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d) Peering Point, Mehrwertdienste

1. Was ist der Peering Point?

Unter dem Begriff  "Peering Point" versteht man die kontrollierte Verbindung von mehreren Datennetzen nach festgelegten Richtlinien (Sicherheit, Verfügbarkeit und Qualität). Peering Points werden heute durch große nationale oder internationale Telekommunikationsprovider betrieben und sind z.B. Grundlage des Internet. Peering Points sind somit Werkzeuge der Netzwerk- und Kommunikationstechnologie, um große Netze miteinander zu verbinden.

Alle Datenpakete des GIN (Gesundheits-Informations-Netz) werden über den Peering Point geschickt, da ausschließlich dort die korrekte Weiterleitung zum Empfänger des Datenpaketes erfolgt. Ebenso passieren alle Datenpakete die technischen Sicherheitseinrichtungen des Peering Point, die jeweils auf dem aktuellsten Stand der Technik gehalten werden.

Der Peering Point ist damit vergleichbar mit einem Postverteilzentrum für Datenpakete. Wie in einem Postverteilzentrum werden daher die Poststücke nicht geöffnet, sondern entsprechend ihrer Adresse zugestellt.

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2. Warum gibt es einen Peering Point?

Durch die Einführung des e-card Systems war es erforderlich, dass sämtliche Vertragsärzte mittels eines Breitband-Anschlusses an das e-card Rechenzentrum angeschlossen werden. Dieser Breitband-Anschluss hat – im Gegensatz zu herkömmlichen Privatanschlüssen – eine hohe, garantierte Verfügbarkeit und hohe Sicherheitsstandards, welche den gesetzlichen Grundlagen entsprechen (Datenschutzgesetz).

Dieser Anschluss könnte auch direkt an das e-card Rechenzentrum erfolgen. Weshalb ein Peering Point dazwischengeschaltet ist, hat zwei Ursachen:

  1. Durch den Peering Point ist es möglich, dem Arzt für die Errichtung des Breitbandanschlusses die Wahl zwischen mehreren Telekommunikations-Providern zu ermöglichen (Wahlfreiheit der Ärzte in ihrer Kommunikation)
  2. Legitimes Interesse der Ärztevertreter ist es, dem Arzt ohne zusätzliche Kosten für einen zweiten Breitbandanschluss weitere Dienste außerhalb des e-card-Systems, wie z.B. Befundübermittlung, zu ermöglichen. 
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3. Wie funktioniert der Peering Point?

Der Peering Point stellt sicher, dass
  1. die Kommunikation im GIN unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards und unter höchster Verfügbarkeit möglich ist
  2. das e-card Netz von den Diensten außerhalb des e-card Systems (wie z.B. Befundübermittlung) vollkommen unabhängig und getrennt betrieben wird

Damit ist gewährleistet, dass die im e-card System übermittelten Daten nicht mit Daten außerhalb des e-card Systems (z.B. Befunddaten) vermengt werden.

Für beide Datennetze (e-card Netz und Mehrwertdienste Netz) gilt, dass Datenschutz und Datensicherheit höchste Priorität haben.

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4. Was sind die Aufgaben des Peering Point?

Im Peering Point erfolgt
  • das Routing (das ist die Verteilung und korrekte Zuweisung von ein- und ausgehenden Datenpaketen),
  • das Firewalling (der Sicherheitscheck aller ein- und ausgehenden Datenpakete),
  • das IDS (Intrusion Detection System - Kontrolle der Datenpakete auf etwaige „böswillige Absichten“ im Datenstrom),
  • das Load Balancing (gleichmäßige Auslastung der beiden e-card Rechenzentren) und
  • das zentrale DNS (Domaine Name Service = Auflösung aller „Namen“ z.B. www.esv.at, auf dessen richtige IP-Adresse).

Eine Speicherung oder Auswertung der übermittelten Datenpakete ist nicht Aufgabe des Peering Point.

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5. Welche Vorteile hat der Arzt durch den Peering Point?

