Was ist eAUM?
Die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAUM) umfasst die elektronische Erfassung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung, die Übertragung an die Sozialversicherung und ein österreichweit einheitliches Formular, welches vom Arzt für die Patienten ausgedruckt wird.
Seit wann gibt es eAUM?
Das System der eAUM steht seit 05.05.2009 österreichweit für alle Vertragspartner der österreichischen Sozialversicherung zur Verfügung.
Welche Sozialversicherungsträger nehmen an eAUM teil?
- ÖGK (*)
- BVAEB-EB
- BVAEB-OEB
- SVS-GW
- SVS-LW
- KFAW
- KFG
- KFGRZ
- KFOLE
- KFSAL
(*) Es wird immer nur ÖGK angezeigt bzw. angedruckt. Ausnahme: Bei Mitversicherten oder Mehrfachversicherungen innerhalb der ÖGK kann der Anspruch gewählt werden. In diesen Fällen werden die Landesstellenkürzel angezeigt (z.B. ÖGK-W, ÖGK-N, etc.)
Welche Sozialversicherungsträger nehmen an eAUM nicht teil?
- KFLIN
- KFL
- KFSTE
- KFWEL
- KFVIL
- KFTGB
- KFTLB
- KFTLL
Welche Vorteile bringt die eAUM?
- Die Meldung über einen Krankenstand wird direkt aus der Arzt-EDV über die e-card Infrastruktur an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt.
- Die postalische Übermittlung der Arbeits(un)fähigkeitsmeldung an den zuständigen Krankenversicherungsträger entfällt.
- Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung sowie die Arbeitsfähigkeitsmeldung erfolgen ohne Zeitverzögerung und mit geringerem administrativem Aufwand.
- Die PatientInnen erhalten einen österreichweit einheitlichen Ausdruck der Arbeits(un)fähigkeitsmeldung für den Dienstgeber.
Wie lange bleibt eine eAUM gespeichert?
Eine Meldung ist 82 Wochen nach der letzten Bearbeitung (anlegen bzw. ändern) im e-card System abrufbar. Danach ist sie gemäß den gesetzlichen Grundlagen im Backend des jeweiligen Trägers verfügbar.
Wie ist der Ablauf der eAUM?
- Mit dem neuen Service der elektronischen Arbeits(un)fähigkeitsmeldung kann der Arzt die Meldung über einen Krankenstand direkt aus seiner EDV über die e-card Infrastruktur an den zuständigen Krankenversicherungsträger schicken.
- Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung und natürlich auch die Arbeitsfähigkeitsmeldung (nach Beendigung des Krankenstandes) erfolgt somit ohne Zeitverzögerung und mit geringerem administrativem Aufwand für den Arzt.
- Der Versicherte seinerseits ist verpflichtet die Arbeitsverhinderung ohne Verzug seinem Dienstgeber zu melden.
- Der Patient bekommt weiterhin einen Ausdruck der Arbeits(un)fähigkeitsmeldung für den Dienstgeber, der jedoch jetzt österreichweit einheitlich ist.
- Der Vertragspartner kann auch eine AUM "ohne Anspruch" erstellen und an die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse schicken, falls z.B. der Anspruch des Patienten noch nicht im e-card System verfügbar ist.
Auswahl des Trägers bei Mehrfachversicherung
Falls der Patient mehrfach versichert ist, kann man je eine AUM für jeden KV-Träger des Patienten in einem Vorgang erstellen, indem man diese Träger automatisch vom System ermitteln lässt. Alternativ dazu lässt sich der zuständige KV-Träger vom Patienten erfragen und auswählen.
Sollte der Patient zwar mehrfach versichert sein, aber den Wunsch haben, dass nicht alle Träger eine AUM erhalten, lässt sich der gewünschte Träger in der entsprechenden Rubrik auswählen.
Wie ist vorzugehen, wenn der Krankenstand verlängert wird?
Es gibt den Anwendungsfall „Verlängerung“ nicht. Eine Meldung kann nur den Status „offen“ oder „abgeschlossen“ haben. Ist eine Meldung noch offen, so kann diese ohne eine „Verlängerung“ bis zum Abschluss der AU diesen Status behalten. Ist die Meldung schon abgeschlossen, kann eine neue AU-Meldung angelegt werden, wobei das „AU ab Datum“ dem letzten Tag der AU der vorherigen Meldung entspricht. Um dies zu erleichtern, kann die vorhandene Meldung kopiert werden. Eine Änderung der Meldung stattdessen sollte nicht vorgenommen werden, da dies für das Backend eine Stornierung der ursprünglichen Meldung und das Anlegen einer neuen Meldung bedeutet.
Was geschieht bei einem Wechsel des Krankenversicherungsträgers während des Krankenstandes?
Der ursprüngliche Krankenversicherungsträger erhält in diesem Fall die Meldung.
Kann die Quittung zu einem späteren Zeitpunkt gedruckt werden?
Ja.
Muss die Arbeitsfähigkeitsmeldung (AFM) vom selben Vertragspartner gemeldet werden, der die AUM erfasst hat?
Nein. Die Arbeitsfähigkeitsmeldung lässt sich auch durch einen anderen Arzt erfassen. Hierzu ist beim Erfassen der AFM [AFM ohne AUM] zu wählen.
Wofür steht das Formblatt zur Verfügung?
Wenn das e-card System nicht zur Verfügung steht z.B. bei Hausbesuchen oder im offline Betrieb, hat der Arzt die Möglichkeit das Formblatt auszudrucken, händisch auszufüllen und anschließend nachzutragen.