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e-learning e-card Foto

Derzeit können für einige Personen keine e-cards ausgestellt werden, da die Versicherten trotz erfolgter Aufforderung bisher kein Foto zu einer der zuständigen Registrierungsstellen gebracht haben. Arztbesuche sind für diese Personen innerhalb der gesetzlich geregelten Übergangsfrist mit der alten e-card bzw. mit Versicherungsnummer und Lichtbildausweis möglich. Nach Ablauf der Frist wird die e-card gesperrt und es sind auch keine anspruchsrelevanten Buchungen mehr mit der Admin-Karte möglich. Diese Übergangsfrist, die mit der ersten Aufforderung, ein Foto zu bringen bei einem Arztbesuch oder Kontakt mit der Sozialversicherung beginnt, wurde wegen der Ausnahmesituation durch COVID-19 von 90 auf 150 Tage verlängert

Auf der Webseite der e-card mit Foto unter www.chipkarte.at/foto halten wir die Informationen tagesaktuell.


e-learning / BdA-Fachfilmfortbildung „Die e-card mit Foto“ 

Die e-card mit Foto kommt – auch in Ihre Ordination. Dieses e-learning fasst alle für Sie relevanten Neuerungen leicht verständlich zusammen, ein Handout steht zum Download zur Verfügung: Handout - e-card mit Foto (700.2 KB)

Lernziele:

  • Neue Meldungen im e-card System ab 1.1.2020, Gründe für deren Auftreten, Konsequenzen bzw. Fristen und was jeweils in der Praxis zu tun ist.
  • Beratungskompetenz bei Patientenfragen zur e-card, z.B. wann kommt meine neue e-card? Warum muss ich ein Foto bringen? Wo finde ich die nächstgelegene für mich verantwortliche Foto-Registrierungsstelle?
  • Grundzüge der Identitätsprüfung
  • Rechtliche Grundlagen der e-card mit Foto, Herkunft der Fotos für die e-card, Datenschutz im Zusammenhang mit der e-card mit Foto


Weitere Informationen finden Sie auch in den e-card Benutzerhandbüchern.