Wahlärztinnen und Wahlärzte sind gesetzlich verpflichtet, spätestens ab 1.1.2026 die e-card Infrastruktur und ELGA zu verwenden und sich dafür auf eigene Kosten mit den notwendigen Verträgen, Anschlüssen und Endgeräten auszustatten. (Details und Ausnahmen siehe § 49 Abs. 7 und 8 Ärztegesetz 1998).
Die folgenden Informationen sollen Sie als Wahlärztin bzw. Wahlarzt dabei unterstützen, diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.