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Fragen und Antworten - Versicherte


Was ist das e-Rezept?

Das elektronische Rezept, kurz e-Rezept, ist ein weiteres Service im e-card System. Mit dem e-Rezept Service werden Kassenrezepte, die bisher auf Papier ausgestellt wurden, als elektronisches Rezept ausgestellt. Das e-Rezept ersetzt das Papier-Kassenrezept in Österreichs Ordinationen und Apotheken vollständig.

Wie funktioniert das e-Rezept?

  1. Die Ärztin bzw. der Arzt erstellt und speichert das e-Rezept im e-card System.
  2. Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e-Rezeptes. Mit Ihrer Handy-Signatur bzw. ID Austria können Sie den e-Rezept Code elektronisch in den Apps und auf den Webseiten von BVAEB, ÖGK, SVS und MeineSV abfragen.  
  3. In der Apotheke wird das e-Rezept aus dem e-card System abgerufen:
    • durch Scan des e-Rezept Codes oder
    • durch Stecken der e-card oder
    • durch Eingabe der e-Rezept ID.
  4. Sie erhalten das verschriebene Medikament.

Sie können jederzeit über das Portal Ihrer Sozialversicherung oder die jeweilige App alle offenen e-Rezepte einsehen, die für Sie und Ihre Mitversicherten unter 14 Jahren ausgestellt wurden:  Hier finden Sie alle Apps und Links.

Was bringt mir das e-Rezept?

  • Einlösung in der Apotheke auch ohne Papierrezept möglich – mit e-card oder e‑Rezept Code.
  • Alle offenen e-Rezepte auf einen Blick: in den Apps und auf den Webseiten von BVAEB, ÖGK, SVS und MeineSV. Hier finden Sie alle Apps und Links.   
  • Tagesaktuelle Ermittlung der bezahlten Rezeptgebühren: eine Befreiung wird schon einen Tag nach Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze wirksam. 

  • Papierbelege können verloren gehen, unleserlich sein oder von Unberechtigten gelesen werden – das e‑Rezept nicht.

Welche Rezeptarten können in e-Rezept gespeichert werden?

In e-Rezept können derzeit ausschließlich Kassenrezepte gespeichert werden. Ab dem Frühjahr 2023 können auch Privatrezepte elektronisch als e-Privatrezepte ausgestellt werden.  

Was ist der Unterschied zwischen einem Kassenrezept und einem Privatrezept?

Auf einem Kassenrezept werden Medikamente verordnet, die auf Kassenkosten abgegeben werden dürfen. Bei der Einlösung eines Kassenrezeptes bezahlen Sie nur die Rezeptgebühr und die zuständige Krankenversicherung übernimmt die restlichen Kosten. Ein Kassenrezept kann ausgestellt werden, wenn die verordneten Medikamente im Erstattungskodex aufgelistet sind oder eine Einzelfallbewilligung vorliegt.

Ein Medikament, das nicht im Erstattungskodex enthalten ist, wie z.B. die Pille zur Empfängnisverhütung, kann nicht via Kassenrezept verordnet werden, sondern ist auf einem Privatrezept zu verschreiben. Die Kosten für das Medikament müssen Sie zur Gänze selbst bezahlen.

Nehmen alle Versicherten an e-Rezept teil?

Ja, alle in Österreich Versicherten nehmen automatisch an e-Rezept teil. Sie müssen dafür nichts tun.

Jede Person mit einem gültigen Versicherungsanspruch bei einem österreichischen Krankenversicherungsträger hat einen Anspruch darauf, Heilmittel auf Kosten der Sozialversicherung zu beziehen und dafür nur die Rezeptgebühr zu bezahlen. Bisher wurden solche Heilmittel auf einem Papier-Kassenrezept verschrieben, zukünftig auf einem e-Rezept.

Warum sieht das Rezept jetzt anders aus?

Mit dem e-Rezept gibt es keine vorgedruckten Kassenrezepte mehr. Das Rezept wird auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten von der Ärztin bzw. dem Arzt direkt in der Ordination ausgedruckt. Dadurch haben Rezepte (je nach Drucker) jetzt ein anderes Format (A4 oder A5). Neu ist auch, dass auf dem e-Rezept Ausdruck der e-Rezept Code aufgedruckt ist. Wie bisher ist das Rezept ab Ausstellung einen Monat gültig.

