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e-Rezept FAQ für Softwarehersteller

Fachliche Zusatzinformationen für Softwarehersteller von e-Rezept Modulen


Stand: 16.02.2022

Kann e-Rezept auch für gemischte Rezepte (rezeptpflichtige und rezeptfreie Medikamente) verwendet werden?

Auf einem e-Rezept können auch zusätzliche rezeptfreie Medikamente verordnet werden. Die ASP-Liste enthält auch bestimmte rezeptfreie Arzneien, die mittels PZN verordnet werden können. Alternativ steht das Textfeld "sonstiges Mittel" zur Verfügung, sollte z.B. ein Hustensaft zu einem Antibiotikum verordnet werden. Es ist zudem möglich, ausschließlich rezeptfreie Medikamente über e-Rezept zu verordnen.


Können Suchtgiftrezepte als e-Rezept ausgestellt werden?

Suchtgifte können grundsätzlich nicht vollständig elektronisch verordnet werden. Spezialformulare für Dauersuchtgiftverordnungen oder Substitutionsmittelverordnungen sind aktuell nicht in e-Rezept abgebildet. Der bisherige Prozess bleibt bestehen. 

Es gibt jedoch Fälle (z.B. Schmerzbehandlungen), bei denen auch heute ein herkömmliches Kassenrezeptformular für die Verordnung von Suchtgiften verwendet werden kann. In diesen Fällen kann zukünftig ein e-Rezept ausgestellt werden. Dieses muss aber zwingend ausgedruckt und unterschrieben werden, da die Suchtgiftvignette nicht elektronisch vorhanden ist und somit nach wie vor physisch auf den Beleg geklebt werden muss. In der Apotheke wird das e-Rezept aufgerufen und eingelöst, wobei das Kennzeichen "Papierbeleg berücksichtigen" zu setzen ist. Das Papierrezept mit der geklebten Vignette muss mit zur Abrechnung geschickt werden.

Allgemeine Information dazu: die Ablöse der Suchtgiftrezepte liegt nicht im Einflussbereich der SV, da die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für Suchtgiftrezepte vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch die Suchtgiftverordnung vorgegeben werden.


Wie lange werden "alte" Rezeptformulare noch akzeptiert?

Es wird immer Fälle geben, in denen man auf den Papierprozess zurückgreifen muss (z.B. Hausbesuche, Systemausfälle, etc.). Das herkömmliche Rezeptformular kann bei Nicht-Verfügbarkeit von e-Rezept-Blankoformularen weiterverwendet werden. Das Rezeptpflichtgesetz gibt nämlich vor, welche Informationen ein Rezept enthalten, nicht aber, wie es aussehen muss. Dennoch ist vor allem für die Versicherten ein einheitliches Erscheinungsbild wichtig, weshalb dringend empfohlen wird, die Blankoformulare zu verwenden, sofern das e-Rezept nicht vollkommen elektronisch ausgestellt werden kann.


Ist eine Einbindung von Wahlärzten in das e-Rezept Service geplant?

e-Rezept ist für alle Ärztinnen und Ärzte vorgesehen, die über einen Rezepturrechtsvertrag und einen Zugang zum e-card System verfügen. Ohne diese Voraussetzungen kann e-Rezept nicht verwendet werden.


Wie sieht die Einbindung von Krankenanstalten in das e-Rezept Service aus?

Krankenanstalten könne das e-Rezept Service nutzen, sofern der Softwarehersteller das Service schon zur Verfügung stellt. Die KA-Prozesse werden mit den Ländern nochmals im Zuge einer ELGA Arbeitsgruppe besprochen.


Können e-Rezepte nachträglich erstellt werden, wenn in einer Hausapotheke auf die Ausstellung vergessen wurde?

Ja, dies ist prinzipiell möglich, wobei auf Folgendes geachtet werden muss: Der Abrechnungsdatensatz darf nur einmal in der DVP vorhanden sein. Ein Eintrag in e-Medikation ist mit einer aufrechten Kontaktbestätigung (derzeit 28 Tage ab Stecken der e-card) möglich. Für die Abrechnung sind die XML-Dateien notwendig.


