ELGA-Anwendungen
e‑Medikation
Was ist e‑Medikation?
e‑Medikation ist eine ELGA-Anwendung und dient als Informationssystem über verordnete und abgegebene Arzneimittel. Von Ärztinnen und Ärzten oder Ambulanzen verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden als sogenannte e-Medikationsliste für 18 Monate gespeichert. Auch nicht-rezeptpflichtige Medikamente, die Wechselwirkungen auslösen können, können in die e-Medikationsliste aufgenommen werden.
Im ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at sehen Bürgerinnen und Bürger in der e‑Medikationsliste sowohl ihre verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente sowie noch offene Rezepte.
Der Fokus von e‑Medikation liegt auf den medizinischen Daten, um eine Wechselwirkungsprüfung zu ermöglichen und Mehrfachverschreibungen zu verhindern.
Seit dem Abschluss des Rollout im Herbst 2019 steht die e‑Medikation in ganz Österreich zur Verfügung.
Die Anwendung basiert im Wesentlichen auf folgenden Dokumententypen:
- Rezept (Prescription)
Von Ärztinnen und Ärzten oder Ambulanzen verordnete Arzneimittel werden im Rezept-Dokument als Verordnungen gespeichert. Ein Rezept kann eine oder mehrere Verordnungen enthalten. Ein Rezept ist immer mit einer sogenannten eMED‑ID verknüpft. Die Verwendung der eMed‑ID erlaubt es, die Daten des ausgewählten Rezepts abzurufen und Abgaben mit Bezug zu den im Rezept enthaltenen Verordnungen zu speichern. - Abgabe (Dispense)
Abgaben werden in Apotheken oder Hausapotheken gespeichert. Die Abgabe kann dabei entweder mit Verordnungsbezug (Referenz auf ein bestimmtes Rezept) oder ohne Verordnungsbezug gespeichert werden. - Medikationsliste (Pharmacy Medication List)
Die Medikationsliste ist ein "On‑Demand" generiertes Übersichtsdokument pro Patientin bzw. Patient, in dem die Abgaben und noch nicht eingelösten Verordnungen der letzten 18 Monate angezeigt werden.
Informationen zur verpflichtenden Nutzung
Hinweis: Zusammenspiel bzw. Unterschiede zwischen e‑Medikation und e‑Rezept
Zwischen der ELGA-Anwendung e‑Medikation und dem e‑card Service e‑Rezept gibt es eine teilweise Überschneidung der Daten (Patientin/Patient, verordnete Arzneimittel, verordnende(r) Ärztin/Arzt,...). Dennoch können sie aufgrund folgender wesentlicher Unterschiede nicht in einem Service zusammengefasst werden:
e‑Medikation | e‑Rezept | |
rechtliche Grundlage | GTelG 2012 | §31a ASVG |
Fokus | medizinische Daten (Arzneimittel, Dosierung) um Wechselwirkungsprüfung zu ermöglichen und Mehrfachverschreibungen zu verhindern | administrative, sozialversicherungs-relevante Daten (Versicherungsstatus, Rezeptgebührenbefreiung,...) |
Patientin/Patient | muss ELGA-Teilnehmerin bzw. ELGA-Teilnehmer sein (kein Opt‑Out); Versicherungsanspruch nicht relevant | benötigt gültigen Versicherungsanspruch |
Zugriff durch GDA | aufrechte Kontaktbestätigung zwischen GDA und Patientin bzw. Patient notwendig (e‑card Stecken) | verordnender GDA kann e‑Rezept auch ohne e-card Stecken erstellen |
Einlösung alternativ mit eMED‑ID möglich | Einlösung alternativ mit eRez‑ID möglich |
Weiterführende Informationen
Um das Fachgebiet der verordnenden Ärztin bzw. des verordnenden Arztes in der Medikationsliste des Patienten anzugeben, wird das Value Set "ELGA_Author_Speciality" verwendet. Diese Werte sind in den Metadaten des authorPerson Objektes anzugeben (Code-Objekt).
Im folgenden Dokument befindet sich ein Mapping der DVP-Fachgebietscodes auf die Werte aus ELGA_Author_Speciality. Das Mapping beschränkt sich auf jene Fachgebiete, für die der Einsatz von e‑Medikation verpflichtend vorgeschrieben ist.
Mapping_DVP_Fachgebiet_ELGA_VS_Author_Speciality_V1.0.pdf (PDF, 149 KB)
Weitere Informationen zur e‑Medikation finden sich im ELGA-Dokumentenpaket, den e‑Medikation User-Stories und dem e‑Medikation FAQ:
ELGA: Technischer Aufbau im Überblick (extern)
e-Medikation_User-Stories_v1.2.zip (ZIP, 1 MB)
ELGA FAQ: e-Medikation (PDF, 698 KB)
e‑Befund
Was ist e-Befund?
e‑Befund ist eine ELGA-Funktion für Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) (z.B. Ärztinnen und Ärzte), die in einem Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis mit einer Patientin oder einem Patienten stehen. Letztere haben über das ELGA-Portal Zugriff auf ihre e‑Befunde. Anders als bei der e‑Medikation können einzelne Befunde zur Einsicht gesperrt werden.
Über das e-card System ist für alle GDA, mit Ausnahme von Apotheken, der lesende Zugriff auf e‑Befunde möglich.
Derzeit unterstützte Befundarten sind:
- ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe
- Laborbefunde
- Radiologiebefunde
- Pflegesituationsberichte
- Abmulanzbefunde
- Telemonitoring Episodenberichte
Der technische Aufbau der unterstützten Befundarten ist in den CDA-Implementierungsleitfäden spezifiziert. Eine Übersicht der aktuell gültigen Implementierungsleitfäden findet sich auf:
HL7 Wiki: Übersicht der CDA Implementierungsleitfäden (extern)
e‑Health Anwendungen
e‑Impfpass
Was ist e‑Impfpass?
Gemäß Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) ist e‑Impfpass eine e‑Health-Anwendung, die technisch auf der ELGA Infrastruktur aufbaut. Im Unterschied zu ELGA-Anwendungen (e‑Medikation und e‑Befund) gibt es beim elektronischen Impfregister keine Möglichkeit zum Opt‑Out.
Für Patientinnen bzw. Patienten sind alle gespeicherten Immunisierungseinträge als Übersichtsdokument über das ELGA-Portal einsehbar. Jeder GDA mit Zugriff auf den e‑Impfpass kann ebenfalls das Übersichtsdokument mit allen Immunisierungseinträgen der Patientin bzw. des Patienten einsehen.
Der Detailabruf von einzelnen Immunisierungseinträgen (z.B. um diese anzuzeigen, zu ändern oder zu stornieren) ist nur für jene Datensätze möglich, die vom GDA auch selbst gespeichert wurden. Daraus ergibt sich ein Unterschied im Datenumfang zwischen dem Abruf des Übersichtsdokuments und den Einzeleinträgen (im Unterschied zur e‑Medikation).
Der momentane Funktionsumfang des e‑Impfpass umfasst
- Anzeigen des elektronischen Impfpasses
- Eintragen, ändern und nachtragen von Impfungen
- Eintragen impfrelevanter Erkrankungen
- Eintragen von manuellen Impfempfehlungen