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Erklärvideo: e-card mit Foto


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Seit 1.1.2020 werden e-cards nur noch mit einem Foto der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers ausgegeben, wenn keine Ausnahme zutrifft. Rund 85% aller Versicherten bekommen automatisch eine neue e‑card mit Foto, ohne etwas dafür tun zu müssen, weil die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt bekommt.

Wenn ein Foto der Person aus Reisepass, Personalausweis, ID Austria Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister (z.B. Fremdenpass, Konventionsreisepass, Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte oder Identitätskarte für Fremde) vorhanden ist, müssen diese Versicherten nichts tun, ihre neue e-card mit Foto kommt rechtzeitig, bevor die alte abläuft. Das Ablaufdatum finden Sie auf der blauen Rückseite Ihrer e-card unten rechts.

Kinder unter 14 Jahren erhalten weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto verfügbar ist. Es ist auch nicht möglich, für Kinder unter 13 Jahren und 10 Monaten freiwillig ein Foto zu bringen.

Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw. in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, sind von der Verpflichtung ausgenommen, ein Foto für die e-card zu bringen. Sie müssen nichts tun und erhalten automatisch ihre neue e-card, bevor die alte abläuft.

Personen ab einem Alter von 14 Jahren, von denen kein Foto vorhanden ist, müssen ein entsprechendes Foto zu den jeweils verantwortlichen Registrierungsstellen bringen.

Auf der e-card werden auch weiterhin KEINE medizinischen Daten gespeichert. Die e-card ist eine Schlüsselkarte und eröffnet den Zugang zum e-card-System und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA.