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Rechtliches für e-card Plus-Wahlpartner


Die gesamte Nutzungsvereinbarung für e-card Services mit allen Rechten und Pflichten können Sie hier herunterladen:

Nutzungsvereinbarung für e-card Services - MUSTER (PDF, 709 KB)

ELGA und e-card Infrastruktur

Ab 1.1.2026 sind Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzlich verpflichtet,

Legitimation der ELGA Nutzung

Zugriffe auf ELGA erfolgen über das hochsichere Gesundheits-Informations-Netz (GIN) und erfordern eine Legitimation über die e-card Infrastruktur: Es muss ein aktueller Patientenkontakt bzw. ein Zusammenhang zu einer aktuellen Behandlung vorliegen - nachgewiesen durch das Auslesen der e‑card mit dem GINO Kartenlesegerät in der Ordination innerhalb der letzte 90 Tage oder durch das Vorliegen einer gültigen e-Berechtigung. 

§ 18 Abs. 4 Z. 1 iVm § 14 Abs. 2 Z.1 lit. a und b Gesundheitstelematikgesetz 2012

e-Berechtigung

RÖK und RÖV

Mit der Nutzungsvereinbarung für e-card Services verpflichten Sie sich u.a.,

  • die „Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung 2005 (RöK 2005) im Hinblick auf §§ 4 (inkl der Anlage) und 9 sowie 
  • die „Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen 2024 (RöV 2024) als „zur Verordnung berechtigte Person“ (§ 2 lit.a) einschließlich des Erstattungskodex gem § 30b Abs 1 Z 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

einzuhalten. Nähere Informationen finden Sie hier:

Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung (RöK)

Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen (RÖV)

Hinweis (gilt für alle Wahlärztinnen und Wahlärzte): WAHonline

Wahlärztinnen und Wahlärzte, für die keine gesetzliche Ausnahme zutrifft, sind (gemäß § 32b ASVGseit 1.7.2024 verpflichtet, die Anträge auf Kostenerstattung für ihre Patientinnen und Patienten (nach deren Zustimmung) über WAHonline einzureichen. 

Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte mit weniger als 300 Patientinnen und Patienten pro Jahr, ­­­Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie therapeutische Gesundheitsberufe können auf freiwilliger Basis ebenfalls WAHonline nutzen und für Patientinnen und Patienten (auf deren Wunsch) die Einreichung der Kostenerstattungsanträge übernehmen.

Informationen der ÖGK zu WAHonline: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.880165 und 

WAHonline: https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.838854&portal=eldaportal.


Hier finden Sie häufige Fragen zu den beiden Optionen:

Häufige Fragen - Wahlpartner