So funktioniert e-Rezept in der Ordination
Sobald Ihr Softwareanbieter e-Rezept bei Ihnen implementiert hat, können Sie direkt mit Ihrer gewohnten Arztsoftware arbeiten. Manche e-Rezept Funktionalitäten (wie z.B. den Ausdruck von Blankorezepten) können Sie auch über das e-card System mit der e‑card Weboberfläche nutzen.
Hier finden Sie mehr Information zur Nutzung der e-card Weboberfläche: e-card Web-Oberfläche
Schritt 1:
e-Rezept erstellen
- Das e-Rezept (Kassenrezept) wird in der Arztsoftware erstellt und im Hintergrund im e-card System gespeichert.
- Es erfolgt eine automatische Übernahme der Verordnungsdaten in die e-Medikation. Bei Bedarf können weitere Informationen ergänzt bzw. einzelne Verordnungen entfernt werden (bei einem situativen Opt-Out).
Schritt 2:
e-Rezept Ausdruck übergeben
- Auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten muss ein Ausdruck erstellt und übergeben werden.
Das e-Rezept hat den Status „offen“ im System und kann in einer Apotheke eingelöst werden.
e-Rezept Ausdruck: Kassenrezept im neuen Format
e‑Rezepte können mit herkömmlichen Standarddruckern auf A4 oder A5 ausgedruckt werden.
Folgende Daten werden aufgedruckt:
- Patientin bzw. Patient
- Verordnung
- Ausstellungsdatum
- Ärztin bzw. Arzt
- e-Rezept Code als Schlüssel zum e-Rezept und zur Verordnung in e-Medikation
- e-Rezept ID
Auch Wahlärztinnen und Wahlärzte können e-Rezepte ausstellen, sofern sie über einen Rezepturrechtsvertrag und einen e-card Anschluss verfügen.
Suchtgiftverordnungen werden weiterhin mit den bestehenden Formularen ausgestellt, auf denen wie bisher die Suchtgiftvignette angebracht wird.
Rezeptierung wie gewohnt
Bei einer ordnungsgemäßen Integration des e-Rezept Services in Ihre Arztsoftware ändert sich im Rezeptierungsprozess nichts. Die Rezeptdaten werden, wie gewohnt, einmal eingegeben und im Hintergrund sowohl im e-card System als auch in ELGA gespeichert (sofern kein Opt-Out der Patientin bzw. des Patienten vorliegt).
Der Prozess erfolgt vollkommen elektronisch. Ausdrucke müssen nur noch auf Wunsch der Patientin oder des Patienten übergeben werden. Zur Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke benötigen Patientinnen bzw. Patienten zukünftig entweder ihre e-card, den e-Rezept Code am Handy, die e-Rezept ID oder den Ausdruck, auf dem rechts oben der e-Rezept Code und die e-Rezept ID aufgedruckt sind. Kassenrezeptformulare werden Ärztinnen und Ärzten nicht mehr zur Verfügung gestellt. Der Druck erfolgt (bei Bedarf) in der Ordination.
Nutzen von e-Rezept für Ärztinnen und Ärzte
- Durch den e-Rezept Code, der sowohl die e-Rezept ID als auch die eMed ID enthält, ist Fälschungssicherheit gegeben. Jedes e-Rezept kann nur ein einziges Mal eingelöst werden.
e-Rezept bietet langfristig (nicht nur für die Dauer der Pandemie) die Möglichkeit, kontaktlos Rezepte zu verschreiben, sofern eine Diagnose mit Teleordinationsmitteln möglich ist.
- Der e-Rezept Ausdruck wird nur mehr bei Bedarf bzw. auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten ausgedruckt.
- Für die Erstellung der e-Rezept Ausdrucke können Standarddrucker verwendet werden.
- Die Arztunterschrift wird durch eine elektronische Signatur der Ärztin bzw. des Arztes ersetzt.
KEINE Speicherung auf der e-card
Die e-card ist der Schlüssel zum e-card System. Auf der e-card selbst werden keine Rezepte und auch keine Daten über Medikamente gespeichert. e-Rezepte werden zentral im e-card System gespeichert.
e-Rezept ist NICHT gleich e-Medikation
Für die Zeit der Pandemie wurde eine Rezeptierung über die e-Medikation ermöglicht, um die persönlichen Patientenkontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Die e-Medikation nahm damit Aufgaben wahr, für die sie nie konzipiert war. Daher werden auch viele Prozesse rund um die Verordnung, Einlösung und Abrechnung von Kassenrezepten in e-Medikation nicht berücksichtigt.
Mit dem e-Rezept hingegen können all diese notwendigen Prozesse digital abgebildet werden.
Mit e-Rezept wird das bisherige papiergebundene Kassenrezept abgelöst. Von e-Rezept können sich Versicherte daher nicht abmelden.
Support
Bei Fragen zu e-Rezept bzw. im Falle von technischen Problemen steht Ihnen die e‑card Serviceline telefonisch unter 050 124 33 22 (Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und Samstag von 7 bis 12 Uhr) zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrer Arztsoftware wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Software-Hersteller.
Für Patientinnen und Patienten steht die e-card-Serviceline österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 3311 werktags von Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 16:30 Uhr für allgemeine Fragen zur Verfügung.
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