Wer darf das Modem/den Router konfigurieren (QoS)?
Updates und/oder Konfigurationen am Netzequipment - Modem/Router - sind ausschließlich dem zuständigen Provider vorbehalten. Das Equipment befindet sich im Eigentum des Providers und wird vom Vertragspartner angemietet (Dienst GIN-Zugangsnetz).
Wer führt Updates der GINA und/oder des LAN-Chipcard-Readers durch?
Die GINA und Kartenlesegeräte (LAN-Chipcard-Reader) werden automatisch Upgedatet. Dies geschieht im Rahmen des Releaseupdates unter rechtzeitiger Vorankündigung.
Wie sieht die Aufteilung in kByte/pro Sekunde für Up- und Download zwischen e-card-System Datenaufkommen und frei wählbaren Diensten aus (Zusatz- oder Mehrwertdienste)?
Als Mindestsummenbandbreite stehen 256kBit Upload und 1024kBit Download zur Verfügung. Diese Bandbreite steht beiden Diensten, e-card (SV-Kanal) und Mehrwertdiensten (MWD) zur Verfügung, wobei der SV-Kanal 128kBit Up- bzw. 256kBit Download und der MWD-Kanal 128kBit Up- bzw. 768kBit Download zur Verfügung hat.
Soll/muss die GINA außerhalb der Betriebszeiten/Urlaubszeiten eingeschaltet und für Fernwartungstätigkeiten erreichbar bleiben?
Die GINA und der Router müssen immer eingeschaltet bleiben. Damit wird die Erreichbarkeit für Wartungstätigkeiten wie z.B. wichtige Softwareupdates gewährleistet – diese finden in der Regel in der Nacht oder an Wochenenden statt – und Ihre GINA ist immer am aktuellsten Stand und einsatzbereit.
Ansonsten kann es zu Stehzeiten und Problemen mit der GINA kommen, welche den Ordinationsbetrieb beeinflussen können.