Wie funktioniert die Verordnung und Abholung in der Apotheke für die gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests?
Für bezugsberechtigte Personen wird ein Mal monatlich jeweils zu Monatsbeginn automatisch eine Verordnung für COVID-19 Antigen-Selbsttests in e-Medikation gespeichert. Es ist hierzu keine Verordnung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin erforderlich. Die Verordnung ist für den gesamten Monat gültig. Die Selbsttests können dann im Laufe des Monats in einer beliebigen öffentlichen Apotheke durch Vorlage der e-card bzw. Nennung der Sozialversicherungsnummer abgeholt werden. Eine Abgabe durch Hausapotheken führende Ärzte ist nicht vorgesehen.
Bezugsberechtigt sind Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Es muss ein Krankenversicherungsanspruch nach den Sozialversicherungsgesetzen vorliegen. Dem gleichgestellt sind Personen, die selbständig erwerbstätig sind und von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen sind, weil sie aufgrund ihrer Kammerzugehörigkeit Leistungen der Krankenversicherung erhalten.
- Vorhandensein einer e-card oder zumindest einer Sozialversicherungsnummer.
Bürgerinnen und Bürger, die sich von ELGA gesamt oder vom Service e-Medikation abgemeldet haben, können dieses Service NICHT nutzen. Für Bürgerinnen und Bürger, die sich von ELGA bzw. von e-Medikation abgemeldet haben, besteht jederzeit die Möglichkeit, sich z.B. nur für das Service e-Medikation wieder anzumelden oder über das Formular unter www.sozialversicherung.at/covidtests. ein Bestätigungsschreiben über die Anspruchsberechtigung zu bestellen.
Kann ich auch ohne vorherigen Arztbesuch eine Verordnung für gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests bekommen?
Ja. Die Verordnung der gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests erfolgt automatisch ein Mal pro Monat, beginnend mit 9. April 2022 und danach jeweils zu Monatsbeginn. Es ist keine Verordnung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin erforderlich. Die Verordnung ist für den gesamten Monat gültig.
Warum wird das gemacht?
In Österreich lebende und/oder arbeitende Personen sollen möglichst flächendeckend und niederschwellig einen kostenlosen Zugang zu COVID-19 Antigen-Selbsttests bekommen. Die Abgabe erfolgt in öffentlichen Apotheken.
Wie lange gilt diese Lösung?
Die Lösung ist derzeit bis 30.06.2023 befristet.
Ist das gesetzlich geregelt?
Ja. Die gesetzlichen Grundlagen sind § 20b Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012), § 742b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), § 380b Gewerbliches Sozialversicherungs-gesetz (GSVG), § 374b Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), § 261b Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG).
Wie kann ich meine Verordnung für die gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in der Apotheke einlösen?
Übergeben Sie der Apothekerin bzw. dem Apotheker entweder Ihre e-card oder nennen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer.
Kann ich die gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in jeder beliebigen Apotheke abholen?
Ja, die Abgabe kann in allen öffentlichen Apotheken erfolgen.
Ist beim Abholen der gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in der Apotheke meine e-card notwendig?
Für die Abholung in der Apotheke können Sie entweder Ihre e-card übergeben oder Ihre Sozialversicherungsnummer nennen.
Werden die Verordnung und die Abholung auf der e-card gespeichert?
Nein. Die e-card ist eine Schlüsselkarte, die den Zugang zu Anwendungen ermöglicht.
Die Verordnung bzw. Abholung der gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests wird in der e-Medikation (einer Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA) gespeichert.
Ab wann kann ich die gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in der Apotheke abholen?
Eine Abholung der gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests ist ab 9. April 2022 in allen öffentlichen Apotheken möglich.
Wie lange gilt die Verordnung für die gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests? Verfällt diese, wenn ich nicht gleich in die Apotheke gehe?
Die Verordnung für die gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests ist jeweils in jenem Kalendermonat gültig, in dem die Verordnung automatisch erstellt wurde.
Beispiel: Wenn eine Verordnung am 09. April in der e-Medikation gespeichert wurde, dann ist eine Einlösung bis inklusive 30. April möglich. Nach Ablauf dieser Gültigkeitsfrist ist eine Abgabe für diese Verordnung nicht mehr möglich.
