Die folgenden e-card Services stehen ab dem jeweils angegebenen Datum produktiv zur Verfügung und sind ab diesem Zeitpunkt durch e-card Plus-Partner verpflichtend zu nutzen:
- REZ – e-Rezept: bereits verfügbar. Verpflichtend ab Eintragung der Nutzungsvereinbarung in ZPV und Übernahme ins e-card System.
- ABS – Arzneimittelbewilligungsservice: bereits verfügbar. Verpflichtend ab Eintragung der Nutzungsvereinbarung in ZPV und Übernahme ins e-card System.
- eKOS – elektronisches Kommunikationsservice: verfügbar ab 01.12.2025, verpflichtende Nutzung ab 01.01.2027, sofern nicht bis 31.10.2025 ein späterer Termin publiziert wird)
- eAUM – elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung: 01.12.2025
- eWP – e-Wahlpartner: 01.01.2026
- e-VO – e-Verordnung: Datum folgt
Zusätzlich stehen allen e-card Wahlpartnern die e-card Services
- SAS – Sozialversicherungsnummern Abfrage-Service
- DAS – Datenabfrageservice (Ökotool)
als unterstützende Servicefunktionen zur Verfügung.
Hier finden Sie häufige Fragen zu den beiden Optionen: