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Pflege und Heime

Hier finden Sie Informationen zur Rezeptausstellung und -einlösung für versicherte Personen, die nicht persönlich in eine Ordination oder Apotheke kommen können (z.B. Personen in einem Heim oder in häuslicher Pflege). Für diese Zielgruppe gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Ausstellung und Einlösung von e-Rezepten.

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Voraussetzung für eine reibungslose Abwicklung der Rezeptierung und Einlösung:
Alle Beteiligten müssen sich miteinander abstimmen und auf EINEN Prozess einigen, also z.B. das Heim bzw. die zuständige Pflegeorganisation, pflegende Angehörige oder Erwachsenenvertretungspersonen, die behandelnden Fach- und Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner sowie die zuständige bzw. Vertrags-Apotheke. 

Ausstellung von e-Rezepten für nicht mobile Personen

Bei Anwesenheit der Person in der Ordination wird ein normales e-Rezept erstellt:

Tipp: Auf Wunsch kann in der Ordination ein e-Rezept Ausdruck erstellt und mitgegeben werden. Mit dem e-Rezept Code bzw. der Rezept ID auf dem Ausdruck ist die Einlösung des e-Rezeptes durch Dritte möglich (ohne die e-card der versicherten Person). Die 12-stellige alphanumerische Rezept ID kann auch telefonisch an eine dritte Person durchgegeben werden, die dann das Rezept einlöst. 


Bei Anwesenheit der Ärztin bzw. des Arztes am Wohnort der versicherten Person (z.B. im Pflegeheim) gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Blankoformular: Die Heilmittel werden auf einem zuvor in der Ordination aus dem e-card System ausgedruckten Blankoformular verschrieben. Jedes Blankoformular hat eine eindeutige ID und kann nur einmal verwendet werden!
    Achtung: Zur Einlösung in der Apotheke muss jedenfalls das händisch befüllte Blankoformular mitgebracht werden, da die Daten nur auf dem Papier vorliegen und nicht elektronisch im e‑card System hinterlegt sind!
  • Nacherfassung: Die Heilmittel werden nach dem Hausbesuch in der Ordination mit Admin-Karte und Sozialversicherungsnummer als e-Rezept verschrieben.


Bei Rezeptanforderung von Dauermedikation z.B. via Telefon, E-Mail, Formular etc. wird in der Ordination mit Admin-Karte und Sozialversicherungsnummer ein e-Rezept ausgestellt.

Wichtig für ELGA:

Die verschreibende Ordination muss alle 90 Tage die e-card stecken bzw. via NFC-Funktion kontaktlos auslesen. Nur so kann sie für ELGA Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • 90 Tage lang auf ELGA zugreifen (und somit die e-Medikationsliste der versicherten Person vollständig und korrekt halten)
  • 28 Tage lang Impfungen im e-Impfpass eintragen oder nachtragen.

Einlösung von e-Rezepten für nicht mobile Personen

  • e-card: Die Einlösung aller offenen e-Rezepte ist mit der e-card der versicherten Person möglich.

  • App: Aus den Apps der Sozialversicherung können mit e‑Rezept Code oder e-Rezept ID jeweils einzelne Kassenrezepte eingelöst werden. Für den Login in die Apps benötigt die versicherte Person eine eigene ID Austria. Mit der ID Austria können Versicherte auch im Stammzahlenregister eine Vollmacht anlegen. Damit werden dann andere Personen, z.B. pflegende Angehörige, mit ihrer eigenen D Austria zum Login in die Apps im Namen der Versicherten bemächtigt.

  • Telefon: Die 12-stellige alphanumerische e-Rezept ID kann auch telefonisch von der Ärztin bzw. dem Arzt an eine Person durchgegeben werden, die das e-Rezept in der Apotheke einlöst (z.B. an pflegende Angehörige, Personal des Pflegeheimes oder direkt an die einlösende Apotheke).

  • e-Rezept Belege via Befundübermittlungsservice: Wenn sowohl die verordnende Ordination als auch die einlösende Apotheke die hochsicheren Übermittlungsservices (z.B. als Mehrwertdienst im e-card System) nutzen, können e-Rezepte als PDF über diese Systeme direkt von der Ordination an die Apotheke gesendet werden.

  • Liste mehrerer e-Rezept IDs via Befundübermittlungsservice oder E-Mail: Als Alternative zur Übermittlung der vollständigen PDF-Belege kann auch eine Liste der e-Rezept IDs an die Apotheke geschickt werden. Sofern ausschließlich die IDs (ohne personenbezogene Daten) übermittelt werden, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht auch eine Übermittlung per E-Mail erlaubt.


Voraussetzung für die Übermittlung über Befundübermittlungsservices sowie für die Übermittlung der einzelnen Rezept IDs in Listenform ist, dass die jeweilige Software in der Ordination und in der Apotheke diese Prozesse unterstützt. Informationen dazu erhalten Sie direkt beim jeweiligen Software-Hersteller.