  • Freie Wahl innerhalb der für das GIN-Zugangsnetz zertifizierten Provider (nur diese erfüllen die hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards für die Anbindung der Ärzte an den Peering Point) - unabhängig vom gewählten GIN-Zugangsnetz-Provider
  • Der Arzt kann davon ausgehen, dass die mit der Österreichischen Ärztekammer und dem Hauptverband abgestimmten Vorgaben für Sicherheit, Verfügbarkeit und Qualität von allen zertifizierten Providern im GIN eingehalten werden.
  • Alle über das GIN angebotenen Mehrwertdienste sind über jeden Ordinationsarbeitsplatz bedienbar. Damit erspart sich der Arzt einen zusätzlichen Breitband-Anschluss.
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6. Wie werden die Daten im GIN übertragen?

Grundsätzlich müssen alle Datenübertragungen im GIN den gesetzlichen Vorgaben des Gesundheitstelematikgesetzes entsprechen. Für eine etwaig erforderliche Verschlüsselung der Daten ist die jeweilige Applikation (z.B. der Befunddatenprovider) verantwortlich, nicht der Peering Point. Die Daten innerhalb des e-card Systems werden jedenfalls verschlüsselt übertragen.
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7. Hindert der PP den freien Wettbewerb?

Nein, im Gegenteil. Das e-card Projekt realisiert einen flächendeckenden Anschluss der Vertragspartner an das GIN. Provider, die Mehrwertdienste anbieten wollen, müssen sich nicht mehr um den Anschluss beim Arzt selbst kümmern, sondern nur um die Einspeisung ihrer Mehrwertdienste in das GIN über den Peering Point.
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8. Gibt es schon zertifizierte GIN-Mehrwertdienst-Provider?

Diese finden Sie unter www.peeringpoint.at.
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9. Welche Mehrwertdienste stehen dem Arzt über das GIN zur Verfügung?

Siehe www.peeringpoint.at
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10. Gibt es schon zertifizierte GIN-Zugangsnetz-Provider?

Ja. Die zertifizierten GIN-Zugangsnetz-Provider sind:
  •  UPC
  • Telekom Austria AG
  • Tele2
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11. Welche Anforderungen stellt der Hauptverband an die Provider?

Die wichtigsten Anforderungen an GIN-Zugangsnetz-Provider sind:
  • GIN-Zugangsnetz des Providers muss in sich geschlossen sein (Internet darf nicht Trägermedium des GIN-Zugangsnetzes sein)
  • redundante Anbindung an den Peering Point (doppelte Auslegung jeder Leitung an den Peering Point und zweifach vorhandene Hardware)
  • vom Ausfall einer zentralen Komponente dürfen max. 10 % der angeschlossen Ärzte eines Providers betroffen sein
  • keine Beeinflussung der beiden Netze (e-card Netz und Mehrwertdienste-Netz) untereinander.

Die wichtigsten Anforderungen an GIN-Mehrwertdienste-Provider sind:

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
  • Einhaltung der Richtlinien der ÖÄK für die Übertragung medizinischer Daten (sofern anwendbar)
  • keine Peer to Peer Netzwerke (kein direkter Datenaustausch zwischen Teilnehmern des GIN, sondern immer Routing über den Peering Point; z.B.: ein E-mail muss über den Peering Point geroutet werden)
  • kein ICQ (keine chatt-Programme)
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12. Kann der Arzt einen zweiten Anschluss unabhängig vom GIN-Zugangsnetz-Anschluss haben?

Ja.
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13. Rechtsgrundlage der Peering Point Betriebs Gesellschaft

Sowohl der Hauptverband als auch die Österreichische Ärztekammer sind berechtigt, für die Erfüllung ihrer Aufgaben Gesellschaften zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen. Die ÖÄK ist per se berechtigt, Gesellschaften zu gründen, die einschlägigen Rechtsgrundlagen für den Hauptverband ergeben sich aus dem ASVG.
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