DRUCKEN

Fragen und Antworten - Versicherte


Was ist das e-Rezept?

Das elektronische Rezept, kurz e-Rezept, ist ein weiteres Service im e-card System. Mit dem e-Rezept Service werden Kassenrezepte, die früher auf Papier ausgestellt wurden, als elektronisches Rezept ausgestellt. Das e-Rezept ersetzt das Papier-Kassenrezept in Österreichs Ordinationen und Apotheken vollständig. Seit November 2023 können auch Privatrezepte als e-Rezepte ausgestellt werden.

Was bringt mir das e-Rezept?

  • Einlösung in der Apotheke auch ohne Papier-Ausdruck möglich – mit e-card oder e‑Rezept Code oder e-Rezept ID (REZ-ID).
  • alle offenen e-Rezepte auf einen Blick: in den Apps und auf den Webseiten von BVAEB, ÖGK, SVS und MeineSV. Hier finden Sie alle Apps und Links
  • tagesaktuelle Ermittlung der bezahlten Rezeptgebühren: Eine Befreiung wird schon einen Tag nach Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze wirksam.
  • Papierbelege können verloren gehen, unleserlich sein oder von Unberechtigten gelesen werden – das e‑Rezept nicht.

Nehmen alle Versicherten an e-Rezept teil?

Ja, alle in Österreich Versicherten nehmen automatisch an e-Rezept teil. Sie müssen dafür nichts tun.

Jede Person mit einem gültigen Versicherungsanspruch bei einem österreichischen Krankenversicherungsträger hat einen Anspruch darauf, Heilmittel auf Kosten der Sozialversicherung zu beziehen und dafür nur die Rezeptgebühr zu bezahlen. Früher wurden solche Heilmittel auf einem Papier-Kassenrezept verschrieben, nun auf einem e-Rezept.

Warum kann ich mich von e-Rezept nicht abmelden?

e-Rezept ersetzt das Papier-Kassenrezept und ist Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung. Eine Abmeldung ist daher nicht möglich.

Wie funktioniert das e-Rezept?

  1. Die Ärztin bzw. der Arzt erstellt und speichert das e-Rezept im e-card System.
  2. Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e‑Rezeptes. Mit Ihrer ID Austria können Sie Ihre offenen e-Rezepte elektronisch in den Apps und auf den Webseiten von BVAEB, ÖGK, SVS und MeineSV abfragen. Ausnahme: Privatrezepte scheinen vorerst noch nicht in den Apps der Sozialversicherung auf.
  3. In der Apotheke wird das e-Rezept aus dem e-card System abgerufen:
    • durch Scan des e-Rezept Codes oder
    • durch Stecken der e-card bzw. Nutzung der NFC-Funktion oder
    • durch Eingabe der e-Rezept ID.
  4. Sie erhalten das verschriebene Medikament

Sie können jederzeit über das Portal Ihrer Sozialversicherung oder die jeweilige App alle offenen e-Rezepte einsehen, die für Sie und Ihre Mitversicherten unter 14 Jahren ausgestellt wurden: Hier finden Sie alle Apps und Links.
Ausnahme: Privatrezepte scheinen vorerst noch nicht in den Apps der Sozialversicherung auf. Somit ist es bis auf Weiteres nicht möglich, Privatrezepte via e-Rezept Code am Handy einzulösen.

Wie funktioniert e-Rezept bei Hausbesuchen?

Für Hausbesuche kann die Ärztin bzw. der Arzt e-Rezept Blankoformulare verwenden. Die Ärztin bzw. der Arzt untersucht die kranke Person und füllt im Anschluss ein Rezept aus. Dieses Rezept kann in der Apotheke eingelöst werden. Der Unterschied zum vollständigen e-Rezept besteht darin, dass die handschriftlichen Verordnungen nicht im e-card System gespeichert sind und die Apotheke daher das unterschriebene Rezept für die Einlösung benötigt und auch zur Abrechnung mitschicken muss. Der Code auf dem Blankoformular wird in der Apotheke eingescannt und eingelöst. Im Portal der Sozialversicherung bzw. in der App scheinen diese Rezepte nicht auf. 