Wie funktioniert die Einlösung des Rezeptes in der Apotheke?

Zur Einlösung eines Rezeptes in der Apotheke gibt es drei Möglichkeiten:

  • Sie können in der Apotheke einfach ihre e-card übergeben. Durch Stecken der e-card erhält die Apotheke Einsicht in alle offenen Rezepte.
  • Alternativ können Sie auch den e-Rezept Code auf Ihrem Handy in der Apotheke herzeigen. Hier erfahren Sie mehr zu den Apps
  • Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e-Rezeptes, das Sie wie gewohnt in der Apotheke übergeben können.
  • Um ein e-Rezept für jemand anderen einzulösen, benötigen Sie den e-Rezept Code oder die alphanumerische e-Rezept ID. Der Code kann aus der App weitergeleitet oder als Ausdruck weitergegeben werden. Die zwölfstellige ID kann Ihnen die versicherte Person auch einfach ansagen.

Wie können e-Rezepte mit der Handy-Signatur bzw. ID Austria abgerufen werden und was bringt das?

Sie finden das Portal Ihrer Sozialversicherung unter  www.meinebvaeb.atwww.meineoegk.atwww.svsgo.at bzw.  www.meinesv.at.

Nach der Anmeldung mittels Handy-Signatur bzw. ID Austria können sämtliche Online Services der Sozialversicherung genutzt werden.

Alternativ können Sie die kostenlosen Apps auf Ihrem Handy installieren: Hier finden Sie alle Apps und Links.

Nach dem Login mit Handy-Signatur bzw. ID Austria haben Sie Zugang zu Ihren persönlichen Daten und ausgewählten Services.

Sowohl am Computer als auch am Handy gilt: Im Bereich e-Rezept werden Ihnen alle off­enen Rezepte angezeigt, die für Sie und Ihre Mitversicherten unter 14 Jahren ausgestellt wurden. Wählen Sie ein e-Rezept aus, um sich den Code und die alphanumerische ID bzw. das ganze Rezept anzeigen zu lassen. 

Das e-Rezept mit Code und ID können Sie selbst aus dem Portal Ihrer Sozialversicherung ausdrucken, falls Sie z.B. den Ausdruck verloren haben. In der Apotheke können Sie den e-Rezept Code auch direkt am Handy vorzeigen. Der Code kann zur späteren Einlösung auf Ihrem Handy gespeichert oder über einen beliebigen Kanal an eine Vertrauensperson übermittelt werden, wenn eine persönliche Abholung der Medikamente in der Apotheke nicht möglich ist.

In der Apotheke wird der e-Rezept Code vom Ausdruck oder vom Handy gescannt und das Rezept aus dem e-card System abgerufen.

Informationen zum sicheren Einstieg via Handy-Signatur und ID Austria finden Sie unter www.handy-signatur.at.

Welche Rezepte sehe ich in der App?

Im Bereich e-Rezept werden Ihnen alle off­enen Rezepte angezeigt, die für Sie und Ihre Mitversicherten unter 14 Jahren ausgestellt wurden.

e-Rezepte, die bereits eingelöst wurden, werden nicht angezeigt.

Handschriftliche Ergänzungen sind nicht im e-card System gespeichert und daher auch nicht in der App ersichtlich. Das betrifft zum Beispiel Rezepte, die im Zuge eines Hausbesuches ausgestellt wurden, da sie nicht am Computer in der Ordination, sondern händisch vor Ort ausgefüllt werden. Die Apotheke benötigt daher bei allen e-Rezepten mit handschriftlichen Ergänzungen, wie z.B. nach Hausbesuchen, das unterschriebene Rezept für die Einlösung und Abrechnung. 

Werden e-Rezepte auf der e-card gespeichert?

Nein. e-Rezepte werden zentral im e-card System gespeichert.

Die e-card ist der Schlüssel zum e-card System. Auf der e-card selbst sind keine Daten zu Rezepten oder Medikamenten gespeichert.

