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Handling der e-card

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1. Was passiert, wenn der Patient seine e-card nicht dabei hat?

In diesem Fall hat der Arzt die Möglichkeit, durch Eingabe der Versicherungsnummer und Stecken der Ordinationskarte abzufragen, ob der Patient versichert ist. Die e-card des Patienten muss jedenfalls nachgebracht werden.

2. Wie erfolgt das Handling der Karte bei Hausbesuchen?

Es kann eine Vorab- oder eine Nacherfassung im System durchgeführt werden.
Wenn sich ein Patient zum Hausbesuch anmeldet, kann bereits zu diesem Zeitpunkt der Fall durch "Behandlungsfall nacherfassen wegen Hausbesuch" im e-card System erfasst werden. Damit erhält der Arzt vor dem Hausbesuch bereits die Information, ob der Patient versichert ist und eine Behandlung auf Kosten der Sozialversicherung möglich ist. Sollte der Hausbesuch dann nicht durchgeführt werden, kann diese Konsultation wieder storniert werden.
Besteht kein Zweifel an dem Behandlungsanspruch oder ist die Erfassung vor dem Hausbesuch nicht möglich bzw. nicht gewünscht, muss die Dokumentation des Hausbesuches im e-card System im Nachhinein durch die gleiche Funktion "Behandlungsfall Nacherfassen wegen Hausbesuch" vorgenommen werden.

3. Muss die e-card bei jedem Arztbesuch gesteckt werden?

JA, die e-card muss bei jedem Arztbesuch gesteckt werden.

4. Kann der Arzt weiterarbeiten, wenn das e-card System offline ist?

Hat die GINA keine Verbindung zum e-card Server wird in der Status-Anzeige auf der GINA der Statuscode "0F" angezeigt. Im Falle einer Störung hat der Arzt einerseits die Möglichkeit, die Konsultation offline zu erfassen und diese nach Behebung der Störung an den e-card Server zu übermitteln, andererseits kann die Konsultation zu einem späteren Zeitpunkt nacherfasst werden. Durch einen Störfall ergeben sich folgende Szenarien für die Konsultationsverwaltung:

GINA oder Kartenlesegerät funktionieren nicht:

  • e-card Serviceline anrufen
  • Konsultationen ohne e-card System erfassen (es besteht Abrechnungsgarantie)

Netz und/oder e-card Server funktionieren nicht:

  • Verbindungsstatus kontrollieren (siehe Vertragspartner-Benutzerhandbuch, Allg. Teil, Kapitel "Verbindungsstatus anzeigen").
  • e-card Serviceline anrufen (je nach Information im Dialog Verbindungsstatus anzeigen)
  • Konsultationen offline erfassen (es besteht Abrechnungsgarantie)

Arzt-EDV (PC- oder Software) funktioniert nicht:

  • e-card Serviceline anrufen
  • Monitor und Tastatur direkt an die GINA anschließen (siehe Vertragspartner-Benutzerhandbuch, Allg. Teil, Kapitel "Installation")
  • Konsultationen mit e-card System erfassen (es besteht KEINE Abrechnungsgarantie)

e-card Serviceline: 050 124 33 22

Details finden Sie im Vertragspartner-Benutzerhandbuch, Allgemeiner Teil, Kapitel "Störfälle", ab Seite 116) sowie in den Dokumenten „Erste Hilfe für Ihre e-card Geräte“ und „Kurzanleitung für Ihre e-card Geräte“.

Vertragspartner-Benutzerhandbuch

Erste Hilfe und Kurzanleitung

5. Können Konsultationsdaten nach erfolgter Abrechnung noch geändert werden?

Eine Änderung der Konsultationsdaten ist bis zum Ende der Nachbringfrist bzw. bis zum Ende der Abrechnungsperiode möglich (Nachbringfristen siehe Vertragspartner-Benutzerhandbuch, Konsultationsverwaltung, Kapitel "Nachbringfristen der einzelnen KV-Träger").