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PROP


1. Was versteht man unter PROP?

Die Präoperative Befundung, kurz PROP, ist ein EDV-gestütztes Verfahren zur Ermittlung notwendiger Untersuchungen vor geplanten Operationen (präoperative Diagnostik). Als Grundlage dient die „Bundesqualitätsleitlinie zur integrierten Versorgung von erwachsenen Patientinnen und Patienten für die präoperative Diagnostik bei elektiven Eingriffen“ (BQLL PRÄOP), die sich streng an den modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. ÄrztInnen können mit PROP anhand der Daten über die medizinische Vorgeschichte eines Patienten (= Anamnesedaten) eine Liste der präoperativen Untersuchungen ermitteln, die für die geplante Operation notwendig sind. Das e-card Service PROP ermittelt ausschließlich die Liste an notwendigen Untersuchungen. Die Befunde (Labor, Radiologie, etc.) sind nicht Teil von PROP und werden NICHT im e-card System gespeichert.

2. Wie funktioniert PROP?

Bei PROP werden anhand der individuellen Anamnesedaten bzw. Risikofaktoren die für den geplanten Eingriff notwendigen Untersuchungen ermittelt. Grundlage dafür ist die „Bundesqualitätsleitlinie zur integrierten Versorgung von erwachsenen Patientinnen und Patienten für die präoperative Diagnostik bei elektiven Eingriffen“ (BQLL PRÄOP), die sich streng an den modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert.

3. Welche Ärzte bzw. Spitäler können dieses Service nutzen?

Mit Mai 2014 steht PROP bundesweit allen Krankenanstalten und niedergelassenen ÄrztInnen zur Verfügung.

4. Welche Daten werden gespeichert?

Gespeichert werden die erhobenen Anamnesedaten bzw. Risikofaktoren (z.B. Diabetes, Einnahme von Medikamenten) und die für den geplanten Eingriff notwendigen Untersuchungen (z.B. großes Blutbild, Lungenröntgen). Diese Daten werden verschlüsselt und können nur von den behandelnden ÄrztInnen abgerufen und eingesehen werden. NICHT gespeichert werden die einzelnen Befunde der Untersuchungen (z.B. Röntgenbilder, Laborbefunde). Diese sind nicht Teil von PROP.

5. Wer hat Zugang zu den PROP-Daten? Wer kann die Daten einsehen bzw. ändern?

Ein einmal erstellter PROP-Datensatz (= erfasste Anamnesedaten/Risikofaktoren und die daraus ermittelten notwendigen Untersuchungen) kann nicht mehr abgeändert werden.
Die Daten können von dem Arzt, der die PROP-Daten erfasst hat, und von allen weiteren Ärzten, die der Patient durch Übermittlung der sogenannten  Protokollnummer (= eindeutige Kennung eines PROP-Befundes) dazu berechtigt hat, eingesehen werden.

6. Wo und wie lange werden die PROP-Daten gespeichert?

Der PROP-Datensatz ist nur eine Checkliste an Untersuchungen, die in einem individuellen Fall notwendig sind. Die einzelnen Befunde (z.B. Lungenröntgen, Blutbefund, etc.) sind nicht Bestandteil von PROP!
Der präoperative Datensatz wird verschlüsselt im e-card System abgelegt. Nur berechtigte ÄrztInnen haben Zugriff darauf. Er ist für einen Zeitraum von 3 Quartalen (9 Monaten) abrufbar.

7. Wird der PROP-Datensatz auf der e-card gespeichert?

Nein. Die e-card ist nur der Schlüssel zum Gesundheitssystem. Auf der e-card werden keine PROP-Daten gespeichert.

8. Gibt es eine Verbindung zwischen PROP und der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)?

Nein.

9. Was ist die Protokollnummer?

Zu jedem erfassten präoperativen Befund / PROP-Befund (erhobene Anamnesedaten bzw. Risikofaktoren und daraus ermittelte Untersuchungen) wird eine Protokollnummer ermittelt und gespeichert. Diese identifiziert einen einzelnen PROP-Befund. Die Protokollnummer setzt sich aus der Sozialversicherungsnummer und einer 5-stelligen alphanumerischen Kennung zusammen.

10. PROP als SV-Service / PROP als sozialversicherungs-unabhängiges Expertensystem

Um im e-card System die Möglichkeit zur Nutzung als SV-Service und damit zur Abrechnung zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zugang zum e-card System
  • Kurativer Vertrag mit Konsultationsrecht mit einem der teilnehmenden Krankenversicherungsträger (derzeit SGKK, VAEB Salzburg, BVA Salzburg, SVB Salzburg, SVA Salzburg)
  • Fachgebiet 01 Allgemeinmedizin, 07 Innere Medizin oder 08 Kinder- und Jugendheilkunde.

Bei Fragen zur Verrechnung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Krankenversicherungsträger.


In allen anderen Fällen steht PROP als sozialversicherungs-unabhängiges Expertensystem (ohne Konsultationsbindung, ohne Verrechnungsmöglichkeit) zur Verfügung. Die Nutzung ist freiwillig.


Fachlich handelt es sich immer um dieselbe Anwendung; d.h. die dahinterliegende medizinische Fachinformation ist die jeweils letztgültige. In beiden Nutzungsvarianten wird der PROP-Befund gespeichert und ist mittels der Protokollnummer abrufbar - unabhängig davon, ob er im Rahmen der Nutzung als SV-unabhängiges Expertensystem oder als SV-Service erfasst wurde.

11. Weiterführende Informationen

Um ÄrztInnen und deren MitarbeiterInnen den Umgang mit dem neuen Service zu erleichtern, steht eine Kurzanleitung zur Bedienung des e-card Service PROP zur Verfügung.

Kurzanleitung: PROP erfassen für Ärzte (ZIP, 2 MB)

Kurzanleitung: PROP erfassen für Krankenanstalten (ZIP, 2 MB)

Kurzanleitung: Befunde suchen (ZIP, 812 KB)