karte zu tauschen, rufen sie bitte den Widerrufsdienst der A-Trust unter der Telefonnummer  +43 (1)  715 20 60 an. Dieser Widerrufsdienst ist rund um die Uhr österreichweit zum Ortstarif erreichbar.
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Sicherheitshinweis für Aktivierung im Internet

Ihre e-card kann zu einer Bürgerkarte aktiviert werden. Die Signaturen sind - mit wenigen Ausnahmen - in elektronischen Verwaltungsverfahren des E-Government und auch im privatwirtschaftlichen Bereich Ihrer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.   Diese Aktivierung kann mittels eines Web-Prozesses durchgeführt werden, wobei Ihnen ein RSa-Brief mit einem Aktivierungscode an Ihren Hauptwohnsitz zugesendet wird. Beachten Sie jedoch, dass postbevollmächtigte Personen diesen RSa-Brief für Sie entgegennehmen und damit auch ohne Ihr Wissen diese Bürgerkartenfunktion aktivieren können.   Bei Missbrauchsverdacht wenden Sie sich daher bitte umgehend an die e-card Serviceline.
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Wer kann mir bei technischen Problemen helfen?

Da bei der Bürgerkarte verschiedene Organisationen zusammenspielen, hängt es von der Art eines allfälligen Fehlers ab, wer für Sie zuständig ist.

  • Das Forum für Fragen und Probleme zur Bürgerkarten-Software (BKU) des Bundeskanzleramtes:
    https://www.buergerkarte.at/mvnforum/mvnforum/index
  • Webforum der A-Trust
    Für spezifische Fragen zu Bürgerkarten der Firma A-Ttrust
    https://forum.a-trust.at/
  • A-Trust-Hotline (kostenpflichtig): 0900 940 910
    Für technischen Support und Detailfragen
  • Signatur Infoline für Maestrokarten: 0800 2073 20
    Für Basisinformationen zur Digitalen Signatur
  • e-card Serviceline: 050 124 3311
    Für Fragen zur e-card bzw. zum e-card System
  • WKÖ-Hotline: 0800 221 223
    Für Fragen speziell zur Rechtssicherheit im online Geschäft und zu den Signatur-Rechtsgrundlagen allgemein (Signaturgesetz, Signaturverordnung)
  • Servicezentrum HELP.GV.AT: Tel.: 0800 220 803
    Für Fragen zu den E-Government Funktionen
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