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e-Berechtigung -
Ärztinnen und Ärzte

Die e‑Berechtigung ist ein e‑card Service in den Apps der Sozialversicherung. Patientinnen und Patienten können damit einem Gesundheitsdiensteanbieter (z.B. Ärztin oder Arzt) im Zusammenhang mit einer telemedizinischen Behandlung oder Rezeptausstellung bzw. einem Hausbesuch eine Zugriffsberechtigung auf ihre ELGA und auf bereits chefärztlich bewilligte Langzeitverordnungen erteilen.

Patientinnen und Patienten können mit der e-Berechtigung auch einer bestimmten Apotheke den Zugriff auf die Liste ihrer offenen e-Rezepte und auf ihre ELGA erlauben. Eine andere Person kann dann in dieser Apotheke mit der Sozialversicherungsnummer der Patientin bzw. des Patienten die Heilmittel abholen.


Patientinnen und Patienten können die e‑Berechtigung selbst mit ihrer e‑card am Smartphone erteilen und müssen nicht in die Ordination oder Apotheke zum Kartenlesegerät kommen. Auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten können auch Sie als Ärztin bzw. Arzt bei eine­­­m Hausbesuch die Funktion auf Ihrem eigenen Smartphone mit der e‑card der Patientin bzw. des Patienten nutzen. Auch Pflegekräfte oder Angehörige können die e-Berechtigung erteilen, wenn die Patientin bzw. der Patient das möchte.

Das Erteilen der e‑Berechtigung erfolgt ganz einfach in den Apps der Sozialversicherung mit der NFC‑Funktion der e‑card und einem NFC‑fähigen Smartphone. In den Apps von MeineSV, MeineÖGK und svsGO ist keine ID Austria notwendig, um diese Funktion zu nutzen.

Technische Voraussetzungen

Um die e‑Berechtigung nutzen zu können, benötigen Sie

→  ein Smartphone mit NFC‑ Funktion

und

→  eine NFC‑fähige e‑card, die Sie am NFC‑Zeichen neben dem Chip erkennen.


Ihre Vorteile durch die e‑Berechtigung

  • Erteilt eine Patientin bzw. ein Patient Ihnen im Zusammenhang mit einer telemedizinischen Behandlung bzw. Rezeptausstellung oder einem Hausbesuch eine e‑Berechtigung, erhalten Sie als Ärztin bzw. Arzt Zugriff auf ihre bzw. seine ELGA: 90 Tage auf e‑Medikation (lesend und schreibend), 90 Tage auf e‑Befunde (lesend) und 28 Tage auf den e‑Impfpass (lesend und schreibend). Das bietet Ihnen eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie sowie die Möglichkeit, die e‑Medikationsliste der Patientin bzw. des Patienten tagesaktuell und vollständig zu halten. So können z.B. unerwünschte Wechselwirkungen vermieden werden.
    • Hintergrund: Im Bedarfsfall kann ein e‑Rezept immer auch ohne Anwesenheit der Patientin bzw. des Patienten in der Ordination nur mit der Sozialversicherungsnummer und Ihrer Admin‑Karte ausgestellt werden. Damit zu den Verordnungen auf dem e‑Rezept aber auch die e‑Medikationsliste vollständig und tagesaktuell ist, muss mindestens alle 90 Tage die e‑card in der Ordination ausgelesen oder eine e‑Berechtigung erteilt werden.
  • Mit einer gültigen e-Berechtigung können Sie auch dann einen Bewilligungsvorrat abbuchen (also ein e-Rezept zu einer bereits chefärztlich bewilligten Langzeitverordnung erstellen), wenn die e-card in der Ordination nicht ausgelesen werden kann und innerhalb der letzten 90 Tage auch keine Konsultation gebucht wurde. Das ist vor allem bei Telekonsultationen und für Wahlärztinnen und Wahlärzte von Vorteil, da sie nicht durch eine Konsultationsbuchung automatisch Zugriff auf Langzeitverordnungen erhalten.
  • e‑Berechtigungen können über EIN Smartphone auch mit unterschiedlichen e‑cards erteilt werden. Bei Hausbesuchen können Sie daher mit Ihrem eigenen Smartphone unterschiedliche e-cards von Patientinnen bzw. Patienten für die e‑Berechtigung benutzen, wenn diese es wünschen. Die Patientin bzw. der Patient benötigt dazu kein eigenes NFC‑fähiges Smartphone.

Achtung: Als Ärztin bzw. Arzt müssen Sie Ihre Patientinnen und Patienten auch ohne deren Anwesenheit in der Ordination informieren, wenn das e‑card System anzeigt, dass ein Foto zu bringen ist. Beachten Sie, dass mit einer gesperrten e‑card keine e‑Berechtigung mehr erteilt und kein e‑Rezept mehr eingelöst werden kann.

So funktioniert die e‑Berechtigung in der MeineSV App


Schritt 1Schritt 1:
Falls Sie die kostenlose MeineSV App noch nicht installiert haben, laden Sie diese aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter.




Schritt 2Schritt 2:

Öffnen Sie die MeineSV App und wählen Sie direkt auf der Startseite „e-Berechtigung erteilen“.

Tipp: Sie können die e-Berechtigung auch im Bereich „Services“ aufrufen. 



Schritt 3Schritt 3:
Wählen Sie aus, ob Sie für Ihre Ordination, ein Ambulatorium bzw. Labor oder eine Apotheke die e‑Berechtigung erteilen wollen.

Nutzen Sie die Suchfunktion oder Ihre gespeicherten Favoriten.



Schritt 4Schritt 4:
Wählen Sie aus den Suchergebnissen den gewünschten Gesundheitsdiensteanbieter.

Tipp: Nutzen Sie „Auch ähnliche Ergebnisse anzeigen“, um weitere Einträge zu sehen.



Schritt 5Schritt 5:
Sie können den Gesundheitsdiensteanbieter auf Wunsch zu Ihren Favoriten hinzufügen bzw. wieder entfernen. Um mit der e-Berechtigung fortzufahren, tippen Sie auf „Weiter“.



Schritt 6Schritt 6:
Halten Sie die e‑card der Patientin bzw. des Patienten an das Smartphone bis Sie zum nächsten Schritt weitergeleitet werden. Falls Sie Hilfe benötigen, finden Sie hier einen Link zu weiteren Informationen.



Schritt 7Schritt 7:
Wenn Sie die e‑card einer Patientin bzw. eines Patienten zum ersten Mal auf einem Smartphone für die e‑Berechtigung benutzen, werden Sie aufgefordert, als Sicherheitsmaßnahme die letzten vier Ziffern der Kennnummer der Karte einzugeben. Diese finden Sie links unten auf der Rückseite der e‑card („8 Kennnummer der Karte“). Bestätigen Sie die Eingabe mit „Weiter“ und halten Sie danach die e‑card neuerlich an das Smartphone. Diese e‑card kann nun auf diesem Smartphone benutzt werden. Um mit der e‑Berechtigung fortzufahren, halten Sie die e‑card neuerlich an das Smartphone.



Schritt 8Schritt 8:

Die e-Berechtigung für den zuvor gewählten Gesundheitsdiensteanbieter kann nun erteilt werden, indem Sie auf „e‑Berechtigung erteilen“ tippen. Zuvor müssen Sie die Checkbox „Ich nehme zur Kenntnis, dass ich den Gesundheitsdiensteanbieter über die Erteilung der e-Berechtigung informieren muss.“ bestätigen.



Schritt 9Fertig!
Die e‑Berechtigung ist ab Erteilung 24 Stunden gültig. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums die ELGA der Patientin bzw. des Patienten wie gewohnt aufrufen, ermöglicht das denselben Zugriff wie ein Stecken oder NFC-Lesen der e‑card in der Ordination. Auf Wunsch können weitere e‑Berechtigungen erteilt werden.