Wie funktioniert die Einlösung des e-Rezeptes in der Apotheke?

Zur Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke gibt es drei Möglichkeiten:

  • Sie können in der Apotheke einfach Ihre e-card übergeben. Durch Stecken der e‑card oder Nutzung der NFC-Funktion erhält die Apotheke Einsicht in alle offenen e-Rezepte.
  • Alternativ können Sie auch den e-Rezept Code auf Ihrem Handy in der Apotheke herzeigen. Ausnahme: Privatrezepte scheinen vorerst noch nicht in den Apps der Sozialversicherung auf. Somit ist es bis auf Weiteres nicht möglich, Privatrezepte via Code am Handy einzulösen. Hier erfahren Sie mehr zu den Apps
  • Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e‑Rezeptes, den Sie wie gewohnt in der Apotheke übergeben können.
  • Um ein e-Rezept für andere Personen einzulösen, benötigen Sie den e-Rezept Code oder die alphanumerische e-Rezept ID. Der Code kann aus der App weitergeleitet oder als Ausdruck weitergegeben werden. Die zwölfstellige e‑Rezept ID kann Ihnen die versicherte Person auch einfach ansagen, z.B. telefonisch.

Ist mit den unterschiedlichen Einlösungsmöglichkeiten beim e-Rezept Medikamentenmissbrauch möglich?

Nein, im Gegenteil. Das e-Rezept bildet einen durchgängigen Prozess von der Rezepterstellung bis zur Rezeptabrechnung ab und schützt daher auch vor Medikamentenmissbrauch.

Jedes e-Rezept hat einen eindeutigen e-Rezept Code, der nur ein einziges Mal eingelöst werden kann. Unabhängig davon, ob Sie mit einem e-Rezept Ausdruck, dem e-Rezept Code aus der App oder mit der e-card in die Apotheke kommen - der Code zum e-Rezept ist in allen Fällen der gleiche. Sobald das e-Rezept eingelöst wurde, wird dieses als „eingelöst“ markiert und ein weiterer Medikamentenbezug in einer anderen Apotheke ist nicht mehr möglich. Beim Versuch einer Apotheke, ein bereits eingelöstes e-Rezept aufzurufen, würde eine Fehlermeldung mit dem Hinweis erscheinen, dass das e-Rezept bereits eingelöst wurde.

Auch die e-Rezept Blankoformulare, die zum Beispiel für den Hausbesuch oder einen IT-Ausfall in Ordinationen gelagert werden, haben einen eindeutigen Code. So ein Ausdruck, der im Bedarfsfall händisch ausgefüllt wird, kann daher ebenfalls nur ein einziges Mal eingelöst werden. 

Früher war es möglich, Rezepte für andere Personen in der Apotheke einzulösen. Ist das auch weiterhin möglich?

Ja. Das ist weiterhin möglich. Um ein e-Rezept für eine andere Person einlösen zu können, wird entweder der e-Rezept Ausdruck, der e‑Rezept Code oder die e-Rezept ID benötigt.

Werden e-Rezepte auf der e-card gespeichert?

Nein. e-Rezepte werden zentral im e-card System gespeichert.

Die e-card ist der Schlüssel zum e-card System. Auf der e-card selbst sind keine Daten zu Rezepten oder Medikamenten gespeichert.

Warum kann die Apotheke meine e-Rezepte mit meiner gesperrten e-card nicht abrufen? 

Die e-card ist der Schlüssel zum e-card System. Ist Ihre e-card gesperrt, erfüllt sie dafür nicht mehr die notwendigen Voraussetzungen. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt kann zwar auch mit einer gesperrten e-card ein e-Rezept für Sie ausstellen. Der Aufruf eines e-Rezeptes in der Apotheke ist aber mit einer gesperrten e-card nicht möglich. Sie benötigen für die Einlösung einen e-Rezept Ausdruck, den e-Rezept Code oder die e-Rezept ID. Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e-Rezeptes oder telefonisch die 12-stellige e-Rezept ID. Mit Ihrer ID Austria können Sie den e-Rezept Code und die alphanumerische e-Rezept ID elektronisch unter www.meinebvaeb.at, www.meineoegk.atwww.svsgo.at bzw. www.meinesv.at oder in den zugehörigen Apps abfragen.

