Die Vereinbarung ermöglicht die Nutzung folgender e‑card Services über das Gesundheits-Informations-Netz (GIN).
- Ab unterzeichneter Vereinbarung als e‑card Plus-Wahlpartner und Vorliegen von Admin-Karten, GIN-Anschluss und GINO Kartenlesegerät
- e‑Rezept
- ABS – Arzneimittelbewilligungsservice
- ELGA-Nutzung über die e‑card Infrastruktur
- SAS – Sozialversicherungsnummern Abfrage-Service
- DAS – Datenabfrageservice (Ökotool)
- Zusätzlich ab 01.12.2025:
- eKOS - elektronisches Kommunikationsservice
- eAUM - elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
- Zusätzlich ab 01.01.2026:
- eWP – e‑Wahlpartner Diagnose- und Leistungsübermittlungsservice
- eWP – e‑Wahlpartner Diagnose- und Leistungsübermittlungsservice
- Zusätzlich ab Verfügbarkeit:
- eVO – e-Verordnung
- eVO – e-Verordnung
Die gesamte Nutzungsvereinbarung für e‑card Services mit allen Rechten und Pflichten können Sie hier herunterladen:
Rechtliches für e‑card Plus-Wahlpartner
Wenn Sie e‑card Plus-Wahlpartner werden möchten, finden Sie hier weitere Informationen:In 2 Schritten e‑card Plus-Wahlpartner werden
Für Fragen zu Details der Nutzungsvereinbarung wenden Sie sich bitte an den Dachverband der Sozialversicherungsträger: