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e-card Services

Das e-card System bietet eine Reihe unterschiedlicher Services an. Je nach Fachrichtung, Vertragsverhältnis und Tätigkeitsbereich eines Gesundheitsdiensteanbieters können einige der angeführten e-card Services genutzt werden.



Detaillierte Informationen zu den einzelnen Services finden sich im jeweiligen Benutzerhandbuch für Vertragspartner:

e-card Benutzerhandbücher

ABS

Name: Arzneimittelbewilligungsservice

Beschreibung:

  • Mit ABS kann die Bewilligung von chefarztpflichtigen Arzneispezialitäten, die auf Kosten der Sozialversicherung verschrieben werden, über die e-card Infrastruktur online beantragt werden. Dadurch ist es möglich, die Entscheidung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes innerhalb einer kurzen Zeitspanne einzuholen.

Nutzen:

  • Kunden werden bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt (Einholen der Bewilligung durch den Vertragspartner)

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte und Krankenanstalten können das Service mit einem entsprechendem Vertrag nutzen.

BKF

Name: Brustkrebsfrüherkennungsprogramm

Beschreibung:

  • Das BKF Service ist eine digitale Anwendung zur Dokumentation von Untersuchungen (Tomosynthese, Mammografie, Ultraschall) und ermöglicht es, vorzeitig eine Erkrankung zu erkennen und präventive Maßnahmen zu setzen.

Nutzen:

  • Die Dokumentation dient der statistischen Erhebung und Auswertung der Untersuchungen und erhöht damit die medizinische Qualität.

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Radiologien und Krankenanstalten können das Service mit entsprechendem Vertrag nutzen.

Ergänzende Dokumente

Eine tabellarische Übersicht über die mit dem aktuellen Release (Schnittstellenversion V8) zur Verfügung stehenden BKF-Dokumentationsblätter und deren Aufbau finden Sie hier:

BKF V8: Dokumentationsblatt Übersicht V2 (PDF, 656 KB)

DAS (IEKO)

Name: Datenabfrageservice (Information zum Erstattungskodex "Öko-Tool") 

Beschreibung:

  • Die elektronische Form des Erstattungskodex für Vertragspartner ("Öko-Tool") wird auch an der e-card Schnittstelle angeboten. Die Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise (RöV) legen fest, dass bei mehreren gleich geeigneten Medikamenten das günstigste Medikament zu verschreiben ist. Durch die digitale Darstellung von wirkstoffgleichen und wirkstoffähnlichen Medikamenten kann der Vertragspartner die ökonomische Verschreibweise befolgen.

Nutzen:

  • Durch die Digitalisierung des Papierprozesses kann der ökonomische Vergleich aufgrund der übersichtlichen Darstellung rasch und effizient durchgeführt werden. Die Daten des Erstattungskodex werden durch regelmäßige Dateneinspielungen aktuell gehalten. 

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Vertragspartner aller Fachgebiete können das Service mit einem gültigen Vertrag nutzen.

DBAS

Name: Dokumentationsblattannahme-Service 

Beschreibung:

  • DBAS ermöglicht die elektronische Erfassung und Weiterleitung der Dokumentationsblätter für Vorsorgeuntersuchungen (Allgemeines Programm, VU PAP-Abstrich, VU Koloskopie) und für Therapie Aktiv sowie der Koloskopie im Rahmen des Qualitätszertifikats (QZK) über das e-card System. Der Vertragspartner kann verschiedene Dokumentationsblätter erfassen, die Empfangsbestätigungen für diese abfragen, fertige Dokumentationsblätter importieren und exportieren sowie die vollständig befüllten Dokumentationsblätter übermitteln.

Nutzen:

  • Dokumentationsblätter können rasch übermittelt werden.
  • Durch die Übernahme der Daten aus dem e-card System wird die Datenqualität erhöht.
  • Durch die Empfangsbestätigung ist die Nachvollziehbarkeit der Übermittlung gegeben.

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte und Krankenanstalten können das Service mit entsprechendem Vertrag nutzen.

DAS (TAV)

Name: Disease Management Programm ("Therapie Aktiv")

Beschreibung:

  • Das DMP Service bietet eine Schnittstelle zum österreichischen Programm "Therapie Aktiv". Vertragspartner können damit Patientinnen und Patienten ein- bzw. ausschreiben und Einsicht in deren Behandlungsprogramm bekommen.
    "Therapie Aktiv" wurde als Gesundheitsprogramm ins Leben gerufen, um chronisch Kranken eine intensivere Betreuung durch Ärztinnen bzw. Ärzte zu gewährleisten. Dadurch können Erkenntnisse zu einer Krankheit gesammelt und Folgeschäden vermieden werden.

