So funktioniert e-Rezept in der Apotheke
Sobald Ihr Softwareanbieter das e-Rezept Service bei Ihnen implementiert hat, können Sie direkt mit Ihrer gewohnten Apothekensoftware arbeiten. Manche e-Rezept Funktionalitäten (zeitlich beschränkter Abruf der eigenen e-Rezept Datensätze) können Sie auch über das e-card System mit der e-card Web-Oberfläche nutzen.
Hier finden Sie mehr Information zur Nutzung der e-card Weboberfläche: Nutzung der e-card Weboberfläche
Schritt 1:
Die Apotheke ruft das einzulösende e-Rezept im e-card System ab. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- durch Stecken der e-card oder
- durch Scan des e-Rezept Codes vom e-Rezept Ausdruck oder vom Handy oder
- durch manuelle Eingabe der e-Rezept (REZ-ID)
Schritt 2:
Die Apotheke erfasst die Abgabe in ihrer Software bzw. im Hintergrund im e-card System
- Das e-Rezept wird als eingelöst gekennzeichnet
- Daten für die Aktualisierung des Rezeptgebührenobergrenze-Kontos
der versicherten Person werden im e-card System erfasst.
Schritt 3:
Einmal pro Monat: Die Apotheke erstellt den Abrechnungsdatensatz und übermittelt diesen sowie die elektronischen Rezepte (e-Rezept Datensätze) über die Pharmazeutische Gehaltskasse (öffentliche Apotheken) oder ELDA (Hausapotheken) zur Abrechnung an die Krankenversicherungsträger.
- Rezeptdaten werden aus e-Rezept in den Abrechnungsdatensatz übernommen
- weitere Daten werden von der Apotheke ergänzt
e-Rezept Ausdruck: Kassenrezept im neuen Format
e-Rezepte können mit herkömmlichen Standarddruckern auf A4 oder A5 ausgedruckt werden. Ein Ausdruck ist jedoch für die Einlösung nicht notwendig und erfolgt nur auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten.
Folgende Daten werden aufgedruckt:
- Patientin bzw. Patient
- Verordnung (maximal 10 Verordnungen pro e-Rezept)
- Ausstellungsdatum
- Ärztin bzw. Arzt
- e-Rezept Code als Schlüssel zum e-Rezept und zur Verordnung in e-Medikation
- alphanumerische e-Rezept ID
Suchtgiftverordnungen werden weiterhin mit den bestehenden Formularen ausgestellt, auf denen wie bisher die Suchtgiftvignette angebracht wird.
Privatrezepte sind durch e-Rezept vorerst nicht betroffen. Im e-card Service e-Rezept sind keine Daten zu Privatrezepten vorhanden.
Auch Wahlärztinnen und Wahlärzte können e-Rezepte ausstellen, sofern sie über einen Rezepturrechtsvertrag und einen e-card Anschluss verfügen. Für Wahlarztrezepte, die nicht als e-Rezepte erstellt werden, jedoch auf Kassenkosten abgegeben werden können, ist eine Abfrage der Versichertendaten zum Verordnungsdatum durchzuführen. Damit können die bezahlten Rezeptgebühren ebenfalls tagesaktuell vorerfasst werden und es liegen gesicherte Anspruchsdaten aus dem e-card System vor. Die Verordnungen müssen nicht elektronisch nacherfasst werden.
Nutzen von e-Rezept für Apothekerinnen und Apotheker
- Die Daten für die Erfassung der Abgabe und für die Abrechnung sind elektronisch verfügbar.
- Die Anrechnung der bezahlten Rezeptgebühren an die Rezeptgebühren-Obergrenze (REGO) erfolgt tagesaktuell. Dadurch reduziert sich der Beratungsaufwand zur Rezeptgebührenbefreiung (für gewöhnlich ab dem 3. Quartal) deutlich.
- Ein e-Rezept ist fälschungssicher, kann nicht kopiert und damit nicht mehrmals eingelöst werden.
- Ein e-Rezept kann nicht manipuliert werden (Ausstellungsdatum, Verordnungsdaten etc.)
- Die Anzahl der zu lagernden Rezeptbelege wird durch das e-Rezept deutlich reduziert.
KEINE Speicherung auf der e-card
Die e-card ist der Schlüssel zum e-card System. Auf der e-card selbst werden keine Rezepte und auch keine Daten über Medikamente gespeichert. e-Rezepte werden zentral im e-card System gespeichert.
e-Rezept ist NICHT gleich e-Medikation
Für die Zeit der Pandemie wurde eine Rezeptierung über die e-Medikation ermöglicht, um die persönlichen Patientenkontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Die e-Medikation nahm damit Aufgaben wahr, für die sie nie konzipiert war. Daher werden auch viele Prozesse rund um die Verordnung, Einlösung und Abrechnung von Kassenrezepten in e-Medikation nicht berücksichtigt.
Mit dem e-Rezept hingegen können all diese notwendigen Prozesse digital abgebildet werden.
Mit e-Rezept wird das bisherige papiergebundene Kassenrezept abgelöst. Von e-Rezept können sich Versicherte daher nicht abmelden.
Support
Bei Fragen zu e-Rezept bzw. im Falle von technischen Problemen steht Ihnen die e‑card Serviceline telefonisch unter 050 124 33 22 (Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 18:00 Uhr und Samstag zwischen 7:00 und 12:00 Uhr) zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrer Software wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Software-Hersteller.
Für Patientinnen und Patienten steht die e-card Serviceline österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 3311 werktags von Montag bis Donnerstag zwischen 07.30 und17.00 Uhr und am Freitag zwischen 7:30 und 16:30 Uhr für allgemeine Fragen zur Verfügung.
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