WAHonline
Wahlärztinnen und Wahlärzte, für die keine gesetzliche Ausnahme zutrifft, sind (gemäß § 32b ASVG) seit 1.7.2024 verpflichtet, die Anträge auf Kostenerstattung für ihre Patientinnen und Patienten (nach deren Zustimmung) über WAHonline einzureichen.
Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte mit weniger als 300 Patientinnen und Patienten pro Jahr, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie therapeutische Gesundheitsberufe können auf freiwilliger Basis ebenfalls WAHonline nutzen und für Patientinnen und Patienten (auf deren Wunsch) die Einreichung der Kostenerstattungsanträge übernehmen.
Informationen der ÖGK zu WAHonline: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.880165 und
WAHonline:https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.838854&portal=eldaportal.
ELGA und e-card Infrastruktur
Ab 1.1.2026 sind Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzlich verpflichtet,
- ELGA, die e-card und die e-card-Infrastruktur zu nutzen (§ 49 Abs. 7 Ärztegesetz 1998),
- die Identität der Patientinnen und Patienten und die rechtmäßige Verwendung (= Gültigkeit) der e-card zu prüfen (§31a Abs. 7a ASVG),
- Patientenkontakte zu erfassen und zu allen sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähigen Leistungen eine codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation durchzuführen und zu übermitteln. (§ 6a Abs. 4 iVm § 6 Abs 3 Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen)
Unter „In 2 Schritten e-card Wahlpartner werden“ erfahren Sie, wie Sie diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen können.
Legitimation der ELGA Nutzung
Zugriffe auf ELGA erfolgen über das hochsichere Gesundheits-Informations-Netz (GIN) und erfordern eine Legitimation über die e-card Infrastruktur: Es muss ein aktueller Patientenkontakt bzw. ein Zusammenhang zu einer aktuellen Behandlung vorliegen - nachgewiesen durch das Auslesen der e‑card mit dem GINO Kartenlesegerät in der Ordination innerhalb der letzte 90 Tage oder durch das Vorliegen einer gültigen e-Berechtigung.
§ 18 Abs. 4 Z. 1 iVm § 14 Abs. 2 Z.1 lit. a und b Gesundheitstelematikgesetz 2012