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digitale e-card

Mit dem Service „digitale e‑card“ in den Apps der Sozialversicherung haben Sie Ihre e‑card auch am Smartphone dabei. Nach dem Login mit ID Austria auf einem NFC-fähigen Smartphone kann die digitale e‑card hinzugefügt und wie gewohnt am e‑card Lesegerät in einer Ordination oder Apotheke verwendet werden. 

Sie brauchen dafür

  • ein NFC-fähiges Smartphone,
  • eine der Apps der Sozialversicherung und
  • Ihre ID Austria für den Login.



Und so funktioniert‘s:

  1. Öffnen Sie eine App der Sozialversicherung, z.B. die MeineSV App.
  2. Loggen Sie sich mit Ihrer ID Austria ein und wählen Sie das Service „digitale e‑card“ von der Startseite oder aus der Serviceübersicht aus. (Falls noch keine digitale e‑card für Sie in dieser App und auf diesem Smartphone vorliegt, wählen Sie „digitale e‑card hinzufügen“.)
  3. Tippen Sie auf Ihre digitale e‑card oder auf den Button „verwenden“, es öffnet sich ein Hinweis, dass die digitale e‑card nun für den Lesevorgang bereit ist.
  4. Halten Sie das Smartphone nah und stabil an den „GINO“ Schriftzug auf der Vorderseite des e‑card Lesegerätes, bis die drei LED-Lämpchen grün leuchten.
     
    Fertig! Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Apotheke erhält mit der digitalen e‑card den gleichen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten wie mit der physischen e‑card. 

1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND VORAUSSETZUNGEN

Was ist die digitale e‑card?

Die digitale e‑card ist ein Service in den Apps der Sozialversicherung. Nach dem Login mit ID Austria auf einem NFC-fähigen Smartphone kann die digitale e‑card hinzugefügt und wie gewohnt am e‑card Lesegerät in einer Ordination oder Apotheke benutzt werden.

Was bringt mir die digitale e‑card?

Sie müssen in der Ordination und in der Apotheke keine e‑card mehr in der Geldbörse bei sich haben, es reicht das Smartphone mit der digitalen e‑card.

Was sind die Voraussetzungen für eine digitale e‑card in der MeineSV App?

Die digitale e‑card kann von allen Personen benutzt werden, die eine gültige physische e‑card haben (oder für die ein e‑card Ausstellungsauftrag vorliegt).  

Für die digitale e‑card in der MeineSV App benötigen Sie außerdem:

  • ein NFC-fähiges Smartphone,
  • eine aktuelle Version der MeineSV App aus dem Google Play Store bzw. dem App Store,
  • eine aufrechte Internetverbindung und
  • Ihre ID Austria für den Login.

Warum brauche ich für die digitale e‑card eine ID Austria?

Die e‑card und auch die digitale e‑card sind Schlüssel zu Ihren Versicherungs- und Gesundheitsdaten. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert und es gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Damit Ihre Gesundheitsdaten nur von dazu berechtigten Personen aufgerufen werden können, ist für das Hinzufügen und Verwenden der digitalen e‑card eine Identifikation mit ID Austria notwendig.

Wie und wo bekomme ich eine ID Austria?

Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie hier.

Was kostet eine digitale e‑card?

Die digitale e‑card und die Apps der Sozialversicherung sind kostenlos. Bei der Installation und Nutzung der Apps auf einem Smartphone können je nach Mobilfunktarif Datenkosten anfallen.

Muss ich an ELGA teilnehmen, um die digitale e‑card zu benutzen?

Nein. Eine Teilnahme an ELGA ist für das Hinzufügen und Verwenden einer digitalen e‑card nicht erforderlich. Voraussetzung sind eine gültige ID Austria und eine gültige e‑card oder ein e‑card Ausstellungsauftrag.

Ich habe eine e‑card für ELGA Zwecke und bin privat versichert, habe also keinen aufrechten Versicherungsschutz bei einem der österreichischen Sozialversicherungsträger. Kann ich auch eine digitale e‑card haben?

