Sie haben eine Telekonsultation mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vereinbart und wurden auf die Möglichkeit des e-card check-in hingewiesen? Laden Sie sich hier die App herunter: Google Play Store
Mit dem e-card check-in können Sie selbst Telekonsultationen mit Ihrer e-card bestätigen und müssen nicht in die Ordination kommen, um die e-card in das Lesegerät zu stecken.
Das Bestätigen der Telekonsultation erfolgt ganz einfach mit der NFC-Funktion der e‑card und einem NFC-fähigen Android-Smartphone.
Mit der e-card check-in App können Sie jederzeit und überall überprüfen, ob Telekonsultationen für den e-card check-in verfügbar sind, und diese auch gleich bestätigen.
e-card check-in Testbetrieb
Der e-card check-in startet im Juli 2021 mit einem Testbetrieb und soll später in ganz Österreich zur Verfügung stehen.
So funktioniert der e-card check-in für Versicherte
Schritt 1: Die Ärztin bzw. der Arzt erstellt und speichert eine Telekonsultation im e-card System. Sie erhalten dazu eine Information und werden auf die Möglichkeit des e-card check-ins hingewiesen. Falls Sie die App noch nicht installiert haben, finden Sie diese im Google Play Store.
Schritt 2: Sie starten den e-card check-in. Halten Sie die e-card mindestens 3 Sekunden an das Smartphone bzw. solange der Ladebalken es anzeigt.
Schritt 3: Es werden alle offenen Telekonsultationen angezeigt.
Schritt 4: Die offene Telekonsultation kann nun bestätigt werden, indem Sie die e-card mindestens 3 Sekunden bzw. solange der Ladebalken es anzeigt an das Smartphone halten.
Schritt 5: Die erfolgreiche Durchführung des check-ins wird angezeigt und eventuell können weitere Telekonsultationen bestätigt werden.
Ihre Vorteile durch den e-card check-in
Mit dem e-card check-in genießen Sie alle Annehmlichkeiten einer Telekonsultation bzw. von visit‑e und noch viel mehr:
Wie bei jeder Telekonsultation gilt: Sie müssen nicht extra in die Ordination kommen, es gibt keine Warteschlange – Sie können also Zeit sparen und Ansteckungsrisiken reduzieren.
Der e-card check-in ermöglicht, dass Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt Zugriff auf Ihre ELGA, also z.B. Ihre e-Befunde und Ihre e‑Medikation erhält. Auch nach Ende der derzeit gültigen Corona-Sonderregelung sind damit e-Medikations-Verschreibungen kontaktlos bzw. telefonisch möglich.
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