Kann ich gleich auch die gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests für andere Personen (z.B. Angehörige) abholen?
Ja, wenn Sie die Sozialversicherungsnummer der betreffenden Person wissen.
Wie viele gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests bekommt eine Person pro Verordnung bzw. pro Monat in einem gewissen Zeitraum?
An jede berechtigte Person können pro Monat (eine Packung zu) fünf Stück COVID-19 Antigen-Selbsttests abgegeben werden.
Kann auch meine Hausärztin bzw. mein Hausarzt oder eine Fachärztin bzw. ein Facharzt die Verordnung für die gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests ausstellen?
Nein. Die Verordnung der gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests erfolgt ausschließlich automatisch über e-Medikation oder per Antrag über das Formular unter www.sozialversicherung.at/covidtests. Es ist hierzu keine Verordnung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin erforderlich oder möglich.
Bekommt jede Bürgerin bzw. jeder Bürger auf diesem Weg gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests?
Um eine Verordnung für einen gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in der Apotheke zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Es muss ein Krankenversicherungsanspruch bestehen
- Vorhandensein einer e-card oder zumindest einer Sozialversicherungsnummer
Bürgerinnen und Bürger, die sich von ELGA gesamt oder vom Service e-Medikation abgemeldet haben, können dieses Service NICHT nutzen. Informationen zum Alternativprozess sind unter www.sozialversicherung.at/covidtests. abrufbar.
Gibt es Alternativen, wenn ich mich von ELGA bzw. e‑Medikation abgemeldet bzw. keinen Krankenversicherungsanspruch habe?
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich von ELGA bzw. von e-Medikation abgemeldet haben besteht jederzeit die Möglichkeit, sich z.B. nur für das Service e-Medikation wieder anzumelden oder über das Formular unter www.sozialversicherung.at/covidtests ein Bestätigungsschreiben über die Anspruchsberechtigung zu bestellen. Voraussetzung für den gratis Bezug der COVID-19 Antigen-Selbsttests ist ein gültiger Krankenversicherungsanspruch.
Wird gespeichert, ob ich meine gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests bereits abgeholt habe? Wenn ja, wo?
Ja. Die Abholung wird in der e-Medikation (einer Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA) gespeichert. Damit ist gesichert, dass Verordnungen nicht mehrmals in verschiedenen Apotheken eingelöst werden können.
Sehe ich selbst im ELGA Portal die verordneten und abgeholten gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests?
Ja. Im ELGA-Portal werden unter dem Menüpunkt „e-Medikation“ die verordneten bzw. abgegebenen gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests der letzten zwei Monate angezeigt.
Wo erhalten Bürgerinnen und Bürger Informationen und Unterstützung zu den gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in der Apotheke?
Für allgemeine Fragen zu den COVID-19 Antigen-Selbsttests steht eine eigene Serviceline österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 4460 werktags von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung.
Hat das Gesundheitsministerium Zugriff auf meine ELGA und sieht meine Gesundheitsdaten?
Nein. Der Gesundheitsminister darf lediglich (über den Dachverband der Sozialversicherungsträger) als Verordner die Verordnungen für die gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in e‑Medikation speichern. Alle anderen Zugriffe seitens des Ministeriums - sowohl auf bestehende als auch künftige ELGA-Daten – sind rechtlich und technisch ausgeschlossen.
Wie oft werden die bezugsberechtigten Personen ermittelt?
Die bezugsberechtigen Personen werden jeweils monatlich vor Erstellung der Verordnung ermittelt.
Ich habe mich von ELGA abgemeldet. Wenn ich mich wieder anmelde, erhalte ich dann meine gratis COVID-19 Selbsttests und ab wann?
Bei Wiederanmeldung an ELGA wird, sofern die Prüfung auf Berechtigung positiv verläuft, zum nächsten Monatsersten eine Verordnung in e-Medikation gespeichert. Eine „rückwirkende“ Wiederanmeldung ist nicht möglich. Wenn Sie sich daher an ELGA wieder anmelden, wird zum nächsten Monatsbeginn eine Verordnung in der e-Medikation hinterlegt. Eine Abholung von den kostenlosen Selbsttests im Monat der Anmeldung ist nicht möglich.
