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FUS-Verordnungen



Mit dem Formularübermittlungsservice (FUS) können  Verordnungen im Bereich Hörgeräte und Sauerstoffversorgung über das e-card System an die ÖGK übermittelt werden. Derzeit läuft ein Pilotbetrieb der ÖGK für ausgewählte Hörgeräteakustiker und Sauerstoffversorger in der Steiermark und in Kärnten.

Im Lauf des Jahres 2024 werden alle Vertragspartner für Hörgeräte- und Sauerstoffversorgung das Service nutzen können. 

Unter dem neuen FUS-Menüpunkt „Verordnungen - Formulare erfassen“ erfasst und übermittelt der Vertragspartner das einfach gestaltete Formular inklusive Anlage. Die ÖGK beantwortet die Verordnung oder kann über das e-card System an den Vertragspartner eine Rückfrage stellen. Der Vertragspartner kann das Formular suchen, korrigieren bzw. erweitern und die Rückantwort der ÖGK einsehen.

Die Erfassung kann über die e-card Weboberfläche erfolgen. Seit Juli 2023 besteht auch die Möglichkeit zur Integration in die eigene Software. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihren Softwarehersteller.

In Zukunft wird das Formular um weitere Verordnungstypen und Vertragspartnergruppen erweitert. 

FUS-Benutzerhandbuch

Eine detaillierte Anleitung für FUS-Verordnungen finden Sie im FUS-Benutzerhandbuch:
Link zu e-card Benutzerhandbücher

Support

Für weitere Fragen oder im Falle von technischen Problemen steht die e-card Serviceline unter 050 124 3322 zur Verfügung.