Allgemeine Benützungshinweise für Chipkarten
- Die Chipkarte soll zum Schutz vor mechanischer Überbelastung in einer Schutzhülle aufbewahrt werden.
- Die Chipkarte soll nicht hohen Temperaturen ausgesetzt werden.
- Die Chipkarte soll nicht geknickt oder gelocht werden.
- Die Chip-Kontaktfläche darf nicht beschrieben, beklebt, verschmutzt oder zerkratzt werden.
- Eine dauerhafte Wölbung der Karte, z.B. durch Aufbewahrung in der Gesäßtasche, soll vermieden werden.
- Die Chipkarte soll nicht chemischen Einflüssen ausgesetzt werden (z.B. in der Waschmaschine)
- Mikrowellen führen zur sofortigen Zerstörung der Karte und können dabei einen Brand auslösen.
e-card: Benützungsbedingungen und weitere Hinweise
Ihre persönliche e-card gilt nur für Sie. Andere Personen (einschließlich Kinder und nicht erwerbstätige Familienangehörige) erhalten eigene Karten.
Die e-card macht den Zugriff auf Ihre persönlichen Versicherungsdaten möglich, d.h. sie „sperrt den Zugang zu Ihren Daten auf”. Auf der Karte selbst sind jedoch keine medizinischen Daten gespeichert. Die e-card liefert die Grundlage für geschützte Datenübermittlungen zu Ihrer Sozialversicherung. Bei Krankenbehandlungen wirkt sie damit wie Bargeld oder ein Gutschein.
Bewahren Sie Ihre e-card wie Bargeld, wie Ihre Bankomat- oder Kreditkarte oder einen sonst sehr wichtigen Ausweis (z. B. einen Führerschein) auf.