Aufgrund zahlreicher Wieder-Anmeldungen für ELGA kann es derzeit bei der Verarbeitung der schriftlichen Anträge zu längeren Wartezeiten kommen. Es wird daher empfohlen, die Wieder-Anmeldung selbst am ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at mit der Handysignatur durchzuführen. Diese Wieder-Anmeldung ist dann sofort gültig.
Hier finden Sie die Informationen zur Handysignatur:
Sehe ich den Eintrag der Verordnung auch im ELGA Portal?
Im ELGA-Portal sehen Sie in Ihrer e-Medikationsliste die erstellte Verordnung und die dazugehörige Abgabe.
Warum macht man das primär über ELGA und nicht über die e-card oder Sozialversicherungsnummer?
Bei der Einführung der Gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests war die e-Medikation die einzige bestehende Anwendung, die alle Apotheken flächendeckend so miteinander vernetzt, dass Anspruchsinformationen (ähnlich einem Gutschein) abgerufen und auch eingelöst werden können. Die e-card ist eine Schlüsselkarte, die den Zugang zu Anwendungen ermöglicht. Auf der e-card selbst werden keine Daten gespeichert.
Das Elektronische Rezept, das diese Abwicklung ebenfalls unterstützen könnte, war damals noch nicht flächendeckend im Einsatz und konnte daher für eine kurzfristige Lösung nicht herangezogen werden. Alle potentiell anderen Lösungen hätten erst mit entsprechender Vorlaufzeit entwickelt, getestet und in allen Apotheken umgesetzt werden müssen.
Warum werden Bürgerinnen bzw. Bürger benachteiligt, die sich von ELGA abgemeldet haben? Im Gesetz ist doch vorgesehen, dass dadurch kein Nachteil entstehen darf!
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich von ELGA abgemeldet haben, gibt es eine Alternative: Diese können unter www.sozialversicherung.at/covidtests einen Antrag stellen. Im Falle eines gültigen Krankenversicherungsanspruchs wird diesen postalisch ein Bestätigungsschreiben zugesandt. Dieses Bestätigungsschreiben berechtigt sie zur monatlichen Abholung von fünf Stück gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in einer öffentlichen Apotheke
Ich bin mehrfach versichert. Bekomme ich aus jeder Krankenversicherung ein Set COVID-19 Antigen-Selbsttests?
Nein. Auch wenn Sie bei mehr als einem Krankenversicherungsträger versichert sind, erhalten Sie einmal im Monat fünf Stück gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests.
Ich habe einen Eintrag zu COVID-19 Antigen-Selbsttest in meiner e-Medikationsliste. Ich habe mir aber keine Tests geholt!
Was Sie im ELGA-Portal sehen, ist eine offene Verordnung, die Sie in einer öffentlichen Apotheke einlösen können.
Um zu gewährleisten, dass pro Person und Monat nur fünf Stück der gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests abgeholt werden können, wird in e-Medikation im Namen des Sozialministeriums eine Verordnung eingetragen.
Diese Verordnung ist in der e-Medikationsliste unter “Verschriebene Arzneimittel / offene Rezepte“ ersichtlich (wie jede andere Verordnung in ELGA).
Wenn Sie die gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in der Apotheke abgeholt haben, werden diese als „abgegeben“ gekennzeichnet und sind dann unter „Abgeholte Arzneimittel“ ersichtlich.
Ich bin aus ELGA ausgetreten. Bekomme ich trotzdem fünf Stück gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests?
Ja, dazu füllen Sie bitte unter www.sozialversicherung.at/covidtests das Antragsformular aus. Im Falle eines gültigen Krankenversicherungsanspruchs wird Ihnen postalisch ein Bestätigungsschreiben zugesandt. Dieses Bestätigungsschreiben berechtigt Sie zur monatlichen Abholung von fünf Stück gratis COVID-19 Antigen-Selbsttests in einer öffentlichen Apotheke.
Wenn ich mich von ELGA abgemeldet habe, sind dann meine Mitversicherten auch automatisch von ELGA abgemeldet?
Nein. Jede Person kann und muss sich selbst von ELGA ab- bzw. wieder anmelden.