3 Schritte zum e-card System
- Wenden Sie sich an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) in Ihrem Bundesland zur Ausstattung als ELGA Wahlpartner. Damit erhalten Sie den Zugang zu ELGA, es können jedoch keine Services der Sozialversicherung über das e‑card System genutzt werden.
- Die ÖGK veranlasst Ihre Ausstattung mit dem e-card System und Sie erhalten die Admin-Karten sowie die PIN/PUK Briefe per Post.
Im Fall von Problemen beim Zugang zu ELGA wenden Sie sich bitte an die ELGA Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 4422 (Mo.-Fr. 06.00-20.00 Uhr und Sa. 06.00-13.00 Uhr) oder unter support@elga-serviceline.at. - Den e-card Anschluss mit den notwendigen Endgeräten GINA, Kartenlesegerät und Router bestellen Sie bitte nach Erhalt der Admin-Karten auf Ihre Kosten direkt bei einem der GIN-Zugangsnetz-Provider:
Auswahl des Providers
Informationen zur Nutzung des e-card-Systems finden Sie hier:
Varianten der e-card Lösung
Nutzung des e-card Systems
Wer ist ELGA-GDA?
Entsprechend Gesundheitstelematikgesetz dürfen bestimmte Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) ELGA verwenden - diese Gruppe wird ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA GDA) genannt. Das sind z.B. Ärztinnen bzw. Ärzte, Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen. Gesetzlich und technisch von der Verwendung von ELGA ausgeschlossen sind z.B. Ärztinnen bzw. Ärzte, die für Versicherungen tätig werden (im Rahmen dieser Tätigkeit) oder auch Amtsärztinnen bzw. Amtsärzte. Die gesetzliche Definition von „ELGA-GDA“ ist in § 2 Z 10 Gesundheitstelematikgesetz 2012 im Detail zu finden.
Gesundheitstelematikgesetz:https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120