Ja, denn die digitale e‑card kann von allen Personen benutzt werden, die eine gültige physische e‑card haben (oder für die ein Ausstellungsauftrag für eine e‑card vorliegt). Es ist für die digitale e‑card nicht relevant, ob oder wo Sie versichert sind.

Meine physische e‑card ist gesperrt, kann ich trotzdem eine digitale e‑card haben?

Ja, wenn es einen gültigen e‑card Ausstellungsauftrag für Sie gibt und Sie eine gültige ID Austria für den Login in die Apps der Sozialversicherung haben.

Meine e‑card hat kein NFC-Zeichen neben dem Chip. Kann ich trotzdem eine digitale e‑card haben?

Ja, die digitale e‑card kann von allen Personen benutzt werden, die eine gültige e‑card haben (oder für die ein e‑card Ausstellungsauftrag vorliegt). Es ist egal, ob diese gültige e‑card NFC-fähig ist oder nicht. Nur das Smartphone, auf dem Sie die digitale e‑card benutzen möchten, benötigt eine NFC-Funktion.

Warum kann die digitale e‑card erst ab dem Alter von 14 Jahren benutzt werden?

Für die digitale e‑card ist ein Login in den Apps der Sozialversicherung mit ID Austria notwendig. Die Ausstellung und Nutzung einer ID Austria ist erst ab 14 Jahren möglich.

2. EINRICHTUNG UND VERWENDUNG

Wie verwende ich meine digitale e‑card?

Öffnen Sie eine App der Sozialversicherung, z.B. die MeineSV App. Loggen Sie sich mit Ihrer ID Austria ein und wählen Sie das Service „digitale e‑card“ von der Startseite oder aus der Serviceübersicht aus. (Falls noch keine digitale e‑card für Sie in dieser App und auf diesem Smartphone vorliegt, tippen Sie auf „digitale e‑card hinzufügen“.) Tippen Sie auf Ihre digitale e‑card oder auf den Button „verwenden“, es öffnet sich ein Hinweis, dass die digitale e‑card nun für den Lesevorgang bereit ist.

Halten Sie das Smartphone nah und stabil an den „GINO“ Schriftzug auf der Vorderseite des e‑card Lesegerätes, bis die drei LED-Lämpchen am Lesegerät grün leuchten.

Fertig! Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Apotheke erhält mit der digitalen e‑card den gleichen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten wie mit der physischen e‑card.

Kann ich meine digitale e‑card auf mehreren Smartphones benutzen?

Ja, Sie können mit Ihrer ID Austria auch eine digitale e‑card auf einem weiteren Smartphone hinzufügen und verwenden. Beachten Sie dabei aber, dass es immer nur eine gültige digitale e‑card gleichzeitig geben kann – das Hinzufügen einer digitalen e‑card auf einem anderen Smartphone oder in einer anderen App der Sozialversicherung führt immer dazu, dass die bisherige digitale e‑card ungültig wird.

Kann ich meine digitale e‑card in mehreren Apps der Sozialversicherung auf meinem Smartphone benutzen?

Ja, Sie können mit Ihrer ID Austria auch eine digitale e‑card in mehreren Apps der Sozialversicherung hinzufügen und verwenden. Beachten Sie dabei aber, dass es immer nur eine gültige digitale e‑card gleichzeitig geben kann – das Hinzufügen einer digitalen e‑card auf einem anderen Smartphone oder in einer anderen App der Sozialversicherung führt immer dazu, dass die bisherige digitale e‑card ungültig wird.

Wie muss ich das Smartphone an das e‑card Lesegerät halten und wie lange?

Halten Sie das Smartphone nah an den „GINO“ Schriftzug auf der Vorderseite des e‑card Lesegerät, bis die drei LED-Lämpchen grün leuchten bzw. Sie darauf hingewiesen werden, dass die digitale e‑card erfolgreich gelesen wurde.

Funktioniert die digitale e‑card in der MeineSV App auch offline?

Nein, die MeineSV App kann bei Verlust der Internetverbindung nicht weiter benutzt werden. 

3. DATENSCHUTZ UND SICHERHEIT

Ist die digitale e‑card sicher?