Wurde Ihre e-card gesperrt, weil kein Foto von Ihnen vorliegt, müssen Sie ein Foto zu einer Registrierungsstelle bringen, damit eine neue e-card ausgestellt werden kann. Alle Informationen dazu: www.chipkarte.at/foto

Mit dem Foto-Sofort-Check können Sie überprüfen, ob ein Foto für Ihre e-card vorhanden ist. Wenn ein Foto von Ihnen vorliegt, wenden Sie sich bitte an die e-card Serviceline 050 124 33 11 damit eine neue e-card ausgestellt wird.

Wie können e-Rezepte mit der ID Austria abgerufen werden und was bringt das?

Sie finden das Portal Ihrer Sozialversicherung unter www.meinebvaeb.at, www.meineoegk.atwww.svsgo.at bzw. www.meinesv.at.

Nach der Anmeldung mit ID Austria können sämtliche Online Services der Sozialversicherung genutzt werden.

Alternativ können Sie die kostenlosen Apps auf Ihrem Handy installieren: Hier finden Sie alle Apps und Links.

Nach dem Login mit ID Austria haben Sie Zugang zu Ihren persönlichen Daten und ausgewählten Services.

Sowohl am Computer als auch am Handy gilt: Im Bereich e-Rezept werden Ihnen alle off­enen Kassenrezepte angezeigt, die für Sie und Ihre Mitversicherten unter 14 Jahren ausgestellt wurden. Wählen Sie ein e-Rezept aus, um sich den e-Rezept Code und die alphanumerische e-Rezept ID bzw. das ganze e-Rezept anzeigen zu lassen. Ausnahme: Privatrezepte scheinen vorerst noch nicht in den Apps der Sozialversicherung auf. Somit ist es bis auf Weiteres nicht möglich, Privatrezepte via e-Rezept Code am Handy einzulösen. 

Das e-Rezept mit Code und ID können Sie selbst aus dem Portal Ihrer Sozialversicherung ausdrucken, falls Sie z.B. den Ausdruck verloren haben. In der Apotheke können Sie den e-Rezept Code auch direkt am Handy vorzeigen. Der Code kann zur späteren Einlösung auf Ihrem Handy gespeichert oder über einen beliebigen Kanal an eine Vertrauensperson übermittelt werden, wenn eine persönliche Abholung der Medikamente in der Apotheke nicht möglich ist.

In der Apotheke wird der e-Rezept Code vom e-Rezept Ausdruck oder vom Handy gescannt und das e-Rezept aus dem e-card System abgerufen.

Informationen zum sicheren Einstieg mit ID Austria finden Sie hier.

Welche e-Rezepte sehe ich in der App?

Im Bereich e-Rezept werden Ihnen alle off­enen Kassenrezepte angezeigt, die für Sie und Ihre Mitversicherten unter 14 Jahren ausgestellt wurden.

e-Rezepte, die bereits eingelöst wurden, werden nicht angezeigt.

Handschriftliche Ergänzungen sind nicht im e-card System gespeichert und daher auch nicht in der App ersichtlich. Das betrifft zum Beispiel e-Rezepte, die im Zuge eines Hausbesuches ausgestellt wurden, da sie nicht am Computer in der Ordination, sondern händisch vor Ort ausgefüllt werden. Die Apotheke benötigt daher bei allen e-Rezepten mit handschriftlichen Ergänzungen, wie z.B. nach Hausbesuchen, das unterschriebene Rezept für die Einlösung und Abrechnung. 

