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e-card Anwendungen

Im e-card System gilt das Zwei-Schlüssel Prinzip: nur gemeinsam mit der e-card der Patientin bzw. des Patienten und der Berechtigungskarte des Gesundheitsdiensteanbieters kann auf Daten zugegriffen werden. Die Datenübertragung im e-card System erfolgt über das Gesundheits-Informationsnetz (GIN) für Ärztinnen bzw. Ärzte und Apotheken sowie über das eHI-Net für Krankenanstalten. Nur berechtigte Anwenderinnen und Anwender im Gesundheitsbereich haben darauf Zugriff. Diese Netze haben hohe Anforderungen an Sicherheit, Verfügbarkeit und Qualität. 

Das e-card System wird laufend weiterentwickelt und an neue Technologien angepasst. Schritt für Schritt werden weitere Papierprozesse durch elektronische Lösungen ersetzt, die Patientinnen und Patienten unnötige Wege ersparen und den Gesundheitsdienstleistern administrative Erleichterungen bringen:

Foto „GINO und Karten“ © SVC, Wilke

Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS)

„Das Rezept läuft, nicht der Patient“! Längst vorbei sind die Zeiten, als sich Patienten noch beim Schalter vor den Chefärzten der Krankenkassen anstellen mussten. Anträge für bewilligungspflichtige Medikamente können rasch und sicher über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service, kurz ABS, abgewickelt werden. Die Antwortzeit des chefärztlichen Dienstes liegt dabei im Schnitt bei fünf Minuten - eine wesentliche Erleichterung für den Patienten, denn er erspart sich dadurch den Weg zum Chefarzt der Krankenkasse.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAUM)

"Krankenstand schnell gemeldet" lautet jetzt das Motto.
Krankenstands- und Gesundmeldungen werden anstatt auf Papier elektronisch zwischen Ärzten und Krankenkassen ausgetauscht. Mit dem e-card Service "elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung" werden Krank- und Gesundmeldungen elektronisch erfasst und sofort an die Sozialversicherung übertragen. Der Patient erhält vom Arzt ein österreichweit einheitliches Formular zur Vorlage beim Arbeitgeber. Der Vorteil liegt in einer schnellen und sicheren Abwicklung ohne Zeitverlust, geringerem Verwaltungsaufwand und einer österreichweit einheitlichen Bescheinigung für alle Patienten und Arbeitgeber.

e-Rezept

Mit dem e-Rezept werden Kassenrezepte nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch ausgestellt. Das e-Rezept ersetzt das Papier-Kassenrezept in Österreichs Ordinationen und Apotheken vollständig. Die Einlösung in der Apotheke erfolgt einfach: mit der e-card oder mit dem e-Rezept Code am Handy oder mit einem e-Rezept Ausdruck. 

Mehr dazu unter:

www.chipkarte.at/e-rezept

Obergrenze für Rezeptgebühren (REGO)

Jeder Versicherte zahlt nur so lange Rezeptgebühren, bis er im laufenden Jahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2% seines Jahres-Nettoeinkommens erreicht hat. Danach ist er für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Dazu führt die Sozialversicherung für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebührenkonto. Sobald die 2%-Grenze erreicht ist, wird beim Arztbesuch nach Stecken der e-card eine Befreiung angezeigt und der Arzt vermerkt die Befreiung auf dem Rezept. In der Apotheke wird dem Versicherten die Rezeptgebühr nicht mehr in Rechnung gestellt.

Dokumentationsblatt-Annahme-Service (DBAS)

Die Dokumentationsblätter für die Vorsorgeuntersuchung können von Vertragspartnern der Sozialversicherung über das e-card Service DBAS elektronisch erfasst, verschlüsselt und an die Sozialversicherung übermittelt werden.

Präoperative Befundung (PROP) 

Das Service PROP ist ein Online-Tool zur Abklärung der Präoperativen Diagnostik bei geplanten Operationen über das e-card System. Patienten, die sich einem operativen Eingriff unterziehen müssen, wurden auf diesen bisher mit Hilfe vielfältiger Vorbefunde vorbereitet. Dabei kann es vorkommen, dass zu viele Befunde, nicht adäquate Befunde oder sogar Doppelbefundungen angefordert werden. Mit Hilfe des e-card Service PROP können überflüssige Untersuchungen vermieden und die Prozessqualität sowie die Organisationsabläufe in der präoperativen Abklärung verbessert werden. Konkret können damit berechtigte Ärzte relevante Anamnesedaten erfassen und damit eine Untersuchungsliste für die präoperative Abklärung ermitteln. Diese Untersuchungsliste basiert auf der Bundesqualitätsleitlinie zur integrierten Versorgung von erwachsenen Patientinnen und Patienten für die präoperative Diagnostik bei elektiven Eingriffen. PROP steht bundesweit allen niedergelassenen Ärzten als sozialversicherungs-unabhängiges Expertensystem zur Verfügung. 

Elektronisches Kommunikationsservice (eKOS)

Mit der Einführung des elektronischen Kommunikationsservice eKOS über das e-card System laufen die Zuweisungen und nicht die Patienten und Patientinnen. Kassenärztinnen bzw. Kassenärzte schicken die Zuweisung für bestimmte Untersuchungen elektronisch direkt an die zuständige Krankenkasse (e-Zuweisung). Patientinnen und Patienten ersparten sich damit den Weg zu Ihrer Krankenkasse, um eine Bewilligung einzuholen.

Mehr dazu unter:

www.sozialversicherung.at/ekos