Nutzen:

  • Die Einschreibung wird rasch und digital übermittelt.
  • Administrative Abläufe werden einfacher. 

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte und Krankenanstalten können das Service mit entsprechendem Vertrag nutzen.

 eAUM

Name: elektronische Arbeits(un)fähigkeitsmeldung

Beschreibung:

  • Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung werden Krank- und Gesundmeldungen elektronisch erfasst und sofort an die Sozialversicherung übertragen. Die Patientin bzw. der Patient erhält von der Ärztin bzw. dem Arzt ein österreichweit einheitliches Formular zur Vorlage beim Arbeitgeber. 

Nutzen:

  • Durch die digitale Erfassung und Übermittlung der Meldung entfällt der aufwendige Papierprozess (Formularverwaltung bis hin zu unterschiedlichen Übermittlungsprozessen).

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte und Krankenanstalten können das Service mit entsprechendem Vertrag nutzen.

eKOS (eBS)

Name: elektronisches Kommunikationsservice (ehemals "Elektronisches Bewilligungs- und Antragsservice" (eBS))

Beschreibung:

  • Die gesamte Geschäftsprozessabwicklung bei der Verordnung von medizinischen Leistungen wird über eKOS digital und medienbruchfrei durchgeführt. eKOS steht derzeit für folgende Leistungsarten zur Verfügung: 
    • Computertomographie (CT)
    • Magnetresonanztomographie (MRT)
    • Nuklearmedizinische Untersuchungen 
    • Humangenetische Untersuchungen
    • Klinisch-psychologische Diagnostik
    • Knochendichtemessungen
  • In der Ordination wird die digitale Zuweisung erstellt und automatisch auf Bewilligungspflicht geprüft. Ist eine Leistung bewilligungspflichtig, wird die e‑Zuweisung automatisch an den zuständigen Krankenversicherungsträger geschickt.
    Optional erhält die Patientin bzw. der Patient einen Ausdruck mit einem Antragscode bzw. über das Verständigungsservice eine SMS und/oder E-Mail zum Status des Antrags. Anschließend vereinbart die Patientin bzw. der Patient einen Termin für die Untersuchung. Mit dem Antragscode und der Sozialversicherungsnummer kann der Antrag vom Leistungserbringer (z.B. Institut) eingesehen werden. Dieser öffnet den Antrag und kennzeichnet die Leistung als erbracht.
  • Weitere Informationen für Leistungsverordner und -erbringer finden sich auf
    www.sozialversicherung.at/ekos.

Nutzen:

  • Alle beteiligten Parteien (Vertragspartner, Patienten, Krankenversicherungsträger) werden entlastet.
  • Durch die optionale Nutzung des Verständigungsservice wird die Patientin bzw. der Patient über den aktuellen Status der Verordnung automatisch informiert.

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte, Krankenanstalten, Institute und klinische Psychologen können das Service mit entsprechendem Vertrag nutzen.

eREZ

Name: e-Rezept Service

Beschreibung:

  • Mit dem e-Rezept Service wird der Prozess der Rezeptausstellung, -einlösung und -abrechnung von Kassenrezepten digitalisiert.

Nutzen:

  • Die Einlösung in der Apotheke ist auch ohne Papierrezept möglich – mit e-card oder e-Rezept Code oder e-Rezept ID (REZ-ID).
  • Die bezahlten Rezeptgebühren werden tagesaktuell ermittelt. Eine Befreiung wird daher schon einen Tag nach Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze wirksam.
  • Der e-Rezept Ausdruck wird nur mehr bei Bedarf bzw. auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten ausgedruckt - das spart Papier.
  • Ein e-Rezept ist fälschungssicher, kann nicht kopiert und damit nicht mehrmals eingelöst werden.
  • In der Apotheke sind alle Daten für die Erfassung der Abgabe und für die Abrechnung elektronisch verfügbar. Die Anzahl der zu lagernden Rezeptbelege wird dadurch deutlich reduziert.

