Was unterscheidet die bisherige Bürgerkartenfunktion auf der e-card im Vergleich zur neuen (seit 2008 verfügbaren)? Welche Vorteile hat nun der Bürger von qualifizierten Zertifikaten? Was ändert sich am Ausstellungsprozess? Was kostet die Ausstellung einer Bürgerkarte auf der e-card nun? Welche Anwendungen stehen zur Verfügung? Wie lange gilt ein qualifiziertes Zertifikat auf der e-card? Ist der Hauptverband weiterhin Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA)? Was ist zu tun, wenn man die Karte verloren hat? Kann ich auch mit meiner Bankomatkarte zu einer Registrierungsstelle der Sozialversicherung gehen und die Bürgerkartenfunktion freischalten lassen? Kann ich meine e-card auch in anderen Registrierungsstellen von A-Trust freischalten lassen? Muss bei Vorsprache in der Registrierungsstelle ein Termin vereinbart werden? Muss ich eine bestimmte Registrierungsstelle aufsuchen? Muss ich überhaupt eine Registrierungsstelle aufsuchen? Was ist zu tun, wenn die Daten der e-card nicht mit jenen des zentralen Melderegisters übereinstimmen? Was ist zu tun, wenn eine Person im zentralen Melderegister nicht verzeichnet ist? Kann man das qualifizierte Zertifikat auf der e-card dann auch zum Signieren und Verschlüsseln von E-Mails verwenden? Wie kann ich meine Zertifikate sperren lassen? Sicherheitshinweis für Aktivierung im Internet Wer kann mir bei technischen Problemen helfen?
Was unterscheidet die bisherige Bürgerkartenfunktion auf der e-card im Vergleich zur neuen (seit 2008 verfügbaren)?
Welche Vorteile hat nun der Bürger von qualifizierten Zertifikaten?
Was ändert sich am Ausstellungsprozess?
- Aktivierung im Web-Prozess via RSA-Brief:
in diesem Prozess können Sie die Aktivierung bequem von zuhause durchführen. Sie brauchen dazu einen PC mit Kartenleser und einer Bürgerkartenumgebung. Im Zuge der Aktivierung wird Ihnen ein RSa-Brief mit einem Aktivierungscode zugeschickt. Damit können Sie die Aktivierung dann abschließen. - Aktivierung im Web-Prozess via FinanzOnline:
Dieser Prozess kann nach Einstieg mit Ihren Zugangsdaten im Portal von FinanzOnline erfolgen. Nach erfolgtem Einstieg einfach auf „e-card jetzt aktivieren“ klicken und den Anweisungen am Bildschirm folgen. Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen, siehe www.buergerkarte.at/de/voraussetzungen/index.html - Aktivierung in einer Registrierungsstelle:
In den Außenstellen der Sozialversicherungsträger wurden Registrierungsstellen eingerichtet, die diese Aktivierung für Sie durchführen. Dafür brauchen Sie nur Ihre e-card und einen Ausweis (internationaler Reisepass, österreichischer Personalausweis oder österreichischer Führerschein) mitzunehmen. - Übertrag der Bürgerkartenfunktion:
Wenn Sie auf Ihrer e-card die Bürgerkartenfunktion freigeschalten hatten und aufgrund des Ablaufs des Gültigkeitsdatums der EKVK (e-card Rückseite) eine neue Karte erhalten haben, kann diese nicht automatisch auf die neue e-card übernommen werden. In diesem Fall kann eine Aktivierung der neuen e-card rasch und einfach mit Hilfe der alten Karte erfolgen, siehe https://www.a-trust.at/e-card/selfdata.aspx
Nähere Informationen und Hilfestellungen zu den einzelnen Aktivierungsmöglichkeiten finden Sie auch unter http://wiki.a-trust.at
Die aktuelle Version der Bürgerkartenumgebung finden Sie gratis unter http://www.buergerkarte.at/bku/
Die Umstellung auf qualifizierte Zertifikate wurde gleichzeitig auch dazu genutzt, den Ausgabeprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen, aber dennoch sicher zu gestalten.
Was kostet die Ausstellung einer Bürgerkarte auf der e-card nun?
Die aktuelle Version der Bürgerkartenumgebung finden Sie gratis unter http://www.buergerkarte.at/bku/
Kartenleser können in Computerfachgeschäften oder online (siehe http://www.buergerkarte.at/de/voraussetzungen/kartenleser.html) erworben werden.
Welche Anwendungen stehen zur Verfügung?
Das Finanzministerium bietet z.B. mit FinanzOnline ein innovatives und kundenorientiertes Portal für Finanzangelegenheiten an (Arbeitnehmerveranlagung, Einkommenssteuererklärung). Einige Geldinstitute bieten auch online-Banking mittels Bürgerkarte an.
Weitere Anwendungen des öffentlichen Bereichs finden Sie unter www.help.gv.at
Wie lange gilt ein qualifiziertes Zertifikat auf der e-card?
