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SICHERHEITSHINWEISE

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Allgemeine Benützungshinweise für Chipkarten

  • Die Chipkarte soll zum Schutz vor mechanischer Überbelastung in einer Schutzhülle aufbewahrt werden.
  • Die Chipkarte soll nicht hohen Temperaturen ausgesetzt werden.
  • Die Chipkarte soll nicht geknickt oder gelocht werden.
  • Die Chip-Kontaktfläche darf nicht beschrieben, beklebt, verschmutzt oder zerkratzt werden.
  • Eine dauerhafte Wölbung der Karte, z.B. durch Aufbewahrung in der Gesäßtasche, soll vermieden werden.
  • Die Chipkarte soll nicht chemischen Einflüssen ausgesetzt werden (z.B. in der Waschmaschine)
  • Mikrowellen führen zur sofortigen Zerstörung der Karte und können dabei einen Brand auslösen.

e-card: Benützungsbedingungen und weitere Hinweise

Ihre persönliche e-card gilt nur für Sie. Andere Personen (einschließlich Kinder und nicht erwerbstätige Familienangehörige) erhalten eigene Karten.

Die e-card macht den Zugriff auf Ihre persönlichen Versicherungsdaten möglich, d.h. sie „sperrt den Zugang zu Ihren Daten auf”. Auf der Karte selbst sind jedoch keine medizinischen Daten gespeichert. Die e-card liefert die Grundlage für geschützte Datenübermittlungen zu Ihrer Sozialversicherung. Bei Krankenbehandlungen wirkt sie damit wie Bargeld oder ein Gutschein.

 

Bewahren Sie Ihre e-card wie Bargeld, wie Ihre Bankomat- oder Kreditkarte oder einen sonst sehr wichtigen Ausweis (z. B. einen Führerschein) auf.

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