Wer kann die Rezeptdaten von e-Rezepten abrufen?

Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Daten. Daher dürfen wie bisher nur berechtigte Personen auf die Rezeptdaten zugreifen:

  1. Eine Ärztin bzw. ein Arzt kann jene e-Rezepte einsehen, die sie oder er ausgestellt hat, nicht aber solche e-Rezepte, die andere Ärztinnen bzw. Ärzte ausgestellt haben.
  2. Die Apotheke, an die die Patientin bzw. der Patient den e-Rezept Ausdruck bzw. den e-Rezept Code oder die e-Rezept ID übergeben hat, kann das unter diesem Code im e-card System gespeicherte e-Rezept abrufen. Durch Stecken der e-card der Patientin bzw. des Patienten kann die Apotheke eine Liste aller offenen e-Rezepte zu dieser Person abrufen.
  3. Die Patientin bzw. der Patient selbst kann über das Portal der Sozialversicherung oder die App alle off­enen Rezepte einsehen, die für sie bzw. ihn sowie für Mitversicherte unter 14 Jahren ausgestellt wurden.
  4. Das Team der e-card Serviceline kann auf bestimmte Daten zum Rezept zugreifen, um Auskunft erteilen zu können. Dabei handelt es sich um administrative Daten wie z.B. die ausstellende Ärztin bzw. den ausstellenden Arzt oder das Verordnungsdatum. Das Team der e-card Serviceline kann nicht auf die Verordnungen (Medikamente) zugreifen.
  5. Mitarbeitende der Sozialversicherung können wie auch bisher im Zuge der Rezeptabrechnung die Daten der abgerechneten Rezepte abrufen. 

Die verordneten und abgegebenen Medikamente werden doch schon in e‑Medikation gespeichert, warum gibt es jetzt noch e-Rezept?

e-Medikation ist eine Anwendung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, mit der unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen von Medikamenten verhindert werden können. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker haben damit einen besseren Überblick, welche Medikamente für eine Patientin bzw. einen Patienten verordnet und abgegeben wurden. Mit der e-Medikation werden medizinische Informationen übermittelt. Von ELGA bzw. der e‑Medikation können Sie sich abmelden.

Ein wichtiger Teil der administrativen Daten, die für die Verrechnung mit der Sozialversicherung notwendig sind (Versicherungsstatus, Rezeptgebührenbefreiung etc.) liegt über e-Medikation nicht vor und musste daher bisher von den Versicherten übermittelt werden.

Diese bisher fehlenden Daten stehen beim e-Rezept automatisch zur Verfügung. Mit e‑Rezept wird das derzeit papiergebundene Kassenrezept abgelöst. Von e-Rezept können Sie sich daher nicht abmelden.

Warum kann ich mich von e-Rezept nicht abmelden?

e-Rezept ersetzt das bisherige Papier-Kassenrezept und ist Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung. Eine Abmeldung ist daher nicht möglich.

Während Corona hat das e-Rezept schon funktioniert, warum gibt es jetzt wieder etwas Neues?

Die sogenannte „kontaktlose Medikamentenverschreibung“ wurde aufgrund der Corona-Krise als befristete Übergangslösung auf der bestehenden e-Medikation umgesetzt. Es handelt sich dabei um eine „Notlösung“, die geschaffen wurde, um die Ansteckungsgefahr für Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzte zu minimieren. Medikamente werden in der e-Medikation in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA eingetragen. Das können aber nur die Patientinnen und Patienten nutzen, die an ELGA teilnehmen. Mit dem e-Rezept können Kassenrezepte für alle Krankenversicherten elektronisch ausgestellt, eingelöst und abgerechnet werden.

Bisher war es möglich, Rezepte für andere Personen in der Apotheke einzulösen. Wird das auch weiterhin möglich sein?

Ja. Das ist weiterhin möglich. Um ein e-Rezept für eine andere Person einlösen zu können, wird entweder der Papierausdruck, der e‑Rezept Code oder die e-Rezept ID benötigt.  

Wie funktioniert e-Rezept bei Hausbesuchen?