Wenn Sie kein Ablaufdatum auf der e-card Rückseite eingetragen haben oder die Gültigkeit länger als 5 Jahre beträgt, ist die maximale Laufzeit des Zertifikates 5 Jahre.
Ist der Hauptverband weiterhin Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA)?
Der Zertifizierungsdiensteanbieter für die qualifizierten Zertifikate auf der e-card ist A-Trust. Die Sozialversicherungsträger stellen weiterhin Registrierungsstellen für die Aktivierung der Bürgerkartenfunktion auf der e-card zur Verfügung.
Einen Link zur aktuellen Liste der Registrierungsstellen finden Sie hier:
Was ist zu tun, wenn man die Karte verloren hat?
Wenn Ihre e-card abhanden kommt, veranlassen sie die Sperre der Karte bei der e-card Serviceline unter 050 124 33 11 . Diese Sperre wird an den richtigen Zertifizierungsdiensteanbieter weitergeleitet.
Haben Sie die Bürgerkartenfunktion 2008 oder später aktivieren lassen, sollten Sie bei Verlust bzw. Diebstahl der Bürgerkarte die Zertifikate bei Ihrem Zertifikatsdiensteanbieter (A-Trust) umgehend sperren lassen. Die Telefonnummer des Widerrufsdiensts von A-Trust lautet
+43 (1) 715 20 60
Dieser Widerrufsdienst ist rund um die Uhr verfügbar.
Kann ich auch mit meiner Bankomatkarte zu einer Registrierungsstelle der Sozialversicherung gehen und die Bürgerkartenfunktion freischalten lassen?
Kann ich meine e-card auch in anderen Registrierungsstellen von A-Trust freischalten lassen?
Muss bei Vorsprache in der Registrierungsstelle ein Termin vereinbart werden?
Die Bedingungen für Registrierungsstellen außerhalb der Sozialversicherung entnehmen Sie bitte der aktuellen Liste an Registrierungsstellen.
Muss ich eine bestimmte Registrierungsstelle aufsuchen?
Muss ich überhaupt eine Registrierungsstelle aufsuchen?
Um diesen Web-Prozess durchführen zu können, brauchen Sie eine Bürgerkartenumgebung, einen Kartenleser und einen PC mit Internet-Zugang.
Die aktuelle Version der Bürgerkartenumgebung finden Sie gratis unter http://www.buergerkarte.at/bku/
Kartenleser können in Computerfachgeschäften oder online (siehe http://www.buergerkarte.at/de/voraussetzungen/kartenleser.html) erworben werden.
Was ist zu tun, wenn die Daten der e-card nicht mit jenen des zentralen Melderegisters übereinstimmen?
Was ist zu tun, wenn eine Person im zentralen Melderegister nicht verzeichnet ist?
Kann man das qualifizierte Zertifikat auf der e-card dann auch zum Signieren und Verschlüsseln von E-Mails verwenden?
Das gewöhnliche Zertifikat lässt Signieren und Verschlüsseln zu. Ob dieses Verschlüsseln vom E-Mail Client unterstützt wird (bzw. das Prüfen einer Verschlüsselung) hängt vom E-Mail Client ab.
Mit Einführung der neuen e-card Generation (erkennbar an der Blindenschrift-Prägung auf der Kartenvorderseite) ist eine Verschlüsselung und Signatur von E-Mails möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Zertifizierungsanbieter.
Wie kann ich meine Zertifikate sperren lassen?
Wenn Sie die Zertifikate sperren wollen, ohne die Karte zu tauschen, rufen sie bitte den Widerrufsdienst der A-Trust unter der Telefonnummer +43 (1) 715 20 60 an. Dieser Widerrufsdienst ist rund um die Uhr österreichweit zum Ortstarif erreichbar.
Sicherheitshinweis für Aktivierung im Internet
Wer kann mir bei technischen Problemen helfen?
- Das Forum für Fragen und Probleme zur Bürgerkarten-Software (BKU) des Bundeskanzleramtes:
https://www.buergerkarte.at/mvnforum/mvnforum/index
- Webforum der A-Trust
Für spezifische Fragen zu Bürgerkarten der Firma A-Ttrust
https://forum.a-trust.at/ - A-Trust-Hotline (kostenpflichtig): 0900 940 910
Für technischen Support und Detailfragen - Signatur Infoline für Maestrokarten: 0800 2073 20
Für Basisinformationen zur Digitalen Signatur - e-card Serviceline: 050 124 3311
Für Fragen zur e-card bzw. zum e-card System - WKÖ-Hotline: 0800 221 223
Für Fragen speziell zur Rechtssicherheit im online Geschäft und zu den Signatur-Rechtsgrundlagen allgemein (Signaturgesetz, Signaturverordnung) - Servicezentrum HELP.GV.AT: Tel.: 0800 220 803
Für Fragen zu den E-Government Funktionen
FRAGEN-ANTWORTEN-KATALOG

