Technische Voraussetzungen
→ ein Smartphone mit NFC‑Funktion
und
→ eine NFC‑fähige e‑card, die Sie am NFC‑Zeichen neben dem Chip erkennen.
Ihre Vorteile durch die Erteilung einer e‑Berechtigung an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt
- Mit der e‑Berechtigung erhält Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt für eine telemedizinische Behandlung bzw. Rezeptausstellung oder einen Hausbesuch denselben Zugriff auf Ihre ELGA, wie durch das Stecken oder NFC‑Lesen Ihrer e‑card mit dem Lesegerät in der Ordination: 90 Tage auf Ihre e‑Medikation und e‑Befunde sowie 28 Tage auf Ihren e‑Impfpass. Das bietet eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.
- Wenn Sie bewilligungspflichtige Dauermedikamente einnehmen, können Sie Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt auch die Ausstellung von e-Rezepten zu bereits chefärztlich bewilligten Langzeitverordnungen mit einer e-Berechtigung ermöglichen. Sie müssen dafür nicht mit Ihrer e-card in die Ordination kommen.
- Mit der e‑Berechtigung kann Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt verschriebene Medikamente in der e‑Medikation speichern, selbst wenn Sie nicht in der Ordination anwesend sind. So ist Ihre e‑Medikationsliste tagesaktuell und vollständig, wodurch z.B. unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten vermieden werden können.
- Hintergrund: Im Bedarfsfall kann Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt ein e‑Rezept immer auch ohne Ihre Anwesenheit in der Ordination für Sie ausstellen. Damit die Verschreibungen auf dem e‑Rezept aber auch in der e‑Medikationsliste eingetragen werden können, muss mindestens alle 90 Tage Ihre e‑card mit dem Lesegerät in der Ordination ausgelesen oder eine e‑Berechtigung erteilt werden.
- Hintergrund: Im Bedarfsfall kann Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt ein e‑Rezept immer auch ohne Ihre Anwesenheit in der Ordination für Sie ausstellen. Damit die Verschreibungen auf dem e‑Rezept aber auch in der e‑Medikationsliste eingetragen werden können, muss mindestens alle 90 Tage Ihre e‑card mit dem Lesegerät in der Ordination ausgelesen oder eine e‑Berechtigung erteilt werden.
- Wenn Sie es wünschen, kann auch Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt bei einem Hausbesuch mit dem eigenen Smartphone und Ihrer e‑card eine e‑Berechtigung ausstellen. So erhält sie bzw. er ebenfalls Zugriff auf Ihre ELGA und kann die erwähnten Vorteile nutzen. Sie als Patientin bzw. Patient benötigen in diesem Fall kein eigenes NFC‑fähiges Smartphone.
Ihre Vorteile durch die Erteilung einer e‑Berechtigung an Ihre Apotheke
- Mit einer e-Berechtigung kann Ihre Apotheke durch Eingabe Ihrer Sozialversicherungsnummer die Liste Ihrer offenen e-Rezepte aufrufen und auf Ihre ELGA zugreifen. So kann z.B. eine pflegende oder angehörige Person die e-Rezepte in der Apotheke für Sie einlösen und benötigt dafür weder Ihre e-card noch einen e-Rezept Ausdruck, Code oder ID.
- Wenn Sie es wünschen, kann auch jene Person, die später die Medikamente für Sie in der Apotheke besorgt, die e-Berechtigung mit Ihrer e-card auf dem eigenen Smartphone ausstellen. Sie selbst benötigen in diesem Fall kein NFC-fähiges Smartphone.
- Mobile Pflegekräfte können sich beispielsweise eine Apotheke aussuchen, die am günstigsten auf der Route liegt, und bei einem Hausbesuch gemeinsam mit ihrer Klientin bzw. ihrem Klienten die e-Berechtigung für diese Apotheke erteilen. Das hat den Vorteil, dass die e-card bei der versicherten Person bleiben kann und für die Abholung in der Apotheke auch kein e-Rezept Ausdruck, e-Rezept Code oder ID notwendig ist. Die Pflegekraft gibt in der zuvor berechtigten Apotheke nur noch die Sozialversicherungsnummer der Klientin bzw. des Klienten an, erhält die Medikamente und kann diese beim nächsten Besuch an die pflegebedürftige Person übergeben. Damit werden unnötige Wegstrecken vermieden, und die eingesparte Zeit steht wieder für die Kernaufgabe der tatsächlichen Pflege zur Verfügung.
So funktioniert die e‑Berechtigung in der MeineSV App
Falls Sie die kostenlose MeineSV App noch nicht installiert haben, laden Sie diese aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter.
Öffnen Sie die MeineSV App und wählen Sie direkt auf der Startseite „e-Berechtigung erteilen“.
Tipp: Sie können die e-Berechtigung auch im Bereich „Services“ aufrufen.
Wählen Sie aus, wem Sie die e‑Berechtigung erteilen wollen: Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, einem Ambulatorium bzw. Labor oder einer Apotheke.
Nutzen Sie die Suchfunktion oder Ihre gespeicherten Favoriten.
Wählen Sie aus den Suchergebnissen den gewünschten Gesundheitsdiensteanbieter.
Tipp: Nutzen Sie „Auch ähnliche Ergebnisse anzeigen“, um weitere Einträge zu sehen.
Sie können den Gesundheitsdiensteanbieter auf Wunsch zu Ihren Favoriten hinzufügen bzw. wieder entfernen. Um mit der e‑Berechtigung fortzufahren, tippen Sie auf „Weiter“.
Halten Sie die e‑card an die NFC‑Schnittstelle des Smartphones bis Sie zum nächsten Schritt weitergeleitet werden. Falls Sie Hilfe benötigen, finden Sie hier einen Link zu weiteren Informationen.
Wenn Sie eine e‑card zum ersten Mal auf einem Smartphone für die e‑Berechtigung benutzen, werden Sie aufgefordert, als Sicherheitsmaßnahme die letzten vier Ziffern der Kennnummer der Karte einzugeben. Diese finden Sie links unten auf der Rückseite der e‑card („8 Kennnummer der Karte“). Bestätigen Sie die Eingabe mit „Weiter“ und halten Sie danach die e‑card neuerlich an das Smartphone. Diese e‑card kann nun auf diesem Smartphone benutzt werden. Um mit der e‑Berechtigung fortzufahren, halten Sie die e‑card neuerlich an das Smartphone.
Die e‑Berechtigung für den zuvor gewählten Gesundheitsdiensteanbieter kann nun erteilt werden, indem Sie auf „e‑Berechtigung erteilen“ tippen. Zuvor müssen Sie die Checkbox „Ich nehme zur Kenntnis, dass ich den Gesundheitsdiensteanbieter über die Erteilung der e‑Berechtigung informieren muss.“ bestätigen.
Die e‑Berechtigung ist nun 24 Stunden gültig. Wenn Ihr Gesundheitsdiensteanbieter die e‑Berechtigung innerhalb dieses Zeitraums nutzt, ermöglicht das denselben Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten wie das Stecken oder NFC‑Lesen der e‑card in der Ordination oder Apotheke. Auf Wunsch können weitere e‑Berechtigungen erteilt werden.