Für Hausbesuche kann die Ärztin bzw. der Arzt weiterhin Rezeptvordrucke verwenden. Die Ärztin bzw. der Arzt untersucht die kranke Person und füllt im Anschluss ein Rezept aus. Dieses Rezept kann in der Apotheke eingelöst werden. Der Unterschied zum vollständigen e-Rezept besteht darin, dass die handschriftlichen Verordnungen nicht im e-card System gespeichert sind und die Apotheke daher das unterschriebene Rezept für die Einlösung benötigt und auch zur Abrechnung mitschicken muss. Der Code auf dem Vordruck wird in der Apotheke eingescannt und eingelöst. Im Portal der Sozialversicherung bzw. in der App scheinen diese Rezepte nicht auf. 

Werden auch Suchtgiftrezepte elektronisch?

Suchtgiftverordnungen werden weiterhin auf Papierrezepten ausgestellt, auf denen so wie bisher die Suchtgiftvignette angebracht wird. 

Ist mit den unterschiedlichen Einlösungsmöglichkeiten beim e-Rezept Medikamentenmissbrauch möglich?

Nein, im Gegenteil. Das e-Rezept bildet einen durchgängigen Prozess von der Rezepterstellung bis zur Rezeptabrechnung ab und schützt daher auch vor Medikamentenmissbrauch.

Jedes e-Rezept hat einen eindeutigen e-Rezept Code, der nur ein einziges Mal eingelöst werden kann. Unabhängig davon, ob Sie mit einem Ausdruck, dem e-Rezept Code aus der App oder mit der e-card in die Apotheke kommen - der Code zum Rezept ist in allen Fällen der gleiche. Sobald das e-Rezept eingelöst wurde, wird dieses als „eingelöst“ markiert und ein weiterer Medikamentenbezug in einer anderen Apotheke ist nicht mehr möglich. Beim Versuch einer Apotheke, ein bereits eingelöstes Rezept aufzurufen, würde eine Fehlermeldung mit dem Hinweis erscheinen, dass das Rezept bereits eingelöst wurde.

Auch die Vordrucke (Blanko-Formulare), die zum Beispiel für den Hausbesuch oder einen IT-Ausfall in Ordinationen gelagert werden, haben eine eindeutigen Code. So ein Ausdruck, der im Bedarfsfall händisch ausgefüllt wird, kann daher ebenfalls nur ein einziges Mal eingelöst werden. 

Wo erhalte ich Informationen zum e-Rezept?

Die e-card Serviceline für Versicherte steht Ihnen österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 3311 von Montag bis Donnerstag zwischen 7:30 und 17:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 16:30 Uhr für allgemeine Fragen zum e-Rezept zur Verfügung.

Warum kann die Apotheke meine e-Rezepte mit meiner gesperrten e-card nicht abrufen? 

Die e-card ist der Schlüssel zum e-card System. Ist Ihre e-card gesperrt, erfüllt sie dafür nicht mehr die notwendigen Voraussetzungen. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt kann zwar auch mit einer gesperrten e-card ein e-Rezept für Sie ausstellen. Der Aufruf eines e-Rezeptes in der Apotheke ist aber mit einer gesperrten e-card nicht möglich. Sie benötigen für die Einlösung einen e-Rezept Ausdruck oder den e-Rezept Code am Handy. Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e-Rezeptes. Mit Ihrer Handy-Signatur bzw. ID Austria können Sie den e-Rezept Code und die alphanumerische e-Rezept ID elektronisch unter www.meinebvaeb.atwww.meineoegk.atwww.svsgo.at bzw. www.meinesv.at oder in den zugehörigen Apps abfragen. 

Wurde Ihre e-card gesperrt, weil kein Foto von Ihnen vorliegt, müssen Sie ein Foto zu einer Registrierungsstelle bringen, damit eine neue e-card ausgestellt werden kann. Alle Informationen dazu: www.chipkarte.at/foto

Mit dem Foto-Sofort-Check können Sie überprüfen, ob ein Foto für Ihre e-card vorhanden ist. Wenn ein Foto von Ihnen vorliegt, wenden Sie sich bitte an die e-card Serviceline 050 124 3311 damit eine neue e-card ausgestellt wird.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein e-Privatrezept ausgestellt werden?

