1. Muss ich ein Foto bringen?
Sie haben KEINEN…
- österreichischen Reisepass,
- österreichischen Personalausweis,
- österreichischen Scheckkartenführerschein,
- Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte, Fremdenpass, Konventionsreisepass bzw. eine Identitätskarte für Fremde, Duldungskarte, Verfahrenskarte (grüne Karte), Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte), Karte für Asylberechtigte oder Karte für subsidiär Schutzberechtigte (graue Karte)?
Dann müssen Sie ein Foto für Ihre nächste e-card bringen, wenn für Sie keine Ausnahme gilt.
Mit dem Foto-Sofort-Check können Sie prüfen, ob ein Foto aus einem der genannten Dokumente für Ihre e-card vorhanden ist.
2. Wann soll ich ein Foto bringen?
Schauen Sie auf das Ablaufdatum auf der blauen Rückseite Ihrer e-card.
Bringen Sie 3 bis 4 Monate vor Ablauf Ihrer e-card ein Passfoto zu der für Sie zuständigen Stelle.
Wenn Sie das Ablaufdatum versäumen, werden Sie beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch informiert, dass Sie ein Foto bringen müssen. Das gilt auch bei Karten ohne Ablaufdatum (Aufdruck *****) oder mit einem Ablaufdatum nach dem 31.12.2023.
3. Wohin muss ich ein Foto bringen?
Mit der Registrierungsstellen-Suche finden Sie ganz leicht die für Sie zuständige nächstgelegene Registrierungsstelle.
4. Was brauche ich, um ein Foto für die e-card zu registrieren?
- Das Foto für die e-card muss den Kriterien eines Reisepassfotos entsprechen.
- Sie müssen das Foto persönlich abgeben und dabei Ihre e-card oder Sozialversicherungsnummer mithaben.
- Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis im Original vorzeigen. Haben Sie keinen Ausweis, müssen Sie mit einem Identitätszeugen erscheinen. Dieser muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und Ihre Identität bestätigen.
- Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie Ihr Reisedokument im Original vorzeigen.