Wie sind Rezepte für Neugeborene in e-Rezept umgesetzt?

Neugeborene haben noch keine SVNR. Daher ist der Prozess wie bisher weiterzuführen. Dazu kann die Ärztin bzw. der Arzt ein Blankoformular ausdrucken und ein Papierrezept ausstellen.


Eine Ärztin bzw. ein Arzt hat nur bundesweite Kassenverträge und nicht zu ÖGK. Kann sie bzw. er e-Rezepte für die ÖGK ausstellen oder sind das dann (immer/automatisch) Privatrezepte?

  1. Was passiert dann mit der Patientin bzw. dem Patienten? Muss das Medikament dann privat bezahlt werden? Kann die Rechnung beim Träger eingereicht werden?
  2. Muss die Patientin bzw. der Patient dann ausschließlich zu einer Ordination mit Kassenvertrag zur ÖGK gehen?
  3. Wenn die Ärztin bzw. der Arzt trotzdem ein e-Rezept ausstellt für die ÖGK (obwohl sie/er keinen Vertrag hat), kann es dann Probleme bei der Abgabe in der Apotheke gegeben?

Ad 1) und 2): Ob ein e-Rezept ausgestellt werden kann, hängt von einem von den Trägern beschlossenen Regelwerk ab. Eine Vereinheitlichung wird angestrebt. Bewilligungspflichtige Medikamente können jedoch nur dann über ABS bewilligt werden, wenn es einen entsprechenden Vertrag mit dem Träger der versicherten Person gibt. Damit bleibt die Möglichkeit, über e-Rezept Grünboxpräparate zu verordnen. Sprich: bewilligungspflichtige Arzneien können von WahlärztInnen nicht elektronisch über e-Rezept verordnet werden. Dazu müsste ein Papierrezept ausgestellt und eine Bewilligung vom Träger eingeholt werden. 

Kann kein e-Rezept ausgestellt werden, muss auf den Papierprozess zurückgegriffen werden. Auch wenn kein elektronisches Kassenrezept ausgestellt werden kann, heißt dies nicht, dass die Medikamente privat zu zahlen sind. An den Vorgaben zur Abgabe von Wahlarztrezepten auf Kassenkosten wurde aufgrund von e-Rezept nichts geändert. In der Apotheke wird daher überprüft, ob das Rezept auf Kassenkosten abgegeben werden kann (für Grünboxpräparate im Normalfall schon). 

Ad 3): Nein, im Normalfall sollte es keine Probleme bei der Abgabe in der Apotheke geben. 


Wohin können sich PatientInnen wenden, wenn eine Apotheke das e-Rezept nicht annimmt? (Momentan: PatientIn → Arzt → SWH) 

e-Rezepte, die ausgedruckt und unterschrieben wurden, sind natürlich von den Apotheken anzunehmen, auch wenn die Apotheke noch nicht mit e-Rezept ausgestattet ist. Dies wurde in der letzten Kammerinformation der Apothekerkammer (Anfang Februar 2022) nochmals klargestellt. Versicherte sollten bei der e-card Serviceline Bescheid geben, wenn eine Apotheke sich weigert, e-Rezept Belege anzunehmen. Zudem sind wir über Rückmeldungen von den Softwarefirmen dankbar, da das e-Rezept Projektteam bei den Kammern weitere Kommunikationsmaßnahmen anstoßen kann, sofern das Problem weiter besteht. 


Wie funktioniert das e-Rezept bei EU-Bürgern?

Auch für EKVK PatientInnen können e-Rezepte ausgestellt werden. Dazu ist statt der VSNR die EKVK Nummer einzugeben. Da die Abholung in der Apotheke weder durch Stecken einer e-card noch durch Vorzeigen der App möglich ist, wird die REZ-ID oder der Papierbeleg mit dem Code benötigt.