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FUS-Verordnungen



Das Formularübermittlungsservice (FUS) bietet nun die Möglichkeit, Verordnungen im Bereich Hörgeräte und Sauerstoffversorgung über das e-card System an die ÖGK zu übermitteln. Derzeit läuft ein Pilotbetrieb der ÖGK für ausgewählte Hörgeräteakustiker und Sauerstoffversorger in der Steiermark und in Kärnten.

Unter dem neuen FUS-Menüpunkt „Verordnungen - Formulare erfassen“ erfasst und übermittelt der Vertragspartner das einfach gestaltete Formular inklusive Anlage. Die ÖGK beantwortet die Verordnung oder kann über das e-card System an den Vertragspartner eine Rückfrage stellen. Der Vertragspartner kann das Formular suchen, korrigieren bzw. erweitern und die Rückantwort der ÖGK einsehen.

Vorerst kann die Erfassung nur über die e-card Weboberfläche erfolgen. Die Möglichkeit zur Integration in die eigene Software erfolgt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023.

In Zukunft wird das Formular um weitere Verordnungstypen und Vertragspartnergruppen erweitert. 

FUS-Benutzerhandbuch

Eine detaillierte Anleitung für FUS-Verordnungen finden Sie im FUS-Benutzerhandbuch:
Link zu e-card Benutzerhandbücher

Support

Für weitere Fragen oder im Falle von technischen Problemen steht die e-card Serviceline unter 050 124 3322 zur Verfügung.