v.l.n.r.: DI (FH) Volker SCHÖRGHOFER, Generaldirektor Stellvertreter im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Dr. Alexander BIACH Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Dr. Dietmar BAYER Referent für Telemedizin und medizinische Informatik der Österreichischen Ärztekammer und Mag. pharm. Christian WURSTBAUER, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer.
So funktioniert das e-Rezept
Die Ärztin bzw. der Arzt erstellt das e-Rezept im e-card System mithilfe ihrer bzw. seiner Software. Das elektronische Rezept ist damit im e-card System gespeichert. Auf Wunsch erhalten Patientinnen bzw. Patienten einen Code elektronisch auf ihr Handy oder auch einen Ausdruck des e-Rezeptes, auf dem ebenfalls ein Code aufgedruckt ist. In der Apotheke wird dieser Code gescannt und das e-Rezept aus dem e-card System abgerufen. Durch Stecken der e-card in der Apotheke kann das e-Rezept auch ohne Code abgerufen werden. Danach speichert der Apotheker die Einlösung des Rezeptes im e-card System und rechnet die e-Rezepte elektronisch mit der Sozialversicherung ab.
Patientinnen und Patienten können über das Portal der Sozialversicherung www.meinesv.at bzw. über eine App ihre e-Rezepte elektronisch abrufen und haben damit eine komplette Übersicht über ihre e-Rezepte.
Die Vorteile für Patientinnen und Patienten
- Die Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke ist auch ohne Papierrezept möglich – es reicht die e-card bzw. der Code
- Patientinnen bzw. Patienten können ihre e-Rezepte über eine App im Portal der Sozialversicherung www.meinesv.at elektronisch abrufen – es ist kein Papierbeleg mehr notwendig. Auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten kann dieser aber vom Arzt ausgedruckt werden.
- Wenn ein Papierbeleg verloren geht oder nicht mehr lesbar ist, kann das e-Rezept durch Stecken der e-card in der Apotheke abgerufen werden.
- Die Anrechnung der Rezeptgebühren auf das Rezeptgebührenkonto erfolgt tagesaktuell, d.h. Patientinnen und Patienten sind sofort ab dem Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze von der Rezeptgebühr befreit.
e-Rezept startet 2020 mit Pilotphase
Der Start der Einführung von e-Rezept erfolgt im Rahmen einer Pilotphase in zwei Bezirken in Kärnten ab April 2020. Die flächendeckende Einführung soll bis 31.05.2022 abgeschlossen sein.
v.l.n.r.: DI (FH) Volker SCHÖRGHOFER, Generaldirektor Stellvertreter im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Dr. Alexander BIACH Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Dr. Dietmar BAYER Referent für Telemedizin und medizinische Informatik der Österreichischen Ärztekammer und Mag. pharm. Christian WURSTBAUER, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer.