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e-card Services für e-card Plus-Wahlpartner


Sobald Sie die Nutzungsvereinbarung für e-card Services abgeschlossen haben und über Admin-Karten, GIN-Anschluss und GINO Kartenlesegerät verfügen, können Sie folgende e-card Services nutzen:

 

 

 

 

 


Ab 1.12.2025 stehen Ihnen zusätzliche folgende e-card Services zur Verfügung:

  • eKOS - elektronisches Kommunikationsservice
  • eAUM - elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung


Rechtzeitig zum 1.1.2026 wird allen e-card Wahlpartnern das Service „e‑Wahlpartner“ zur Verfügung gestellt, mit dem sie gesetzeskonform die Erfassung von Patientenkontakten, Leistungs- und Diagnosecodes (gemäß § 6a Abs. 4 iVm § 6 Abs. 3 Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen) sowie die Prüfung der Identität der Patientinnen und Patienten und die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung (= Gültigkeit) der e-card (gemäß § 31a Abs. 7a ASVG) durchführen können.

e-card Plus-Wahlpartner können das geplante Service e-Verordnung (eVO) nutzen, sobald es verfügbar ist.