DRUCKEN

e-Rezept: total digital

Mit dem e-Rezept werden Kassenrezepte nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch ausgestellt. Die Einlösung in der Apotheke erfolgt einfach: mit der e-card oder dem e-Rezept Code oder der e-Rezept ID. 


So funktioniert e-Rezept in der Ordination

Sobald Ihr Softwareanbieter e-Rezept bei Ihnen implementiert hat, können Sie direkt mit Ihrer gewohnten Arztsoftware arbeiten. Manche e-Rezept Funktionalitäten (wie z.B. den Ausdruck von Blankorezepten) können Sie auch über das e-card System mit der e‑card Weboberfläche nutzen.

Hier finden Sie mehr Information zur Nutzung der e-card Weboberfläche: e-card Web-Oberfläche
 

Schritt 1:

e-Rezept erstellen

  • Das e-Rezept (Kassenrezept) wird in der Arztsoftware erstellt und im Hintergrund im e-card System gespeichert.
  • Es erfolgt eine automatische Übernahme der Verordnungsdaten in die e-Medikation. Bei Bedarf können weitere Informationen ergänzt bzw. einzelne Verordnungen entfernt werden (bei einem situativen Opt-Out).


Schritt 2: 

e-Rezept Ausdruck übergeben

  • Auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten muss ein Ausdruck erstellt und übergeben werden.

Das e-Rezept hat den Status „offen“ im System und kann in einer Apotheke eingelöst werden.

e-Rezept Ausdruck: Kassenrezept im neuen Format

e‑Rezepte können mit herkömmlichen Standarddruckern auf A4 oder A5 ausgedruckt werden.

Folgende Daten werden aufgedruckt:

  • Patientin bzw. Patient
  • Verordnung
  • Ausstellungsdatum
  • Ärztin bzw. Arzt
  • e-Rezept Code als Schlüssel zum e-Rezept und zur Verordnung in e-Medikation
  • e-Rezept ID

Muster - e-Rezept AusdruckIn e-Rezept können derzeit Kassenrezepte und Suchtgiftrezepte (ausgenommen Substitutions-therapie) gespeichert werden. Daten zu Privatrezepten können nicht aus dem e-card System abgefragt werden. Es kann jedoch sein, dass Ihr Softwarehersteller das Format von Privatrezepten an das neue e-Rezept Format angleicht.

Auch Wahlärztinnen und Wahlärzte können e-Rezepte ausstellen, sofern sie über einen Rezepturrechtsvertrag und einen e-card Anschluss verfügen.

Suchtgiftverordnungen werden weiterhin mit den bestehenden Formularen ausgestellt, auf denen wie bisher die Suchtgiftvignette angebracht wird.  


Rezeptierung wie gewohnt

Bei einer ordnungsgemäßen Integration des e-Rezept Services in Ihre Arztsoftware ändert sich im Rezeptierungsprozess nichts. Die Rezeptdaten werden, wie gewohnt, einmal eingegeben und im Hintergrund sowohl im e-card System als auch in ELGA gespeichert (sofern kein Opt-Out der Patientin bzw. des Patienten vorliegt und Ihre Software ELGA-Funktionalitäten unterstützt).

Der Prozess erfolgt vollkommen elektronisch. Ausdrucke müssen nur noch auf Wunsch der Patientin oder des Patienten übergeben werden. Zur Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke benötigen Patientinnen bzw. Patienten zukünftig entweder ihre e-card, den e-Rezept Code am Handy, die e-Rezept ID oder den Ausdruck, auf dem rechts oben der e-Rezept Code und die e-Rezept ID aufgedruckt sind. Kassenrezeptformulare werden Ärztinnen und Ärzten nicht mehr zur Verfügung gestellt. Der Druck erfolgt (bei Bedarf) in der Ordination.

Nutzen von e-Rezept für Ärztinnen und Ärzte

  • Durch den e-Rezept Code, der sowohl die e-Rezept ID als auch die eMed ID enthält, ist Fälschungssicherheit gegeben. Jedes e-Rezept kann nur ein einziges Mal eingelöst werden.
  • e-Rezept bietet langfristig (nicht nur für die Dauer der Pandemie) die Möglichkeit, kontaktlos Rezepte zu verschreiben, sofern eine Diagnose mit Teleordinationsmitteln möglich ist.

  • Der e-Rezept Ausdruck wird nur mehr bei Bedarf bzw. auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten ausgedruckt.
  • Für die Erstellung der e-Rezept Ausdrucke können Standarddrucker verwendet werden.
  • Die Arztunterschrift wird durch eine elektronische Signatur der Ärztin bzw. des Arztes ersetzt. 

KEINE Speicherung auf der e-card

Die e-card ist der Schlüssel zum e-card System. Auf der e-card selbst werden keine Rezepte und auch keine Daten über Medikamente gespeichert. e-Rezepte werden zentral im e-card System gespeichert.

e-Rezept ist NICHT gleich e-Medikation

Für die Zeit der Pandemie wurde eine Rezeptierung über die e-Medikation ermöglicht, um die persönlichen Patientenkontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Die e-Medikation nahm damit Aufgaben wahr, für die sie nie konzipiert war. Daher werden auch viele Prozesse rund um die Verordnung, Einlösung und Abrechnung von Kassenrezepten in e-Medikation nicht berücksichtigt.

Mit dem e-Rezept hingegen können all diese notwendigen Prozesse digital abgebildet werden.

Mit e-Rezept wird das bisherige papiergebundene Kassenrezept abgelöst. Von e-Rezept können sich Versicherte daher nicht abmelden.

Support

Bei Fragen zu e-Rezept bzw. im Falle von technischen Problemen steht Ihnen die e‑card Serviceline telefonisch unter 050 124 33 22 (Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und Samstag von 7 bis 12 Uhr) zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrer Arztsoftware wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Software-Hersteller.

Für Patientinnen und Patienten steht die e-card-Serviceline österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 3311 werktags von Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 16:30 Uhr für allgemeine Fragen zur Verfügung.


Fragen und Antworten - Ärztinnen und Ärzte

Informationsmaterial

Vertragspartner-Benutzerhandbuch

Informationen für Versicherte

Fragen und Antworten - Versicherte