Fachlich relevante Benutzergruppen:
e-Rezept muss gesetzlich verpflichtend von bestimmten Benutzergruppen verwendet werden:

  • Ärztinnen und Ärzte, die über einen Rezepturrechtsvertrag mit der Sozialversicherung verfügen und somit Heilmittel auf Kassenkosten abgeben dürfen, sind dazu verpflichtet, Kassenrezepte als e-Rezepte auszustellen.
  • Öffentliche Apotheken benötigen für die Abrechnung von e-Rezepten mit den Krankenversicherungsträgern zwingend das e-Rezept Modul. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet e-Rezept zu nutzen.   
  • Für Zahnärztinnen und Zahnärzte besteht zwar keine Verpflichtung dazu, voll elektronische e-Rezepte ausstellen zu können, jedoch müssen zumindest Blankoformulare für die Ausstellung verwendet werden.

Ergänzendes Informationsmaterial

Weiterführende Informationen, ein umfassender Fragen-Antworten-Katalog und Informationsmaterial zu e-Rezept sind hier zu finden:

www.chipkarte.at/e-rezept

FDAS

Name: Freies Datenabfrageservice

Beschreibung:

  • Das freie Datenabfrageservice bietet Funktionen zur Abfrage von "frei verfügbaren" Daten - d.h. diese Daten lassen sich ohne vorherige Authentifizierung und Dialog-ID abrufen. Dazu gehören u.a. alle aktuell gültigen Fachgebiete, Sozialversicherungsträger (Code und Langname) und Behandlungsfälle (filterbar nach Fachgebieten).

Nutzen:

  • Dynamische Parameter aus dem e‑card Regelwerk können abgefragt werden.

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Vertragspartner aller Fachgebiete können das Service nutzen.

FUS

Name: Formularübermittlungsservice (FUS)

Beschreibung:

Das Formularübermittlungsservice ermöglicht es, Informationen oder Formulare teilweise inklusive Anlage(n) auf gesichertem elektronischen Weg über die e-card Infrastruktur an den zuständigen Sozialversicherungsträger zu übermitteln.
Es werden vier Teilbereiche von FUS unterschieden, die je nach Benutzergruppe verschiedene Formulare anbieten:

  • Zahnbehandlung/Kieferorthopädie (FUS-KFO)
    Zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen zur interzeptiven Behandlung und KFO Hauptbehandlung durch (Wahl-)Zahnbehandler und (Wahl-)Kieferorthopäden.
  • Daten europäisch Krankenversicherter (FUS-EKV)
    Zur Übermittlung von EKVK-Daten inkl. Anlage(n) zum Zweck der Abrechnung an die lokal zuständige ÖGK-Dienststelle.
  • Berufskrankheit (FUS-BK)
    Zur elektronischen Meldung (eines Verdachts) einer Berufskrankheit bzw. eines Mesothelioms.
  • Verordnungen (FUS-VO)
    Zur Übermittlung von Verordnungen im Bereich Hörgeräte und Sauerstoffversorgung an die ÖGK.

Nutzen:

  • Mit FUS steht eine gesicherte elektronische Übermittlungsmöglichkeit der entsprechenden Unterlagen über das e-card-System zur Verfügung. Der Vertragspartner kann nach bereits erstellten Formularen suchen, Stati einsehen, Korrekturen vornehmen oder zu einem bestehenden Formular nachträglich zusätzliche Anlagen übermitteln. Es wird auch eine Druckansicht angeboten.
  • Für Zahnbehandler besteht seit 01.01.2022 die gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung des Formularübermittlungsservice.

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Vertragspartner mit entsprechendem Vertrag können das Service nutzen, insbesondere
    • (Wahl-)Zahnbehandler, (Wahl-)Kieferorthopäden
    • Behandler von EKVK-Patienten
    • Melder einer Berufskrankheit
    • Hörgeräteakustiker und Sauerstoffversorger (dzt. nur als Pilotteilnehmer)
      (Im Lauf des Jahres 2024 werden alle Vertragspartner für Hörgeräte- und Sauerstoffversorgung das Service nutzen können.)

KSE (KONV)

Name: Krankenscheinersatz (Konsultationsverwaltung)

Beschreibung:

  • Die Konsultationsverwaltung ist das zentrale Service des e-card Systems. Mit Hilfe der e-card kann der Vertragspartner den Leistungsanspruch der Patientin bzw. des Patienten feststellen. Weiters dient die e-card als Nachweis gegenüber dem Krankenversicherungsträger, dass die versicherte (bzw. anspruchsberechtigte) Person in der Ordination anwesend war, um eine Behandlung in Anspruch zu nehmen.