Damit ein e-Privatrezept ausgestellt und in der Apotheke eingelöst werden kann, müssen Daten aus dem e-card System abgefragt werden. Das ist nur für Personen möglich, die in Österreich sozialversichert sind. Daher gilt:

  • Die Patientin oder der Patient muss in Österreich sozialversichert sein und somit im e-card System existieren, damit ein e-Privatrezept ausgestellt werden kann.
  • Die Ärztin oder der Arzt muss technisch sowohl Kassen- als auch Privatrezepte als e-Rezepte ausstellen können (=Zugriff auf das e-card System mit passender Arztsoftware) und das Recht haben, für den Krankenversicherungsträger der Patientin oder des Patienten Rezepte auszustellen (=Rezepturrecht), um e-Privatrezepte auszustellen.
  • Rezepte mit Abgabe auf Kassenkosten und selbst zu zahlende Privatrezepte können nicht auf demselben e-Rezept verordnet werden. Wenn sowohl Medikamente auf Kassenkosten als auch privat zu bezahlende Medikamente verschrieben werden, passiert das daher auf getrennten Rezepten.

Für Patientinnen bzw. Patienten, die in Österreich nicht sozialversichert sind, können wie bisher Privatrezepte auf Papier ausgestellt werden. 

Wie funktioniert das e-Privatrezept?

Die Ausstellung und Einlösung von e-Privatrezepten funktioniert wie bei Kassenrezepten:

Zur Einlösung eines e-Privatrezeptes benötigen Sie entweder Ihre e-card, einen e-Rezept Ausdruck oder die e-Rezept ID.

Ausnahme: e-Privatrezepte scheinen vorerst noch nicht in den Apps der Sozialversicherung auf. Somit ist es bis auf Weiteres nicht möglich, e-Privatrezepte via App (Code am Handy) einzulösen. 

Ist für ein Privatrezept eine mehrfache Einlösung vorgesehen, wie z.B. bei der Pille zur Empfängnisverhütung, wird jede Abgabe elektronisch gespeichert (und nicht mehr als Stempel auf dem Papierrezept vermerkt).

Wie lange ist ein e-Privatrezept gültig?

Die erste Einlösung eines Privatrezeptes muss innerhalb eines Monats nach Ausstellung erfolgen. Das Rezeptpflichtgesetz gibt vor, dass Privatrezepte maximal 12 Monate gültig sein dürfen. Die ausstellende Ärztin oder der ausstellende Arzt kann die Gültigkeit jedoch nach eigenem Ermessen verkürzen. 

Warum habe ich zwei e-Rezepte erhalten?

Rezepte mit Abgabe auf Kassenkosten und selbst zu zahlende Privatrezepte können nicht auf demselben e-Rezept verordnet werden. Wenn sowohl Medikamente auf Kassenkosten als auch privat zu bezahlende Medikamente verschrieben werden, werden daher getrennte Rezepte ausgestellt.

Muss ich an ELGA teilnehmen, um ein e-Privatrezept zu bekommen?

Nein. e-Rezepte werden im e-card System gespeichert. Eine Teilnahme an ELGA ist für die Ausstellung und Einlösung von e-Privatrezepten nicht erforderlich. Das gilt genauso für e-Kassenrezepte! 

Kann ich das e-Privatrezept mehrmals und bei verschiedenen Apotheken einlösen?

Ja. Sie können das e-Privatrezept wie bisher mehrmals und in unterschiedlichen Apotheken einlösen. Dabei ist jedoch folgendes zu berücksichtigen:

  • Die Ärztin bzw. der Arzt muss die Möglichkeit der mehrmaligen Einlösung bei der Erstellung des e-Privatrezeptes festgelegt haben.
  • Die erste Einlösung muss innerhalb eines Monats nach Ausstellung erfolgen.
  • Wenn Sie ein Medikament auf einem e-Privatrezept bereits in einer Apotheke bestellt haben, kann dieses Medikament nicht in einer anderen Apotheke abgeholt werden, bis die Bestellung wieder aufgelöst wurde.
  • Auf Ihrem e-Privatrezept wird elektronisch vermerkt, wie oft Sie dieses Medikament bereits erhalten haben.