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e-card Anbindung


Varianten der e-card Lösung

Der ausgewählte Provider wird im Zuge der Bestellung abklären, welche Variante der e-card Lösung für Ihren Standort passend ist.

Hinweis:

Das GINO Kartenlesegerät wird je nach Variante entweder an das lokale Netzwerk des Standortes oder direkt am Router angeschlossen. Das Lesegerät wird NICHT am PC angeschlossen.

Single-PC mit Netzwerkverbindung zum GIN Zugangsnetz-Router

Ihr PC wird mit dem GIN Zugangsnetz-Router physikalisch verbunden. Der Provider nimmt in diesem Fall ausschließlich die notwendigen Konfigurationen am GIN Zugangsnetz-Router vor. Alle anderen Konfigurationen oder Arbeiten, z.B. Konfiguration des PC oder Verkabelungsarbeiten sind von Ihnen rechtzeitig vor dem Installationstermin zu veranlassen bzw. ist sicherzustellen, dass zum Provider-Termin auch Ihr zuständiger EDV-Betreuer vor Ort ist.

Der Provider schließt bei der Installation ein GINO Kartenlesegerät direkt an den GIN Zugangsnetz-Router an. Sie können somit nach erfolgtem Anschluss Ihres PC das GIN und dessen Dienste nutzen. Der Provider wird Ihnen rechtzeitig auf Ihre Anforderung alle notwendigen Konfigurationsdaten für diese Variante zur Verfügung stellen. Soll allenfalls erforderliches Zubehör vom Provider beigestellt werden, ist dieses bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu bestellen.

Geräteplatzierung: Kartenlesegerät bei der Rezeption, alles Übrige bei der Telefonanlage bzw. Ihrem EDV-Raum.

"Vollintegration" mit mehreren Arbeitsplätzen

Diese Variante ermöglicht Ihnen die Nutzung des GIN von mehreren Arbeitsplätzen aus. Wenn Sie sich für diese Variante der Vollintegration entscheiden, ist eine direkte und intensive Zusammenarbeit mit Ihrem Software-Hersteller notwendig.

Voraussetzung dazu ist, dass Sie über ein lokales Datennetzwerk (LAN) mit dem Protokoll TCP/IP verfügen. Der GIN Zugangsnetz-Router wird vom Provider so konfiguriert, dass dieser mit Ihrem LAN verbunden werden kann. Der Provider schließt ein GINO Kartenlesegerät direkt am GIN Zugangsnetz-Router an. Wenn Sie weitere GINO Kartenlesegeräte einsetzen wollen, können Sie diese bei Ihrem Provider gegen Verrechnung der Kosten bestellen. Voraussetzung für den Einsatz weiterer GINO Kartenlesegeräte sind freie Anschlüsse (RJ-45) in Ihrem LAN.

Der Provider nimmt die beim GINO Kartenlesegerät und beim GIN Zugangsnetz-Router erforderlichen Einstellungen so vor, dass eine Verbindung mit dem LAN durchgeführt werden kann. Sie können nach erfolgter Vollintegration mit den am LAN angeschlossenen Geräten (z.B. PC-Arbeitsplätzen) das GIN und dessen Dienste nutzen.

Die dafür erforderliche Konfiguration des LAN ist von Ihnen zu veranlassen und die dafür anfallenden Kosten sind von Ihnen zu tragen. Der Provider wird Ihnen auf Ihre Anforderung alle notwendigen Konfigurationsdaten für diese Variante zur Verfügung stellen. Setzen Sie sich nach Erhalt der Anforderungen mit Ihrem Software-Hersteller bzw. EDV-Betreuer in Verbindung. Soll allenfalls erforderliches Zubehör vom Provider beigestellt werden, ist dieses bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu bestellen.

Hinweis zur GIN Mitbenutzung

Unter bestimmten Umständen kann ein GIN Anschluss von mehreren Gesundheitsdiensteanbietern (GDA) genutzt werden. Unabhängig von der Art des Vertragsverhältnisses zwischen GDA und Sozialversicherung (Vertragspartner oder Wahlarzt) können folgende Konstellationen auftreten:

Gruppenpraxis oder Primärversorgungszentrum (PVZ)

  • Definition: Vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Ärztinnen bzw. Ärzte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Ärztegesetz, Zahnärztegesetz, Primärversorgungsgesetz).
  • Vertragsinhaber des GIN Anschlusses ist die Gruppenpraxis bzw. das PVZ.
  • Vertragspartner der Krankenversicherungsträger ist ebenfalls die Gruppenpraxis bzw. das PVZ. Alle Admin-Karten lauten auf die Gruppenpraxis bzw. das PVZ und auf dieselbe VPNR.
  • GIN Benutzung: Die Ausstattung am Standort der Gruppenpraxis bzw. des PVZ darf durch alle GDA genutzt werden, die an der Gruppenpraxis bzw. dem PVZ vertraglich teilnehmen. Weitere GINO Kartenlesegeräte können durch alle teilnehmenden GDA beim zuständigen Provider bestellt werden.
  • Der Support erfolgt über die e-card Serviceline unter Angabe der VPNR der Gruppenpraxis bzw. des PVZ.

Ordinationsgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis oder Arzthaus

  • Definition: Loser Zusammenschluss mehrerer Ärztinnen bzw. Ärzte unter Nutzung einer gemeinsamen Infrastruktur (Ordinationsräume können gemeinsam, geteilt oder einzeln genutzt werden)
  • Vertragsinhaber des GIN Anschlusses ist mindestens ein GDA. Weitere GIN Anschlüsse sind möglich, aber keine Voraussetzung.
  • Vertragspartner der Krankenversicherungsträger sind die einzelnen GDA. Jeder GDA hat eine eigene VPNR und nutzt eine eigene Admin-Karte, die auf seinen Namen und seine VPNR lautet.
  • GIN Benutzung: Die Ausstattung der Ordinationsgemeinschaft, der Gemeinschaftspraxis bzw. des Arzthauses darf durch alle GDA am selben Standort genutzt werden, die über eine gültige VPNR verfügen. Weitere GINO Kartenlesegeräte können durch alle GDA auf die VPNR des Vertragsinhabers beim zuständigen Provider bestellt werden.
  • Der Support erfolgt über die e-card Serviceline unter Angabe der VPNR jenes GDA, auf den der GIN Anschlussvertrag beim Provider lautet. Diese VPNR wird benötigt, um den GIN Anschluss korrekt zuordnen zu können. 

Filialnetz

  • Definition: Filialen bzw. weitere Standorte eines GDA (ein Rechtsträger) sind über ein privates Netzwerk miteinander verbunden.
  • Vertragsinhaber des GIN Anschlusses ist der GDA am Hauptstandort.
  • Vertragspartner der Krankenversicherungsträger ist der GDA am Hauptstandort.
  • GIN Benutzung: Die Ausstattung am Standort darf durch alle GDA über das private Netzwerk genutzt werden, die über eine gültige VPNR verfügen. Weitere GINO Kartenlesegeräte können beim zuständigen Provider bestellt werden.
  • Der Support der Anbindung des Hauptstandortes an das GIN erfolgt über die e‑card Serviceline unter Angabe der VPNR des GDA am Hauptstandort. Für die Filialstandorte und deren Anbindung an den Hauptstandort kann die e-card Serviceline keinen Support bieten, u.a. da zur Fehlereingrenzung zumindest ein GINO am GIN Router angeschlossen und dessen Bedienung möglich sein muss.

Mehrwertdienste 

Um Gesundheitsdiensteanbietern (GDA) die Nutzung von Mehrwertdiensten (MWD) über das GIN zu ermöglichen, haben der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer eine gemeinsame Gesellschaft gegründet (Peering Point Betriebs GmbH – PPG). Diese Gesellschaft sorgt dafür, dass den Anwendern über das GIN ohne einen zusätzlichen Netzzugang andere relevante Dienste, Netze und Applikationen (Mehrwertdienste) zur Verfügung stehen, die sie in der Ausübung ihrer Tätigkeit unterstützen. Mehrwertdienste sind z.B.: Befundübermittlung, gesicherter Internetzugang, gesicherte E-Mail etc. Damit steht dem GDA faktisch eine weitere Datenleitung für die eigenen Zwecke zur Verfügung. Im Vordergrund steht dabei die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien, die hohe Verfügbarkeit und eine sehr hohe Qualität des GIN. Damit sind auch z.B. Fernwartung der Software und Teleworking möglich.

Mehrwertdienste werden von deren Anbietern in das GIN eingespeist. Um diese Mehrwertdienste nutzen zu können, ist ein Vertrag zwischen der PPG und dem MWD-Anbieter sowie zwischen GDA und MWD-Anbieter notwendig.

Weitere Informationen zu Mehrwertdiensten stehen auf der Website der Peering Point Betriebsgesellschaft zur Verfügung: 

Peering Point Betriebsgesellschaft