Nutzen:

  • Das Service KSE (KONV) bildet die Grundlage für die Verrechnung mit dem Krankenversicherungsträger bei der Inanspruchnahme von Leistungen.
  • Der Leistungsanspruch einer versicherten Person kann zuverlässig und prompt festgestellt werden.

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte mit entsprechendem Vertrag können das Service nutzen.

Ergänzende Dokumente

Eine einheitliche Gegenüberstellung von Behandlungsfall und Behandlungsschein (Mapping-Tabelle) ist hier zu finden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen KV-Träger.

MUHI

Name: Mutterschaftshilfe

Beschreibung:

  • Mit dem Service Mutterschaftshilfe kann das voraussichtliche Datum der Entbindung zur Berechnung des absoluten Beschäftigungsverbots bzw. ein individuelles Beschäftigungsverbot elektronisch an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gemeldet werden. Grundlage für das e-card Service MUHI ist das Mutterschutzgesetz (MSchG).
    Die Daten werden durch den Vertragspartner erfasst und an die ÖGK übermittelt. Die Patientin erhält anschließend vom Vertragspartner einen Ausdruck für den Dienstgeber.

Nutzen:

  • MUHI ermöglicht die Einbindung der Vertragspartner von der Mutterschaftshilfe bis hin zu einer möglichen Freistellung für den vorzeitigen Mutterschutz.

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte und Krankenanstalten mit entsprechendem Vertrag können das Service nutzen.

PROP

Name: Präoperative Befundung

Beschreibung:

  • Bei PROP werden anhand der individuellen Anamnesedaten bzw. Risikofaktoren die notwendigen Untersuchungen für einen geplanten Eingriff ermittelt. Grundlage dafür ist die „Bundesqualitätsleitlinie zur integrierten Versorgung von erwachsenen Patientinnen und Patienten für die präoperative Diagnostik bei elektiven Eingriffen“ (BQLL PRÄOP), die sich streng an modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Gespeichert werden die erhobenen Anamnesedaten bzw. Risikofaktoren (z.B. Diabetes, Einnahme von Medikamenten) und die für den geplanten Eingriff notwendigen Untersuchungen (z.B. großes Blutbild, Lungenröntgen). 

Nutzen:

  • Die fachliche Wartung der Inhalte erfolgt durch die ÖGARI (Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin).
  • PROP bietet eine vereinfachte Möglichkeit zur Einhaltung der BQLL PRÄOP Richtlinie.

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Vertragspartner aller Fachgebiete können das Service mit einem gültigen Vertrag nutzen.

SAS

Name:  Sozialversicherungsnummern-Abfrage-Service

Beschreibung:

  • Durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer (SVNR) können Patientendaten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum) abgefragt werden.

Nutzen:

  • Beim Vertragspartner wird der Workflow gesichert, auch wenn eine Patientin bzw. ein Patient die e-card nicht vorweisen kann bzw. die SVNR nicht bekannt ist.
  • Das erhöht die Datenqualität der Patientenakte.

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Vertragspartner aller Fachgebiete können das Service mit einem gültigen Vertrag nutzen.

VDAS

Name: Versichertendatenabfrage-Service

Beschreibung:

  • Mit dem Versichertendatenabfrage-Service können online über die e-card Infrastruktur Versicherungsdaten einer Patientin bzw. eines Patienten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsträger, Rezeptgebührenbefreiung, etc.) abgefragt werden.

Nutzen:

  • Vertragspartner können über VDAS die tagesaktuellen Versichertendaten abfragen.
  • Krankenanstalten und Transportunternehmen können zusätzlich auch Versichertendaten bezogen auf einen bestimmten Stichtag abfragen.

Fachlich relevante Benutzergruppen:

  • Krankenanstalten, Transportunternehmen, HBHM & HLLF*Heilbehelfe und Heilmittel (HBHM); Hilfs-, Liefer- und Leihfirmen (HLLF), Pflegeheime können das Service nutzen.


Hinweis: VDAS kann nicht vom niedergelassenen Bereich - Ärztinnen bzw. Ärzte, Gruppenpraxen, Institute, Ambulatorien, Labore, etc. - genutzt werden, da hier aus vertraglichen Gründen KSE verwendet werden muss.