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INDIVIDUELLE MARKIERUNG VON E-CARDS

FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE MENSCHEN

Seit Anfang 2010 verfügt die e-card rechts oben über eine Prägung der  Buchstaben "sv" in Braille-Schrift. Diese Kennzeichnung erleichtert die Unterscheidung einer e-card von anderen Karten (z.B. Kreditkarten), eine Unterscheidung mehrerer e-cards verschiedener Personen voneinander ist dadurch jedoch nicht möglich.

Blinde und sehbehinderte e-card-InhaberInnen haben daher das Recht, ihre Karte durch individuelle Einkerbung auf der dem Chip gegenüber liegenden Kartenkante (rechts) z.B. mit einem Locher oder einer Feile für sich und ihre Angehörigen bzw. Lebenspartner und Lebenspartnerinnen individuell unterscheidbar zu machen. Dies ist für bereits ausgegebene Karten ab sofort möglich und bezieht sich auch auf die ab 2010 auszugebenden Kartengenerationen.

Beispiele für die richtige Kennzeichnung von e-cards finden Sie im folgenden Dokument:

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