Sollte dennoch gerade Ihre Frage nicht dabei sein, steht Ihnen die e-card Serviceline telefonisch unter 050 124 33 11 zur Verfügung.
FAQ - Foto auf der e-card
Seit 01.01.2020 ist auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards für Personen ab 14 Jahren ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das den Karteninhaber/die Karteninhaberin erkennbar zeigt (§ 31a Abs 8 ASVG).
e-cards OHNE FOTO bleiben weiterhin gültig für Personen bis 14 Jahre, Personen über 70 Jahre sowie Personen in Pflegestufe 4,5,6 oder 7.
Wenn eine der genannten Ausnahmen zutrifft, gilt weiterhin das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card.
Ich habe eine e-card
MIT Foto und AblaufdatumIch habe eine e-card
MIT Foto OHNE Ablaufdatum (Aufdruck ***)
Ich habe eine e-card
OHNE Foto MIT AblaufdatumIch habe eine e-card
OHNE Foto und OHNE Ablaufdatum (Aufdruck ***)
Ich habe
KEINE e-cardIch bin Dienstgeber. Was ist für mich bzw. meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter relevant?