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Der Mythos "verschwundene" e-cards

Immer wieder wird in den Medien von angeblich „verschwundenen“ oder „abgängigen“ e-cards berichtet und der Eindruck vermittelt, dass mit diesen Karten Missbrauch betrieben wird.

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Richtig ist, dass in den Jahren 2014 bis 2016 ca. 600.000 Karten gesperrt wurden, bei denen von den Besitzern anlässlich der Kartensperre als Grund „verloren“ oder „gestohlen“ angegeben wurde. Als gestohlen oder verloren gemeldete e-cards werden sofort im e-card-System gesperrt. Eine weitere Verwendung dieser Karten ist damit ausgeschlossen, es kann daher mit diesen auch kein Missbrauch betrieben werden.

Die jährliche Verlustrate von ca. 200.000 Karten entspricht – gemessen an der Gesamtmenge der Karten – einem Anteil von knapp über 2% pro Jahr, was einem für Kartensysteme normalen Rahmen entspricht.

Wenn jemand beim Arzt eine gesperrte e-card verwendet, wird das dem Arzt über das e-card System angezeigt. Er wird daraufhin aufgefordert, eine Identitätsprüfung vorzunehmen und dies auch im e-card System zu dokumentieren. Das Benutzen einer gesperrten e-card löst also für einen unrechtmäßigen Besitzer eine unangenehme Situation in der Ordination aus. Wobei die Verwendung einer gesperrten e-card  noch nichts darüber aussagt, ob ein Missbrauchsversuch vorliegt: es kann die verloren gemeldete und wiedergefundene e-card ebenso verwendet worden sein, wie die versehentlich verwendete abgelaufene alte e-card.

Um Missbräuche zu verhindern, wurde außerdem mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG; BGBl. I Nr. 113/2015) eine verpflichtende Ausweisleistung eingeführt bzw. werden Ärzte über das e-card-System bei neu ausgegebenen Karten (z. B. nach Verlust oder Diebstahl) vermehrt an das Erfordernis der Identitätsprüfung erinnert. Zusätzlich prüfen die Krankenkassen die abgerechneten Leistungen. Wenn sich dabei Auffälligkeiten herausstellen, wird dem nachgegangen. Dass nur wenige Missbrauchsfälle bekannt werden, ist auch auf die verstärkte Information der Ärzte und die Ausweispflicht zurückzuführen.

Nachweislich kein Missbrauch mit gestohlenen oder verlorenen e-cards

Eine Überprüfung im Zuge der Sperrmeldung von Karten bei der e-card-Serviceline im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.01.2018 hat ergeben, dass in keinem einzigen Fall eine missbräuchliche Verwendung der e-card in der Zeit zwischen Verlust oder Diebstahl der Karte und der Meldung bei der e-card-Serviceline festgestellt werden konnte.

Details dazu:

Kein Missbrauch mit verlorenen oder gestohlenen e-cards (232.4 KB)