Sollte dennoch gerade Ihre Frage nicht dabei sein, steht Ihnen die e-card Serviceline telefonisch unter 050 124 33 11 zur Verfügung.
FAQ - Foto auf der e-card
Seit 01.01.2020 ist auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards für Personen ab 14 Jahren ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das den Karteninhaber/die Karteninhaberin erkennbar zeigt (§ 31a Abs 8 ASVG). Bis 31.12.2023 müssen alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht sein, wenn keine Ausnahme zutrifft.
e-cards OHNE FOTO bleiben weiterhin gültig für Personen bis 14 Jahre, Personen über 70 Jahre sowie Personen in Pflegestufe 4,5,6 oder 7.
Wenn eine der genannten Ausnahmen zutrifft, gilt weiterhin das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card.
Ich habe eine e-card mit einem Ablaufdatum
Ich habe eine e-card ohne Ablaufdatum mit dem Aufdruck **** auf der Rückseite
Ich habe keine e-card
Ich wurde beim Arzt oder von der Sozialversicherung informiert, dass ich ein Foto bringen muss. Was bedeutet das?
Meine e-card wurde gesperrt
Ich bin Dienstgeber. Was ist für mich bzw. meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter relevant?