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ELGA-Anwendungen


Derzeit stehen in der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) folgende ELGA bzw. e‑Health Anwendungen zur Verfügung:

e-Medikation

e-Impfpass

Um ELGA nutzen zu können, benötigen Sie einen Anschluss an das e-card System. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
e-card System

Support

Eine detaillierte Anleitung finden Sie im e-card Benutzerhandbuch ELGA:
e-card Benutzerhandbuch ELGA

Bei Fragen zu ELGA oder bei technischen Problemen steht für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) die ELGA Serviceline telefonisch unter 050 124 44 22 bzw. per Mail unter gda@elga-serviceline.at zur Verfügung.

Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern steht die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 44 11 für allgemeine Fragen zu ELGA und zur ELGA-Teilnahme zur Verfügung.

Außerdem unterstützen die ELGA-Ombudsstellen die ELGA-Teilnehmerinnen und ‑Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA sowie in Angelegenheiten des Datenschutzes.

Bürgerinnen und Bürger können ihre in ELGA gespeicherten Daten auch selbst über das ELGA-Portal abrufen. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung mit ID Austria. 

ELGA-GDA

Entsprechend Gesundheitstelematikgesetz dürfen bestimmte Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) ELGA verwenden - diese Gruppe wird ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA GDA) genannt. Das sind z.B. Ärztinnen bzw. Ärzte, Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen. Gesetzlich und technisch von der Verwendung von ELGA ausgeschlossen sind z.B. Ärztinnen bzw. Ärzte, die für Versicherungen tätig werden (im Rahmen dieser Tätigkeit) oder auch Amtsärztinnen bzw. Amtsärzte. Die gesetzliche Definition von „ELGA-GDA“ ist in § 2 Z 10 Gesundheitstelematikgesetz 2012 im Detail zu finden.
Gesundheitstelematikgesetz

Vertrauens-GDA

Bürgerinnen und Bürger können für GDA ihres Vertrauens (Ärztin bzw. Arzt oder Apotheke) und mit deren Zustimmung die genannten Zugriffsfristen auf bis zu 365 Tage verlängern. Die Bürgerinnen und Bürger können die Zugriffszeiten ihrer behandelnden bzw. betreuenden ELGA-GDA auch verkürzen oder den Zugriff generell sperren (Zugriffsdauer 0 Tage). Diese Änderungen können im ELGA-Portal von der Bürgerin bzw. dem Bürger eingestellt oder über die ELGA-Ombudsstelle wahrgenommen werden. Hier finden Sie das Formular zur Änderung der Zugriffsberechtigungen ELGA-Ombudsstelle.

Informationsmaterial

ELGA Informationsmaterial und Aushänge