Auswahl Channel AKTUELL Auswahl Channel PARTNER Auswahl Channel LEISTUNGEN Auswahl Channel SERVICE Auswahl Channel ÜBER UNS
EKVK

EKVK - Europäische Krankenversicherungskarte

Dem Beschluss der Kommission der Europäischen Gemeinschaften folgend wurde beginnend mit dem 1. Juni 2004 die Europäische Krankenversicherungskarte eingeführt.

Diese einheitliche, personenbezogene Karte soll in mehreren Schritten alle bislang verwendeten Papiervordrucke zur Inanspruchnahme von Sachleistungen bei Krankheit bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat ersetzen.

zum Seitenanfang
EKVK ausgefüllt 2015

Die 3 Phasen der EKVK

In einem ersten Schritt ersetzt die EKVK zunächst den Vordruck E-111 (Betreuungsschein) für vorübergehende Aufenthalte (z.B.  Urlaubsreisen) in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz.

In einer späteren Phase werden dann auch andere Vordrucke durch die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt, wie z.B.:

  • E-110 für das internationale Verkehrswesen
  • E-119 für die Arbeitssuche
  • E-128 für Studium und für die Entsendung von Arbeitnehmern in ein anderes Land

In einer dritten Phase wird die EKVK dann eine computerlesbare elektronische Chipkarte für den Anspruchsnachweis in allen EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz sein.

zum Seitenanfang

Vorteile der EKVK

Die europäische Krankenversicherungskarte bringt den europäischen Bürgern eine Reihe von Vorteilen:
  • Die Mobilität der Bürger innerhalb Europas wird gefördert.
  • Es müssen keine (Papier-)Vordrucke mehr beschafft werden.
  • Alle Personen können während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem anderen Mitgliedsstaat die erforderlichen Leistungen unter den gleichen Bedingungen erhalten wie die Staatsangehörigen dieses Staates.
  • Der Zugang zu Sachleistungen im Land des vorübergehenden Aufenthaltes wird erleichtert.
  • Die Krankenversicherungsträger im Aufenthaltsland haben die Gewähr, dass der Patient in seinem Herkunftsland versichert ist.Die bestehenden Rechte und Pflichten der Bürger bleiben auch nach Einführung der EKVK unverändert.

Einige europäische Länder geben die europäische Krankenversicherungskarte als eigenständige Plastikkarte heraus, in anderen Ländern widerum wird sie mit einer bestehenden nationalen Krankenversicherungskarte kombiniert. So ist in Österreich die EKVK auf der Rückseite der e-card aufgebracht worden. Dadurch wird mit nur einer Karte eine einfache Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen sowohl im In- als auch im Ausland ermöglicht..

zum Seitenanfang

Mit der e-card auf Reisen

Kinder mit EKVK
zum Seitenanfang
Wer im Besitz der e-card ist, erspart sich die Bestellung eines Urlaubskrankenscheines bzw. einer provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB) für die EKVK und kann die Europäische Krankenversicherungskarte in folgenden Staaten vorweisen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Mit der EKVK oder der provisorischen Ersatzbescheinigung können Sie alle Sachleistungen erhalten, die sich während eines Aufenthaltes (Urlaub, dienstliche Entsendung) im Gebiet eines anderen EU – Mitgliedstaates, EWR – Staates und der Schweiz unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen.

Reisende, die keine EKVK besitzen, sollten sich rechtzeitig um die "Ersatzdokumente in Papierform" kümmern. Für Reisen in die  nicht von den EG-Verordnungen erfassten Länder Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro und die Türkei, gibt es außerdem bilaterale Anspruchsbescheinigungen. Autoreisende, die zum Beispiel per Landweg Richtung Griechenland reisen, sollten bei der Krankenscheinbestellung somit alle zu durchfahrenden Länder anführen. In den vorgenannten Staaten müssen Sie den Betreuungsschein bei dem für Ihren Aufenthaltsort in Betracht kommenden Träger – dessen Adresse an Ort und Stelle zu erfragen ist – vorlegen und in eine im jeweiligen Staat gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann im Notfall ärztliche Hilfe, Medikamente und auch Spitalspflege auf Kosten des zuständigen österreichischen Krankenversicherungsträgers in Anspruch nehmen.

Erwerbstätige erhalten die erforderlichen Unterlagen, Ersatzbescheinigung für die EKVK (Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte) oder Auslandsbetreuungsschein für die oben genannten Vertragsstaaten vom Dienstgeber. Für andere Personengruppen gibt es eine Online-Bestellmöglichkeit unter der Internetadresse http://www.sozialversicherung.at/.  Die Anspruchsbescheinigungen werden für die Dauer des Urlaubes ausgestellt und sind gebührenfrei.

Bei Reisen in der EU bzw. im EWR und der Schweiz ist der Anspruchsnachweis personenbezogen, das heißt, jedes Familienmitglied braucht ein eigenes Formular.

Folder zur Europäischen Krankenversicherungskarte

PDF Icon
Artikel als Mail verschicken Drucken