So funktioniert das e-Rezept
Die Ärztin bzw. der Arzt erstellt das e-Rezept im e-card System mithilfe ihrer bzw. seiner Software. Das elektronische Rezept ist damit im e-card System gespeichert. Bis zur flächendeckenden Einführung von e-Rezept wird weiterhin ein Papierrezept ausgestellt, auf dem ein Code aufgedruckt ist. In der Apotheke wird dieser Code gescannt und das e-Rezept aus dem e-card System abgerufen. Durch Stecken der e-card in der Apotheke kann das e-Rezept auch ohne Code abgerufen werden. Danach speichert die Apotheke die Einlösung des Rezeptes im e-card System und rechnet die e-Rezepte elektronisch mit der Sozialversicherung ab.
Patientinnen und Patienten können über das Portal der Sozialversicherung www.meinesv.at bzw. über die MeineSV App ihre e-Rezepte elektronisch abrufen und haben damit eine komplette Übersicht über ihre offenen e-Rezepte.
Die Vorteile für Patientinnen und Patienten
- Die Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke ist auch ohne Papierrezept möglich – es reicht die e-card bzw. der Code
- Patientinnen bzw. Patienten können ihre e-Rezepte über eine App im Portal der Sozialversicherung www.meinesv.at elektronisch abrufen – es ist kein Papierbeleg mehr notwendig. Auf Wunsch kann aber weiterhin ein Papierbeleg ausgedruckt werden.
- Wenn ein Papierbeleg verloren geht oder nicht mehr lesbar ist, kann das e-Rezept durch Stecken der e-card in der Apotheke abgerufen werden.
- Die Anrechnung der Rezeptgebühren auf das Rezeptgebührenkonto erfolgt tagesaktuell, d.h. Patientinnen und Patienten sind gleich am nächsten Tag ab dem Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze von der Rezeptgebühr befreit.
e-Rezept startet 2021 mit Pilotbetrieb
Der Start der Einführung von e-Rezept erfolgt im Rahmen eines Pilotbetriebes in zwei Bezirken in Kärnten im Jahr 2021.