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Nutzungsvereinbarung für e‑card Services

Die Sozialversicherung bietet Wahlärztinnen und Wahlärzten ein attraktives Angebot, einerseits der gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung von ELGA und e-card Infrastruktur nachzukommen und darüber hinaus die Vorteile von digitalen Services zu nutzen: Mit einem vertraglichen Gesamtpaket zur Nutzung von e-card Services (e-card Plus-Wahlpartner).


Die Vereinbarung ermöglicht die Nutzung folgender e‑card Services über das Gesundheits-Informations-Netz (GIN).

  • Ab unterzeichneter Vereinbarung als e‑card Plus-Wahlpartner und Vorliegen von Admin-Karten, GIN-Anschluss und GINO Kartenlesegerät
    • e‑Rezept
    • ABS – Arzneimittelbewilligungsservice
    • ELGA-Nutzung über die e‑card Infrastruktur
    • SAS – Sozialversicherungsnummern Abfrage-Service
    • DAS – Datenabfrageservice (Ökotool)
  • Zusätzlich ab 01.12.2025:
    • eKOS - elektronisches Kommunikationsservice
    • eAUM - elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
  • Zusätzlich ab 01.01.2026:
    • eWP – e‑Wahlpartner Diagnose- und Leistungsübermittlungsservice
  • Zusätzlich ab Verfügbarkeit:
    • eVO – e-Verordnung

Die gesamte Nutzungsvereinbarung für e‑card Services mit allen Rechten und Pflichten können Sie hier herunterladen:
Rechtliches für e‑card Plus-Wahlpartner

Wenn Sie e‑card Plus-Wahlpartner werden möchten, finden Sie hier weitere Informationen:
In 2 Schritten e‑card Plus-Wahlpartner werden

Für Fragen zu Details der Nutzungsvereinbarung wenden Sie sich bitte an den Dachverband der Sozialversicherungsträger: 

Recht.allgemein@sozialversicherung.at