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Ausnahmen

e-cards OHNE FOTO bleiben weiterhin gültig für Personen bis 14 Jahre, Personen über 70 Jahre sowie Personen in Pflegestufe 4,5,6 oder 7.

Wenn eine der genannten Ausnahmen zutrifft, gilt weiterhin das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card.


Kinder unter 14 Jahren erhalten weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto verfügbar ist. Es ist auch nicht möglich, für Personen, die jünger als 13 Jahre und 10 Monate sind, freiwillig ein Foto für die e-card abzugeben.


Wenn Sie…

  • im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw.
  • in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind,

sind Sie von der Verpflichtung ausgenommen, ein Foto für die e-card zu bringen.

Sie müssen nichts tun und erhalten automatisch Ihre neue e-card, bevor die alte abläuft.

GRAFIK_EKVK_Ablaufdatum_END_2027.jpg

Das Ablaufdatum finden Sie unten rechts auf der Rückseite der e-card. 





  • Liegt bereits ein Foto aus Reisepass, Personalausweis, ID Austria, Scheckkartenführerschein oder dem Fremdenregister vor, wird dieses automatisch auf die e-card übernommen. Mit dem Foto-Sofort-Check können Sie prüfen, ob ein Foto aus einem der genannten Dokumente für Ihre e-card vorhanden ist.

  • Liegt kein Foto vor, wird eine e-card ohne Foto ausgestellt.
     
  • Wenn Sie von der Fotopflicht ausgenommen sind, aber ein Foto auf der e-card möchten, können Sie freiwillig ein Foto zur jeweils zuständigen Registrierungsstelle bringen. Der richtige Zeitpunkt dafür liegt drei bis vier Monate vor dem Ablaufdatum, das auf der Rückseite der e-card aufgedruckt ist.


Mit der Registrierungsstellen-Suche finden Sie ganz leicht die für Sie zuständige nächstgelegene Registrierungsstelle. Das Foto für die e-card muss den Kriterien eines Reisepassfotos entsprechen. Sie müssen das Foto persönlich abgeben und dabei Ihre e-card oder Sozialversicherungsnummer mithaben.

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis im Original vorzeigen. Haben Sie keinen Ausweis, müssen Sie mit einem Identitätszeugen erscheinen. Dieser muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und Ihre Identität bestätigen.

Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie Ihr Reisedokument im Original vorzeigen.