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Ab 1.1.2020 wird eine neue Generation von e-cards ausgegeben, die auch mit einem Foto des Versicherten ausgestattet ist. Rund 85% aller Karteninhaberinnen und Karteninhaber bekommen automatisch eine neue e‑card mit Foto, ohne etwas dafür tun zu müssen, weil die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt bekommt.
Wenn ein Foto eines Versicherten aus Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister (z.B. Fremdenpass, Konventionsreisepass, Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte oder Identitätskarte für Fremde) vorhanden ist, müssen diese Personen nichts tun, ihre neue e-card mit Foto kommt rechtzeitig, bevor die alte abläuft, spätestens Ende 2023. Das Ablaufdatum finden Sie auf der blauen Rückseite Ihrer e-card unten rechts.
Kinder unter 14 Jahren erhalten weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto verfügbar ist. Es ist auch nicht möglich, für Kinder unter 13 Jahren und 10 Monaten freiwillig ein Foto zu bringen.
Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw. in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, sind von der Verpflichtung ausgenommen, ein Foto für die e-card zu bringen. Sie müssen nichts tun und erhalten automatisch ihre neue e-card, bevor die alte abläuft.
Personen ab einem Alter von 14 Jahren, von denen kein Foto vorhanden ist, müssen ein entsprechendes Foto zu den jeweils verantwortlichen Registrierungsstellen bringen.
Auf der e-card werden auch weiterhin KEINE medizinischen Daten gespeichert. Auch die neue e-card ist eine Schlüsselkarte und eröffnet den Zugang zum e-card-System und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA.
Zusätzlich zu den bereits am Chip vorhandenen elektronischen Signaturen erhält die neue e-card auch am Kartenkörper weitere Sicherheitsmerkmale:
- UV- und Infrarot-Farben:
bestimmte Schriftzüge, wie z.B. das Logo der Sozialversicherung, werden nur unter UV-Licht sichtbar. - Guillochen:
Muster aus feinen, ineinander verschlungenen Linien sind ein schwer zu fälschendes Merkmal. - Irisdruck:
Dieses spezielle Effektdruckverfahren mit Farbverlauf ist ein auch bei Geldscheinen üblicher Kopierschutz. - Mikrotext:
Zwischen den einzelnen Guillochen-Linien ist immer wieder das Wort „Sozialversicherung“ als Mikrotext aufgedruckt. - Lasergravur:
Das Foto wird durch Lasergravur in schwarz-weiß auf der e-card aufgebracht. Dadurch kann es nicht verfälscht oder abgelöst werden und bleibt auch bei starker Abnutzung der Karte erkennbar.