DRUCKEN

Services für Wahlpartner


e‑Berechtigung: www.chipkarte.at/e-berechtigung


Rechtzeitig zum 1.1.2026 wird allen e-card Wahlpartnern das Service „e‑Wahlpartner“ zur Verfügung gestellt, mit dem sie gesetzeskonform die Erfassung von Patientenkontakten, Leistungs- und Diagnosecodes (gemäß § 6a Abs. 4 iVm § 6 Abs. 3 Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen) sowie die Prüfung der Identität der Patientinnen und Patienten und die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung (= Gültigkeit) der e-card (gemäß § 31a Abs. 7a ASVG) durchführen können.


ELGA Anwendungen


WAHonline

WAHonline und WAZAonline Informationen (ELDA)

WAHonline