Ja, zahlreiche Maßnahmen sorgen für die Sicherheit der „digitalen e‑card“, zum Beispiel:

  • Login mit ID Austria: Für die Ausstellung und/oder Nutzung der digitalen e‑card müssen Sie sich mit Ihrer ID Austria einloggen.
  • Sicherer Hardwarespeicher: Die kryptografischen Schlüssel, die bei der Ausstellung einer digitalen e‑card auf dem Smartphone entstehen, liegen isoliert in einem sicheren Hardwarespeicher, sodass der private Schlüssel das Gerät nicht verlassen kann. Der Zugriff auf diese Schlüssel auf diesem Smartphone ist nur mit der App möglich, die die Schlüssel abgelegt hat. Haben Sie also beispielsweise auf Ihrem Smartphone mit der MeineSV App und Ihrer ID Austria eine digitale e‑card ausgestellt, so kann diese digitale e‑card nur von diesem Smartphone und nur von dieser Version der MeineSV App nach Login mit Ihrer ID Austria angezeigt und verwendet werden.
  • Schlüsselfunktion: Die digitale e‑card ist – genau wie die e‑card in Ihrer Geldbörse – ein Schlüssel. (Gesundheits-)Daten werden weder auf der digitalen e‑card gespeichert noch bei der Benutzung der digitalen e‑card übertragen.
  • Zwei-Schlüssel-Prinzip: Für den Zugriff auf das e‑card System muss sich die Ärztin, der Arzt oder die Apotheke mit einer Admin-Karte anmelden. Ähnlich wie bei einem Bankschließfach sind also auch hier zwei Schlüssel nötig: Einerseits Ihre e‑card, digitale e‑card oder e‑Berechtigung und andererseits die Anmeldung am e‑card System mit einer Admin-Karte.
  • Autorisierte Lesegeräte: Ausschließlich e‑card Lesegeräte mit einem von der Sozialversicherung ausgestellten Berechtigungszertifikat können mit einer digitalen e‑card kommunizieren.
  • Verschlüsselte NFC-Verbindung: Die Kommunikation zwischen dem berechtigten e‑card Lesegerät und der digitalen e‑card wird zusätzlich verschlüsselt, sodass Dritte nicht auf die mit NFC übertragenen Daten zugreifen können.

Was kann meine Ärztin bzw. mein Arzt machen, wenn ich meine digitale e‑card am e‑card Lesegerät in der Ordination benutze?

Durch Verwendung der digitalen e‑card in einer Ordination oder einem Labor geben Sie Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt genau die gleichen Rechte wie mit der physischen e‑card. 

Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt erhält Zugriff

  • auf Ihre im e‑card System gespeicherten Versicherungsdaten,
  • auf Ihren e‑Impfpass und
  • auf Ihre e‑Medikationsliste und Ihre e‑Befunde in Ihrer ELGA, sofern Sie sich nicht von ELGA abgemeldet haben.

Was kann meine Apotheke machen, wenn ich meine digitale e‑card am e‑card Lesegerät der Apotheke benutze?

Durch Verwendung der digitalen e‑card in einer öffentlichen Apotheke oder Hausapotheke erteilen Sie genau die gleichen Rechte wie mit der physischen e‑card.

Die Apotheke erhält Zugriff

  • auf Ihre offenen e‑Rezepte (Kassenrezepte und Privatrezepte)
  • auf Ihren e‑Impfpass und
  • auf Ihre e‑Medikationsliste in Ihrer ELGA, sofern Sie sich nicht von ELGA abgemeldet haben. 

Kann jemand mit NFC auf meine Gesundheitsdaten zugreifen, wenn ich eine digitale e‑card auf meinem Smartphone habe?

Nein, aus folgenden Gründen:

  1. Auf der digitalen e‑card sind (genau wie auf der physischen e‑card) KEINE (Gesundheits-)Daten gespeichert. Auf der digitalen und auch auf der physischen e‑card sind nur jene Daten gespeichert, die auch aufgedruckt sind: Kartenfolgenummer, Titel, Name, Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum sowie zusätzlich das Geschlecht.
  2. Die digitale e‑card ist nicht durchgehend lesebereit. Das Smartphone muss entsperrt sein, Sie müssen in der App der Sozialversicherung mit ID Austria eingeloggt sein, das Service „digitale e‑card“ muss geöffnet (und bei iPhones die digitale e‑card zur Verwendung ausgewählt) sein. Trifft nur einer dieser Faktoren nicht zu, ist also z.B. das Smartphone im Ruhemodus (nicht entsperrt), ist die digitale e‑card nicht verwendbar.
  3. Ausschließlich e‑card Lesegeräte mit einem von der Sozialversicherung ausgestellten Berechtigungszertifikat können mit der digitalen e‑card in den Apps der Sozialversicherung kommunizieren. Die Kommunikation zwischen dem berechtigten e‑card Lesegerät und der digitalen e‑card wird zusätzlich verschlüsselt, sodass die ausgetauschten Daten nicht durch Dritte gelesen werden können.
  4. (Gesundheits-)Daten werden nicht auf der e‑card, sondern im hochsicheren e‑card System gespeichert, auf das über das sichere Gesundheits-Informations-Netz ausschließlich berechtigte Personen (Ärztinnen und Ärzte, Apotheken etc.) nach Autorisierung mit Admin-Karte und Ihrer Genehmigung mit der e‑card, der digitalen e‑card oder einer e‑Berechtigung zugreifen können.  

Welche Daten werden übertragen, wenn ich die digitale e‑card an ein e‑card Lesegerät halte?

Bei Verwendung der digitalen e‑card werden die gleichen Daten übertragen wie beim Lesevorgang einer physischen e‑card:

  • Kartenfolgenummer, Titel, Name, Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum sowie zusätzlich das Geschlecht.
  • Auf der digitalen e‑card sind (genau wie auf der physischen e‑card) KEINE Gesundheitsdaten gespeichert, es können daher beim Lesevorgang einer e‑card oder digitalen e‑card niemals Gesundheitsdaten übertragen werden. 

Warum ist kein Foto auf der digitalen e‑card?

Für die Anzeige eines Fotos auf der digitalen e‑card besteht aktuell keine Rechtsgrundlage.

Achtung: die Möglichkeit zur Verwendung der digitalen e‑card kann durch eine Konsultationssperre eingeschränkt sein, z.B. wenn Sie ein Foto für die e‑card bringen müssen.

Warum läuft eine digitale e‑card nach 12 Monaten ab?

Da die digitale e‑card im Gegensatz zur physischen e‑card nicht über einen Anruf bei der Serviceline gesperrt werden kann, musste aus Datenschutzgründen ein „Ablaufdatum“ eingeführt werden, zu dem sich die Karte automatisch löscht. Um den Benutzerkomfort und Sicherheitsaspekte gleichermaßen zu berücksichtigen, wurde die Laufzeit der digitalen e‑card auf 12 Monate festgelegt.

4. KINDER UND ERWACHSENENVERTRETUNG

Kann ich auch die digitale e‑card einer anderen Person auf meinem Smartphone in der MeineSV App haben, zum Beispiel als Elternteil die digitale e‑card meines Kindes?

Nein. Die digitale e‑card kann aus rechtlichen Gründen ausschließlich für die Person angezeigt und genutzt werden, die sich mit ihrer eigenen ID Austria in die MeineSV App eingeloggt hat.

Eine digitale e‑card kann also ausgestellt und verwendet werden:

  • auf Ihrem Smartphone mit Ihrer eigenen gültigen ID Austria für Sie selbst,
  • für eine andere Person, die z.B. kein eigenes Smartphone besitzt, mit deren ID Austria auf Ihrem Smartphone oder
  • auf einem fremden Smartphone mit Ihrer eigenen gültigen ID Austria für Sie selbst. 

Warum kann die digitale e‑card von Mitversicherten unter 14 Jahren nicht hinzugefügt und verwendet werden?

Für die digitale e‑card ist ein Login mit ID Austria notwendig. Die ID Austria kann derzeit noch keine gesetzlichen Vertretungsverhältnisse elektronisch abbilden, weshalb eine rechtlich gesicherte Zuordnung von Obsorgeverhältnissen zu einer ID Austria noch nicht möglich ist. Ohne diese Zuordnung kann keine digitale e‑card für die mitversicherte Person mit der eigenen ID Austria hinzugefügt und verwendet werden. Der Login mit einer eigenen ID Austria ist für unter 14-Jährige nicht möglich, da eine ID Austria erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ausgestellt werden kann.

Warum kann die digitale e‑card für Mitversicherte ab 14 Jahren nicht hinzugefügt und verwendet werden?

Mitversicherte über 14 Jahre können die digitale e‑card mit ihrer eigenen ID Austria benutzen, daher ist diese Option nicht notwendig.

Warum kann die digitale e‑card bei einer Erwachsenenvertretung oder mit einer Vollmacht nicht hinzugefügt und verwendet werden?

Für die digitale e‑card ist ein Login mit ID Austria notwendig, aber die ID Austria kann derzeit keine Erwachsenenvertretungen elektronisch abbilden. Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) beinhaltet lediglich den Umstand, dass eine Erwachsenenvertretung besteht, jedoch nicht deren konkreten Inhalt und Umfang in einer elektronisch verarbeitbaren Form.
Der Login in Vertretung über das Vollmachtenservice mit ID Austria ist aktuell nicht in Apps, sondern nur bei Webanwendungen möglich, und kann daher ebenfalls nicht für die digitale e‑card genutzt werden.

5. TECHNISCHE FRAGEN

Warum finde ich die MeineSV App nicht im App Store oder Google Play Store bzw. kann keine aktuelle Version herunterladen?

Die aktuelle Version der MeineSV App ist für Smartphones mit modernem Betriebssystem verfügbar. Entspricht das Smartphone nicht diesen Mindestanforderungen, ist keine Installation möglich und die MeineSV App wird daher im App Store bzw. Google Play Store nicht angezeigt. Je nach Gerät ist es auch möglich, dass die App zwar angezeigt wird, aber als „nicht kompatibel“ markiert ist bzw. nicht heruntergeladen werden kann. Weiters kann es vorkommen, dass eine ältere, mit dem Betriebssystem kompatible Version der MeineSV App als Alternative angezeigt wird.

Um die aktuelle Version der MeineSV App zu nutzen, aktualisieren Sie bitte zuerst das Betriebssystem des Smartphones und laden Sie anschließend die MeineSV App aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter.

Warum finde ich das Service „digitale e‑card“ nicht in der MeineSV App?

Die digitale e‑card steht nur in der aktuellen Version der MeineSV App zur Verfügung. Bitte prüfen Sie, ob ein Update der MeineSV App verfügbar ist, und laden Sie dieses auf das Smartphone. Falls kein Update verfügbar ist, könnte das Betriebssystem Ihres Smartphones veraltet sein. Aktualisieren Sie gegebenenfalls zuerst das Betriebssystem des Smartphones und laden Sie anschließend die MeineSV App erneut aus dem App Store bzw. Google Play Store herunter.

Wo sehe ich, welches Betriebssystem für die aktuelle Version der MeineSV App benötigt wird?

iPhone: Kopieren Sie den Link zum App Store und öffnen Sie ihn im Webbrowser (z.B. Safari). Das notwendige Betriebssystem ist im Bereich „Informationen“ unter der Überschrift „Kompatibilität“ angeführt. Welches Betriebssystem auf Ihrem Smartphone installiert ist, können Sie in den Einstellungen im Bereich Allgemein bei „Info“ bzw. „Softwareupdate“ prüfen.

Android: Kopieren Sie den Link zum Google Play Store und öffnen Sie ihn im Webbrowser (z.B. Chrome). Klappen Sie den Bereich „Über diese App“ auf und scrollen Sie ganz nach unten. Das notwendige Betriebssystem ist unter der Überschrift „Erforderliche Android-Version“ angeführt. Welches Betriebssystem auf Ihrem Smartphone installiert ist, können Sie in den Einstellungen im Bereich „Telefoninfo“, „Info zum Gerät“, „Softwareinformationen“ bzw. „System“ prüfen.

Was ist NFC?

NFC ist eine Abkürzung für Near Field Communication, auf Deutsch Nah-Feld-Kommunikation. Bei dieser von Bankkarten bekannten Übertragungstechnik wird ein Datenaustausch zwischen elektronischen Geräten über kurze Distanzen von wenigen Zentimetern ermöglicht. 