Als e-Rezept ausgestellte Privatrezepte scheinen vorerst noch nicht in den Apps der Sozialversicherung auf. Somit ist es derzeit nicht möglich, Privatrezepte via App (Code am Handy) einzulösen. 

Werden auch Suchtgiftrezepte elektronisch?

Seit Juli 2023 können Suchtgifte mit Ausnahme von Substitutionstherapie via e‑Rezept vollständig elektronisch verschrieben werden. Ein elektronisches Suchtgift-Kennzeichen im hochsicheren e-card System ersetzt dabei die bisherige Suchtgift-Vignette.

In der Apotheke kann die Suchtgift-Verschreibung mit der e-card eingelöst werden, alternativ auch mit dem e-Rezept Code bzw. der e-Rezept ID (REZ-ID) vom Handy oder e-Rezept Ausdruck.

Substitutions-Dauertherapien werden weiterhin ausnahmslos auf den bekannten Formularvordrucken „Substitutionsverschreibung“ und mit Suchtgift-Vignette verordnet.

Warum habe ich zwei e-Rezepte erhalten?

Rezepte mit Abgabe auf Kassenkosten und selbst zu zahlende Privatrezepte können nicht auf demselben e-Rezept verordnet werden. Wenn sowohl Heilmittel auf Kassenkosten als auch privat zu bezahlende Heilmittel verschrieben werden, werden daher getrennte e-Rezepte ausgestellt.

Welche Rezeptarten können in e-Rezept gespeichert werden?

In e-Rezept können Kassenrezepte und Suchtgiftrezepte (ausgenommen Substitutionstherapie) sowie seit November 2023 auch Privatrezepte gespeichert werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kassenrezept und einem Privatrezept?

Auf einem Kassenrezept werden solche Heilmittel (z.B. Medikamente, Salben, Verbandsmaterial etc.) verordnet, für die Sie nur die Rezeptgebühr bezahlen müssen, weil die zuständige Krankenversicherung die restlichen Kosten übernimmt. Ein Kassenrezept kann ausgestellt werden, wenn die verordneten Heilmittel im Erstattungskodex aufgelistet sind oder eine Einzelfallbewilligung vorliegt. Kassenrezepte sind ab der Ausstellung einen Monat lang gültig.

Ein Privatrezept wird ausgestellt, wenn die Medikamentenkosten nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, z.B. für die Pille zur Empfängnisverhütung. Wenn die erste Einlösung innerhalb eines Monats nach Ausstellung erfolgt, ist ein Privatrezept zwölf Monate gültig und kann in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt kann die Gültigkeit des Privatrezeptes jedoch bei der Ausstellung nach eigenem Ermessen verkürzen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Privatrezept als e-Rezept ausgestellt werden?

Damit ein Privatrezept als e-Rezept ausgestellt und in der Apotheke eingelöst werden kann, müssen Daten aus dem e-card System abgefragt werden. Das ist nur für Personen möglich, die in Österreich sozialversichert sind. Daher gilt:

  • Die Patientin oder der Patient muss in Österreich sozialversichert sein und somit im e-card System existieren, damit ein Privatrezept als e-Rezept ausgestellt werden kann.
  • Die Ärztin oder der Arzt muss technisch sowohl Kassen- als auch Privatrezepte als e-Rezepte ausstellen können (=Zugriff auf das e-card System mit passender Arzt-Software) und das Recht haben, für den Krankenversicherungsträger der Patientin oder des Patienten Rezepte auszustellen (=Rezepturrecht), um Privatrezepte als e-Rezepte auszustellen.
  • Rezepte mit Abgabe auf Kassenkosten und selbst zu zahlende Privatrezepte können nicht auf demselben e-Rezept verordnet werden. Wenn sowohl Medikamente auf Kassenkosten als auch privat zu bezahlende Medikamente verschrieben werden, erfolgt das daher auf getrennten e-Rezepten.

Für Patientinnen bzw. Patienten, die in Österreich nicht sozialversichert sind, können wie bisher Privatrezepte auf Papier ausgestellt werden. 

Muss ich an ELGA teilnehmen, um ein Privatrezept als e-Rezept zu bekommen? 

Nein. e-Rezepte werden im e-card System gespeichert. Eine Teilnahme an ELGA ist für die Ausstellung und Einlösung von e-Rezepten nicht erforderlich. Das gilt sowohl für Kassenrezepte wie auch für Privatrezepte.

Wie funktioniert das als e-Rezept ausgestellte Privatrezept?

Die Ausstellung und Einlösung von Privatrezepten als e-Rezept funktioniert wie bei Kassenrezepten:

Zur Einlösung eines als e-Rezept ausgestellten Privatrezeptes benötigen Sie entweder Ihre e-card, einen e-Rezept Ausdruck oder die e-Rezept ID.

Ausnahme: Als e-Rezept ausgestellte Privatrezepte scheinen vorerst noch nicht in den Apps der Sozialversicherung auf. Somit ist es derzeit nicht möglich, Privatrezepte via App (e-Rezept Code am Handy) einzulösen. 

Ist für ein Privatrezept eine mehrfache Einlösung vorgesehen, wie z.B. bei der Pille zur Empfängnisverhütung, wird jede Abgabe elektronisch gespeichert (und nicht mehr als Stempel auf dem Papier-Privatrezept vermerkt).

Kann ich das Privatrezept als e-Rezept mehrmals und bei verschiedenen Apotheken einlösen?

Ja. Sie können das als e-Rezept ausgestellte Privatrezept wie bisher mehrmals und in unterschiedlichen Apotheken einlösen. Dabei ist jedoch Folgendes zu berücksichtigen: 

  • Die Ärztin bzw. der Arzt muss die Möglichkeit der mehrmaligen Einlösung bei der Erstellung des Privatrezeptes festgelegt haben.
  • Die erste Einlösung muss innerhalb eines Monats nach Ausstellung erfolgen.
  • Wenn Sie ein Heilmittel auf einem Privatrezept bereits in einer Apotheke bestellt haben, kann dieses Heilmittel nicht in einer anderen Apotheke bezogen werden. 
  • Auf Ihrem Privatrezept wird elektronisch vermerkt, wie oft Sie dieses Heilmittel bereits erhalten haben.

Wie lange ist ein als e-Rezept ausgestelltes Privatrezept gültig?

Die Gültigkeit richtet sich, wie beim Papier-Privatrezept, nach den Vorgaben des Rezeptpflichtgesetzes: Die erste Einlösung eines Privatrezeptes muss innerhalb eines Monats nach Ausstellung erfolgen. Das Rezeptpflichtgesetz gibt vor, dass Privatrezepte maximal 12 Monate gültig sein dürfen. Die ausstellende Ärztin oder der ausstellende Arzt kann die Gültigkeit jedoch nach eigenem Ermessen verkürzen. 

Wer kann die Rezeptdaten von e-Rezepten abrufen?

Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Daten. Daher dürfen wie bisher nur berechtigte Personen auf die Rezeptdaten zugreifen:

  1. Eine Ärztin bzw. ein Arzt kann jene e-Rezepte einsehen, die sie oder er ausgestellt hat, nicht aber solche e-Rezepte, die andere Ärztinnen bzw. Ärzte ausgestellt haben.
  2. Die Apotheke, an die die Patientin bzw. der Patient den e-Rezept Ausdruck bzw. den e-Rezept Code oder die e-Rezept ID übergeben hat, kann das unter diesem Code im e-card System gespeicherte e-Rezept abrufen. Durch Stecken der e-card bzw. Nutzung der NFC-Funktion kann die Apotheke eine Liste aller offenen e‑Rezepte der Patientin bzw. des Patienten abrufen.
  3. Die Patientin bzw. der Patient selbst kann über das Portal der Sozialversicherung oder die App alle off­enen Kassenrezepte einsehen, die für sie bzw. ihn sowie für Mitversicherte unter 14 Jahren als e-Rezepte ausgestellt wurden. Als e-Rezept ausgestellte Privatrezepte scheinen vorerst noch nicht in den Apps der Sozialversicherung auf.
  4. Das Team der e-card Serviceline kann auf bestimmte Daten zum e-Rezept zugreifen, um Auskunft erteilen zu können. Dabei handelt es sich um administrative Daten wie z.B. die ausstellende Ärztin bzw. den ausstellenden Arzt oder das Verordnungsdatum. Das Team der e-card Serviceline kann nicht auf die Verordnungen (Medikamente) zugreifen.
  5. Mitarbeitende der Sozialversicherung können wie auch bisher im Zuge der Rezeptabrechnung die Daten der abgerechneten e-Rezepte abrufen.

Welche Daten enthält ein e-Rezept Ausdruck und wie sieht er aus?

Ein e-Rezept Ausdruck sieht anders aus als die früheren Papier-Kassenrezepte, da es keine vorgedruckten Formulare mehr gibt. Abhängig vom Drucker in der Ordination kann ein e-Rezept im Format DIN A4 oder A5 ausgedruckt werden und maximal 10 Verordnungen enthalten. Der e-Rezept Ausdruck enthält jene Daten, die auch im e-Rezept Datensatz gespeichert wurden:

  • Patientin bzw. Patient
  • Verordnung (z.B. Heilmittel, Dosierung)
  • Ausstellungsdatum
  • ausstellende Ärztin bzw. ausstellender Arzt
  • e-Rezept Code als Schlüssel zum e-Rezept und zur Verordnung in e-Medikation
  • e-Rezept ID

A5Druck_mitPers_mitVer_Rand.png



Was bedeutet die Aufschrift „Das e-Rezept ist elektronisch signiert.“? 

Die Daten zu jedem e-Rezept werden im e-card System gespeichert und dabei durch die ausstellende Ärztin bzw. den ausstellenden Arzt elektronisch signiert. Diese digitale Signatur im e-card System ist gleichwertig mit der händischen Unterschrift der Ärztin bzw. des Arztes auf dem früheren Papier-Rezept.

In Apotheken wird die Signatur bei der Einlösung elektronisch im e-card System geprüft. Es ist daher kein unterschriebenes Papier mehr notwendig. Ein e-Rezept Ausdruck erfolgt nur noch auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten.

Warum ist der e-Rezept Ausdruck nicht elektronisch signiert?

Der e-Rezept Ausdruck selbst ist nicht elektronisch signiert, sondern die elektronische Signatur der ausstellenden Ärztin bzw. des ausstellenden Arztes ist im e-card System gespeichert. Dadurch ist keine weitere elektronische oder händische Arzt-Unterschrift mehr für ein gültiges Kassenrezept notwendig. Ein e-Rezept Ausdruck erfolgt nur noch auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten.

Die verordneten und abgegebenen Medikamente werden doch schon in e‑Medikation gespeichert, warum gibt es jetzt noch e-Rezept?

e-Medikation ist eine Anwendung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, mit der unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen von Medikamenten verhindert werden können. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker haben damit einen besseren Überblick, welche Medikamente für eine Patientin bzw. einen Patienten verordnet und abgegeben wurden. Mit der e‑Medikation werden medizinische Informationen übermittelt. Von ELGA bzw. der e‑Medikation können Sie sich abmelden.

Ein wichtiger Teil der administrativen Daten, die für die Verrechnung mit der Sozialversicherung notwendig sind (Versicherungsstatus, Rezeptgebührenbefreiung etc.) liegt über e-Medikation nicht vor und musste vor Einführung des e-Rezeptes von den Versicherten übermittelt werden.

Diese bisher fehlenden Daten stehen beim e-Rezept automatisch zur Verfügung. Das e‑Rezept hat das Papier-Kassenrezept abgelöst. Von e-Rezept können Sie sich daher nicht abmelden.

Wo erhalte ich Informationen zum e-Rezept?

Die e-card Serviceline für Versicherte steht Ihnen österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 33 11 für allgemeine Fragen zum e-Rezept zur Verfügung.