Hat mein Smartphone eine NFC-Funktion?

Nahezu alle neueren Smartphone-Modelle sind NFC-fähig. Mit folgenden Tipps sollten Sie feststellen können, ob Ihr Smartphone über eine NFC-Funktion verfügt:

iPhone: Alle Modelle ab dem iPhone 7 haben eine NFC-Schnittstelle. Welches Modell Ihr iPhone ist, sehen Sie im Menü „Einstellungen“ im Punkt „Allgemein“ unter „Info“.

Android: Bei NFC-fähigen Android-Smartphones finden Sie die NFC-Funktion in den Einstellungen unter „Verbindungen“ oder unter „Drahtlos und Netzwerke“.

Weitere Informationen zur NFC-Fähigkeit Ihres Smartphones können Sie im Internet mit der Bezeichnung oder Modellnummer des Gerätes und dem Zusatz „NFC“ suchen. Auch die Hersteller-Website, Online-Produktbeschreibungen oder das mit Ihrem Gerät mitgelieferte Benutzerhandbuch können Aufschluss geben. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an den Kundendienst Ihres Smartphone-Herstellers.

Wo befindet sich die NFC-Schnittstelle auf dem Smartphone?

Die Position der NFC-Schnittstelle kann je nach Smartphone-Modell variieren: meistens befindet sie sich auf der Rückseite des Gerätes, oft in der Mitte im oberen Teil des Smartphones oder in der Nähe der Kamera.

Tipps zum Finden der NFC-Schnittstelle eines Smartphones:

iPhone: Bei iPhones befindet sich die NFC-Schnittstelle auf der Rückseite des Gerätes an der oberen Kante (in Nähe der Kamera). Führen Sie daher die Rückseite Ihres Smartphones für den Lesevorgang mittig an das e‑card Lesegerät, sodass die obere Hälfte des Smartphones den GINO Schriftzug verdeckt.

Android: Bei den meisten Android-Smartphones befindet sich die NFC-Schnittstelle auf der Rückseite des Gerätes. Manche Hersteller kennzeichnen die Position der NFC-Schnittstelle mit dem NFC-Symbol (vier ineinander liegende Bögen, die Sie auch auf dem e‑card Lesegerät neben dem GINO Schriftzug sehen).

Langsames Auf- und Abbewegen des Smartphones: Halten Sie nach dem Start des Lesevorgangs das Smartphone an das e‑card Lesegerät. Bewegen Sie das Smartphone langsam am e‑card Lesegerät entlang auf und ab, um verschiedene Positionen auszuprobieren. Sobald sich das Smartphone an der richtigen Stelle befindet, startet der Lesevorgang und das Smartphone informiert Sie beispielsweise durch ein akustisches Signal, eine Vibration oder eine Benachrichtigung am Bildschirm. Halten Sie in dieser Position das Smartphone ruhig, bis der Lesevorgang abgeschlossen ist.

Einstellungen, Hilfe und Benutzerhandbuch: In den NFC-Einstellungen des Smartphones, in der Hilfe-App des Herstellers oder im mitgelieferten Benutzerhandbuch finden Sie möglicherweise weitere Hinweise zur Position der NFC-Schnittstelle.

Online: Suchen Sie nach der Bezeichnung oder Modellnummer Ihres Smartphones mit dem Zusatz „NFC-Schnittstelle Position“, um weitere Informationen zu finden.

Das e‑card Lesegerät erkennt mein Smartphone nicht – was kann ich tun?

Überprüfen Sie, ob

  • Ihr Smartphone entsperrt ist,
  • die NFC-Funktion des Smartphones in den allgemeinen Einstellungen aktiviert ist,
  • Sie in einer App der Sozialversicherung mit Ihrer ID Austria eingeloggt sind und
  • Sie das Service „digitale e‑card“ geöffnet und dort die digitale e‑card zur Verwendung ausgewählt haben und
  • keine andere App im Vordergrund ist.

Eventuell gibt auch eine Fehlermeldung am Computer der Ordination oder der Apotheke einen Hinweis, warum die digitale e‑card oder das e‑card Lesegerät nicht funktionieren.

Sollten alle oben genannten Probleme ausgeschlossen sein, probieren Sie es noch ein Mal oder starten Sie im Zweifel das Smartphone neu. 

6. SMARTPHONE-WECHSEL, SPERRE DER DIGITALEN E-CARD

Wie kann ich meine digitale e‑card sperren lassen?

Sie können die digitale e‑card nach Login mit ID Austria jederzeit selbst aus den Apps der Sozialversicherung entfernen (und bei Bedarf eine neue digitale e‑card hinzufügen). Die digitale e‑card kann nicht über einen Anruf bei der e‑card Serviceline gesperrt werden.

Wie kann ich eine digitale e‑card wieder von meinem Smartphone sicher entfernen?

Das ist möglich, indem Sie

  • in der App, in der Sie die digitale e‑card hinzugefügt haben, im Service digitale e‑card auf „entfernen“ tippen ODER
  • die App, in der Sie die digitale e‑card hinzugefügt haben, von Ihrem Smartphone löschen
  • oder auf einem anderen Smartphone oder in einer anderen App eine neue digitale e‑card hinzufügen – dadurch wird automatisch die vorhergehende digitale e‑card ungültig.

Wenn ich mein Smartphone verkaufe/weitergebe, muss ich die digitale e‑card irgendwie speziell löschen?

Setzen Sie am besten das Betriebssystem des Smartphones zurück. So werden die App der Sozialversicherung und auch die kryptografischen Schlüssel, die bei der Ausstellung einer digitalen e‑card auf dem Smartphone entstehen, aus dem sicheren Hardwarespeicher gelöscht.

Sollten Sie Ihr Smartphone weitergeben, ohne das Betriebssystem zurückzusetzen, kann trotzdem nicht ohne Ihre ID Austria von diesem Smartphone aus auf Ihre digitale e‑card zugegriffen werden. Die digitale e‑card wird darüber hinaus als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme 12 Monate nach der Ausstellung ungültig.

Was muss ich für die digitale e‑card beachten, wenn ich das Smartphone verliere oder es gestohlen wird?

Der Zugriff auf die digitale e‑card ist nur bei entsperrtem Smartphone und nach Login mit ID Austria möglich. Daher kann Ihre digitale e‑card nicht ohne Ihre biometrischen Daten (Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung), die zum ID Austria Login notwendig sind, von anderen Personen genutzt werden - auch wenn diese in den Besitz Ihres Smartphones gekommen sind.

Um Ihre digitale e‑card von dem verlorenen oder gestohlenen Smartphone zu löschen, können Sie einfach auf einem anderen Smartphone in einer der Apps der Sozialversicherung eine neue digitale e‑card hinzufügen. Da es immer nur eine gültige digitale e‑card gleichzeitig geben kann, wird die bisherige digitale e‑card durch das Hinzufügen einer digitalen e‑card auf einem anderen Smartphone oder in einer anderen App der Sozialversicherung ungültig.

Wenn Sie befürchten, dass jemand anderer auf dem gestohlenen oder verlorenen Smartphone Ihre ID Austria nutzen kann, weil z.B. mehrere Fingerabdrücke auf dem Smartphone registriert wurden, empfehlen wir, die ID Austria zu sperren und neu ausstellen zu lassen. Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie hier.

Was muss ich für die digitale e‑card beachten, wenn ich das Smartphone wechsle?

Installieren Sie auf Ihrem neuen Smartphone Ihre gewohnte App der Sozialversicherung, z.B. die MeineSV App aus dem App Store bzw. Google Play Store. Loggen Sie sich mit Ihrer ID Austria ein und fügen Sie Ihre digitale e‑card in der App hinzu. Dadurch wird automatisch die alte digitale e‑card auf Ihrem früheren Smartphone ungültig. Fertig! 

7. WEITERE FRAGEN

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zur digitalen e‑card habe?

Die e‑card Serviceline für Versicherte steht Ihnen österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 33 11 für allgemeine Fragen zur digitalen e‑card zur Verfügung.

Kann die digitale e‑card als Identitätsnachweis benutzt werden, wie die physische e‑card z.B. bei den ÖBB oder im Wahllokal?

Nein.